Rede Susanne Menge: Antrag (CDU) zum Bundesamt für Güterverkehr

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorredner/innen an!

Auch wir teilen die Einschätzung, dass die Aufgaben, die das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wahrzunehmen hat, sich in den vergangenen Jahren verändert und zugenommen haben.

Die Maut-Einführung, der quasi grenzenlose Güterverkehr innerhalb der EU und die Zunahme der Gütertransporte stellen das BAG vor neue Herausforderungen. Für diese zusätzlichen Aufgaben müssten eigentlich auch die Kompetenzen der Beamten und Angestellten ausgeweitet und rechtlich abgesichert werden. Dies ist bislang aber nicht geschehen.

Gleichwohl hat sich für mich in den Gesprächen auch gezeigt, dass die Aufnahme des BAG in die StVO nicht ganz einfach ist. Unter der Vorgängerregierung sollen Versuche in diese Richtung schon mehrmals gescheitert sein. Der §35 StVO räumt der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, der Polizei und dem Zolldienst Sonderrechte ein, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Das trifft in gewisser Weise eben auch auf das BAG zu, wenn es zum Beispiel darum geht, Straßenkontrollen nach dem Güterverkehrsgesetz oder Mautkontrollen durchzuführen. Das BAG leistet einen wertvollen Beitrag, die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Das greift die vorliegende Initiative auf. Ich denke, wir haben aber auch gut daran getan, gegenüber dem Erstantrag mit unseren Änderungen genauer zu formulieren, um welche rechtlichen Befugnisse es uns konkret geht.

Anrede,

anders als in den Jahren zuvor soll Berlin nun der Aufnahme in die StVo offener gegenüber stehen. Da tragen wir gern dazu bei, ein fraktionsübergreifendes Signal an den Bund zu senden, und stimmen dem geänderten Antrag mit den ausdifferenzierten Punkten zu.

Ich danke Ihnen, für Ihre Aufmerksamkeit!

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