Rede Stefan Wenzel: Reaktor Krümmel für immer abschalten
Anrede,
wenn man sich die Website des Bundesumweltministeriums ansieht, findet man eine Vielzahl von Stellungnahmen zu den Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung von hochradioakti-vem Abfall. Die Daten enden allerdings im Juli 2009. Danach findet sich nichts mehr. Eigentlich hätte das Ergebnis der Beratungen im Juli 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Dagegen haben sich die unionsgeführten Bundesländer ausgesprochen und Mitsprache eingeklagt. Seitdem wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Schauplatz ist der so genannte Bund-Länder Hauptausschuss Atomkernenergie. Dort sind aber noch nicht einmal alle Länder vertreten, sondern offenbar nur Länder mit Atomkraftwerken oder anderen atoma-ren Anlagen.
Anrede,
die radioaktive Strahlung des Atommülls aus dem Betrieb von Atomkraftwerken wird die Le-bensdauer aller von Menschen errichteten Bauwerke um ein Vielfaches überdauern. Keine menschliche Generation vor uns war genötigt eine technische Einrichtung zu errichten, die für 35.000 Generationen Sicherheit gewährleisten muss.
Anrede,
trotz all dem heute verfügbaren technischen Wissens und trotz hochentwickelter Ingenieurleis-tungen kann heute niemand garantieren, dass eine technische Einrichtung eine Million Jahre überdauert. Jede Entscheidung zur Lagerung von Atommüll muss daher sicherstellen, dass künf-tige Generationen Fehler korrigieren können, die wir heute trotz des Standes von Wissenschaft und Technik nicht ausschließen können. Daher ist Rückholbarkeit als Grundprinzip der Risiko-vorsorge in den Sicherheitsanforderungen zu verankern.
Anrede,
nach den Erfahrungen mit der Asse müssten die Sicherheitsanforderungen verschärft werden. Die CDU/FDP-Landesregierung und die CDU/FDP-Bundesregierung hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit das genaue Gegenteil getan. Sie haben die Sicherheitsanforderungen gesenkt. Auf Anregung der Länder wurde der Risikofaktor in Kapitel 6.2 gestrichen, der besagte, dass das Risiko eines schwerwiegenden Gesundheitsschadens bei maximal 10E-4 liegen darf. Im Ka-pitel 8.6 wurden Anforderungen an eine befristete Rückholbarkeit von 500 Jahren gestrichen. Die Möglichkeit einer behälterlosen Lagerung wurde vorgesehen. Auch Laugenzuflüsse werden plötzlich zum Regelfall, nachdem in der Öffentlichkeit immer deutlicher wurde, dass es auch in Gorleben diverse Laugenzuflüsse gibt.
Anrede,
die Öffentlichkeit und die Parlamente wurden bei der Diskussion der letzten 9 Monate ausge-schlossen, aber die Atomindustrie wurde beteiligt. Dafür hat der ehemalige Atommanager Ge-rald Hennenhöfer, der heute als Abteilungsleiter von Herrn Röttgen fungiert, gesorgt. Das ist ein unglaublicher Skandal. Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen von hochradioaktivem Atommüll kann nicht durch Verwaltungsbeamte des Landes und des Bundes erfolgen. Das ist eine hochpolitische Angele-genheit. Die Definition dieser Kriterien entscheidet über Eignung oder Nichteignung bestimmter Lagerorte oder Lagerverfahren. Es darf auch nicht sein, dass die Sicherheitsanforderungen nach-träglich an ungeeignete Standorte wie Gorleben angepasst werden.
Anrede,
das darf sich keine parlamentarische Demokratie leisten, dass solche Dinge unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Parlaments entschieden wird. Wir stehen bei der Definition der Sicherheitsanforderungen vor einer ähnlichen Herausforde-rung wie bei der Suche nach einem Endlagerstandort. Die Definition dieser Anforderungen kann nur Ergebnis eines prozeduralen demokratischen Entscheidungsprozesses sein. Wir haben es mit einer Anforderung zu tun, die keine Generation vor uns leisten musste. Sie muss folgenden Anforderungen genügen:
- Sie muss Sicherheit für 35.000 Generationen gewährleisten
- Sie muss eine hohe Fehlertoleranz aufweisen
- Sie muss Planungssicherheit über Legislaturperioden gewähren
- Sie muss demokratisch legitimiert sein
Anrede,
die von Ihnen vorbereitete Entscheidung in der morgigen Sitzung des Bund-Länder Ausschusses für Atomkernenergie hat eine extrem kurze Halbwertzeit. Sie könnte durch ein Gericht gekippt werden. Spätestens mit einer neuen Mehrheit im Bundestag ist sie Geschichte. Wollen Sie dann wieder von vorn anfangen? Das wäre eine Form von Politik, die im Umgang mit Atomenergie an Verantwortungslosigkeit kaum zu überbieten ist. Deshalb fordern wir eine Vertagung der für morgen geplanten Entscheidung. Die Entwürfe der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder hochradioaktiver Abfälle, die derzeit von Bund und Ländern beraten werden, sind dem Landtag zur Beschlussfassung vor-zulegen. Wir wollen zudem feststellen, dass eine Senkung der Sicherheitsanforderungen für die Endlage-rung von hochradioaktivem Atommüll, wie sie in dem Entwurf von März 2010 zum Ausdruck kommt, völlig unverantwortlich ist. Das Gegenteil ist notwendig. Wir wollen eine Verankerung der dauerhaften Kontrolle und Rückholbarkeit von Atommüll, um den desaströsen Erfahrungen mit dem „Versuchs- und Forschungsendlager“ Asse II gerecht zu werden. Die behälterlose Bohrlochendlagerung ist abzulehnen, da sie jegliche Rückholbarkeit verhindert.
Anrede,
bezeichnend ist auch, dass das Bundesumweltministerium behauptet, dass alle Forschungsfra-gen zur Eignung von Salz beantwortet sind. Das steht in krassem Widerspruch zu einer ganzen Reihe von Zeugen, die im Untersuchungsausschuss Asse auf Forschungslücken hingewiesen habe. Ich erinnere an Herrn zur Horst, Herrn Brewitz, Herrn Besenecker. Offen ist, wie mit dem Abbruch von Forschungsvorhaben verfahren wurde, die noch bis Anfang der neunziger Jahre von den Genehmigungsbehörden, BMU, BMFT und der Reaktorsicherheitskommission für un-verzichtbar erklärt wurden.
Anrede,
die Asse sollte Sicherheit „für alle Zeiten“ gewährleisten, wie Wissenschaftler renommierter Großforschungseinrichtungen des Bundes erklärten. Ein Wassereinbruch wurde von einst re-nommierten Wissenschaftlern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Dann kam alles anders: Schon 10 Jahre nach Beendigung der Einlagerung erfolgte der GAU in Form eines Laugenzutritts aus dem Deckgebirge.
Anrede,
den Antrag zur Stilllegung von Krümmel haben wir bereits zweimal hier im Plenum diskutiert. Er wurde zurück überwiesen in den Ausschuss. Dort haben wir auf der Basis des Beitrags von Herrn Heiner Schönecke erneut über einen Beschlusstext verhandelt. Leider konnte sich die Mehrheit im Ausschuss nicht mit dem Vorschlag von Herrn Schönecke anfreunden. Wir haben daher den Beschlusstext aus dem Landkreis Harburg, auf den Herr Schönecke Bezug nahm und der im Kreistag von Harburg einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet wurde, hier zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich würde dringend bitten, dass wir auf dieser Grundlage zu einer Entscheidung kommen. Ich will ihnen den Text kurz vortragen: „Reaktor Krümmel für immer abschalten (Drs 16/1501) Entzug der Betriebserlaubnis für den Betreiber des Kernkraftwerkes Krümmel.
Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung von Schleswig-Holstein und die Bun-desregierung auf, dem Energiekonzern Vattenfall Europe AG die Betriebserlaubnis für das Kern-kraftwerk Krümmel dauerhaft zu entziehen. Das Kernkraftwerk Krümmel nimmt eine Spitzenstellung bei den meldepflichtigen Störfällen ein. Der Energiekonzern Vattenfall Europe AG als verantwortlicher Betreiber hat durch den Umgang mit diesen Störfällen und seine Informationspolitik das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig zerstört. Die Menschen in der Umgebung des Kernkraftwerks und in der gesamten Region be-fürchten bei einer solchen Wahrnehmung der Betriebsverantwortung weitere Störfälle und da-mit Nachteile für Leben und Gesundheit. Deshalb soll dem Betreiber die Betriebserlaubnis ent-zogen werden.“
Ich beantrage für den Antrag zum Atomkraftwerk Krümmel namentliche Abstimmung.