Antrag: Auftragsverwaltung des Bundes für Bundesstraßen sicherstellen, Mitarbeiter schützen, Landesinteressen wahren

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Entgegen den Interessen des Landes Niedersachsen, besteht der Bund auf die Einrichtung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft und beendet damit die langjährige erfolgreiche Auftragsverwaltung.

Damit werden Aufgaben der Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesautobahnen (BAB) von den Landesbehörden auf die Infrastrukturgesellschaft des Bundes übergehen.

Dieser Übergang darf weder zur Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) noch zur Vernachlässigung der Infrastruktur in Niedersachsen führen. Außerdem und zuvorderst muss sichergestellt werden, dass der Übergang der Beschäftigten unter vollumfänglicher Wahrung ihrer Interessen erfolgt.

Der niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. in den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund zur Reform der Auftragsverwaltung auch weiterhin möglichst viele Aufgaben durch die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erledigen zu lassen.

  2. die Handlungsfähigkeit der Landesbehörde und die Qualität der Arbeit in Planung, Erhaltung und Betrieb langfristig zu sichern.
  3. bei allen vom Übergang in die bundeseigene Verwaltung von Bundesautobahnen betroffenen Beschäftigten darauf hinzuwirken, dass der Übergang grundsätzlich freiwillig erfolgt und die erworbenen Ansprüche bestehen bleiben.
  4. sicherzustellen, dass eine vollständige Kostenübernahme der Versorgungslastenverteilung durch den Bund erfolgt und keine Altersgrenzen bei Versetzungen zum Bund zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sollte ein Überleitungstarifvertrag angestrebt werden.
  5. die ortsnahe Weiterbeschäftigung aller betroffenen Beschäftigung zu erreichen und vom Bund eine Standortgarantie zu bekommen.
  6. den Übergang zur Bildung einer neuen Bundesbehörde erst dann zu regeln, wenn zwischen Bund und Land im Grundgesetz, im Begleitgesetz und bei anderen erforderlichen Gesetzesänderungen einvernehmliche Formulierungen für zukünftige Regelungen getroffen wurden.
    Das beinhaltet auch die einvernehmliche Festlegung der zukünftigen Standorte der neuen Bundesbehörde, einschließlich der Niederlassungen in Niedersachsen.
    Das beinhaltet weiterhin, dass eine indirekte Privatisierung über Öffentlich-Private-Partnerschaften sowie eine versteckte Privatisierung über eine Kreditfähigkeit der Gesellschaft durch konkrete grundgesetzliche oder gesetzliche Formulierungen ausgeschlossen wird.
    Das beinhaltet weiter, dass klare rechtliche Festlegungen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Bundesinfrastrukturgesellschaft sowie für eine umfassende Transparenz über Informationen und Entscheidungen der Bundesinfrastrukturgesellschaft sowie Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert werden.
  7. darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan, die bereits in der Planung sind, im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verbleiben, auch wenn dieses über den gewählten Übergangszeitraum der Reform hinausgeht.
  8. sicherzustellen, dass nach erfolgter Evaluation beabsichtigte Veränderungen mit den Ländern abgestimmt werden müssen und diese auch nur umgesetzt werden können, wenn Einvernehmen hergestellt wurde.
  9. dafür Sorge zu tragen, dass eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung für Bundesstraßen in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen zur Aufgabenerledigung gesichert wird.

Begründung:

Auch wenn Niedersachsen mit einigen anderen Bundesländern weiterhin für den Erhalt der Auftragsverwaltung und damit für die Aufrechterhaltung der erfolgreich arbeitenden Landesbehörde Bundesautobahnen eintritt, bedarf es im Falle des Aufgabenübergangs auf eine neue Bundesbehörde eines klar nachvollziehbaren Fahrplans.

Niedersachsen hat eine leistungsfähige und erfolgreiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. 3.200 Beschäftigte leisten eine hervorragende Arbeit in den einzelnen Bereichen von Betrieb, Planung, Bau, Meistereien, etc. Die vom Bund erzwungene Reform der Auftragsverwaltung betrifft 940 Vollzeiteinheiten im Bereich Betrieb, Planung und Bau. Betroffen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Autobahnmeistereien und Mischmeistereien sowie Beschäftigte in der Tunnelüberwachung und in der Steuerung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Beschäftigten der Landesbehörde nicht zu den Verlierern der vom Bund veranlassten Reform werden.

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