Rede Stefan Wenzel: Ministergesetz

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Anrede,
wir sind erfreut, dass die Novellierung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung so schnell erfolgen kann und wir sind auch erfreut, dass dieses Gesetz eine einstimmige Mehrheit hier im Haus finden wird. Hintergrund dieser Initiative war der freiwillige Verzicht des ehemaligen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel, der durch Addition verschiedener Bezüge plötzlich besser ausgestattet war als der amtierende Ministerpräsident.
Die Änderung dieser Rechtsordnung war überfällig. Aber: Dieser Fall macht auch deutlich, dass es im Gestrüpp der gewachsenen Gesetze und Verordnungen zur Besoldung von Ministern, Abgeordneten und politischen Beamten noch einiges mehr gibt, was reformbedürftig ist. Wir werden deshalb das Ministergesetz, das Abgeordnetengesetz, das Besoldungsgesetz und das Beamtengesetz auch vor dem Hintergrund aktueller Debatten zur Reform der sozialen Sicherungssysteme überprüfen. Wer werden Ihnen weitere Vorschläge unterbreiten und hoffen auf Ihre Unterstützung.
Anrede,
außerdem liegt uns eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vor, der unter anderem die Veränderungen beim Weihnachtsgeld und beim Urlaubsgeld umsetzen soll.
Wir tragen die Gesamtsumme der Kürzungen beim Weihnachtsgeld und beim Urlaubsgeld mit, aber wir lehnen die konkrete Umsetzung, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf anstreben, ab. Die Kürzungen sind für die betroffenen Menschen sehr schmerzhaft und sie fallen nicht leicht. Besonders schmerzhaft sind die geplanten Kürzungen für die unteren Einkommensgruppen, weil sie hier am schwierigsten kompensiert werden können. Wir haben daher eine Lösung vorgeschlagen, die das Weihnachtsgeld für die Besoldungsgruppen A2 bis A8 bei 65 Prozent hält und eine Absenkung auf 50 Prozent vermeidet. Im Gegenzug soll das Weihnachtsgeld bei den Besoldungsgruppen A15, A16 und höher auf 45 Prozent abgesenkt werden. Dieser Vorschlag ist inklusive der Beibehaltung der Einmalzahlung im Prinzip kostenneutral. Die entsprechende Rechnung wurde vom Finanzministerium durchgeführt. Dieser Vorschlag dürfte auch das so genannte Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen berücksichtigen.
Wir lehnen zudem die Umlegung des Weihnachtsgeldes auf monatliche Teilzahlungen ab. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel genutzt, um größere Anschaffungen zum Jahresende zu tätigen oder um zum Jahresende gebündelt anfallende Rechnungen zu begleichen. Die Umlegung geht unter anderem auf Vorschläge des Beamtenbundes zurück. Ich habe aber Zweifel, ob diese Vorschläge sinnvoll sind und damit auch den Beifall der Betroffenen finden werden. Der ursprüngliche Gedanke – das Weihnachtsgeld aus der weiteren Debatte über die Sanierung der öffentlichen Finanzen herauszuhalten – taugt nicht als Begründung für diesen Schritt. Auch die monatlichen Sonderzahlungen lassen sich mit dem jährlichen Haushaltsbegleitgesetz jederzeit korrigieren.
Die Änderung in Artikel drei halte ich zudem für überflüssig. Die Anpassung des Ministergesetzes zur Regelung der Auszahlung von monatlichen Teilbeträgen wäre überflüssig, wenn wir im Ministergesetz einen gänzlichen Verzicht auf das Weihnachtsgeld bzw. die künftigen Sonderzahlungen, entsprechend den Regelungen im Abgeordnetengesetz vorsehen würden. Das ist eine Änderung, die wir für zumutbar halten.
Anrede,
den Angestellten und Beamten des Landes wird im Rahmen der Verwaltungsreform vieles abverlangt, auch viele Zumutungen. Dazu kommen die finanziellen Belastungen, die mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Auch wenn es im Kern keine Alternative zu einer durchgreifenden Verwaltungsreform und zu einer Sanierung der Landesfinanzen gibt, muss man doch die Arbeitsfähigkeit der Institutionen des Landes im Blick behalten. Unabhängig vom politischen Ringen um die richtigen Schritte zur Reform der Landesverwaltung und zur Sanierung der Landesfinanzen müssen wir die Motivation der Beschäftigten im Blick behalten. Der Landtag muss sich den Argumenten stellen. Umso bedauerlicher ist daher, dass die Regierungskoalition auf eine Anhörung zu diesem Gesetz verzichtet hat. Auch die offenen Fragen bei der Neuregelung der Altersteilzeit hätten auf diesem Weg geklärt werden können.
Anrede,
Die Regierungskoalition hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass Sie an Ihrem Konzept festhalten will. Die soziale Komponente besteht lediglich in der Einmalzahlung. Das führt bei den unteren Besoldungsgruppen zu sozialen Härten, die wir nicht mittragen werden. Schon bei normalen Tarifsteigerungen sind diese Einkommensgruppen oft benachteiligt, weil die Ergebnisse der meisten Tarifsteigerungen auf der Umlegung von prozentualen Festlegungen basieren und nur ein kleinerer Teil auf festen Beträgen basiert.
Wir werden das Gesetz ablehnen, weil es soziale Ausgewogenheit vermissen lässt.

es gilt das gesprochene Wort

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