Rede Stefan Wenzel: Mehr Gerechtigkeit durch stärkere Besteuerung von Millionen-Nachlässen – Erbschaftssteuer verfassungskonform neu gestalten

Anrede,

es ist geradezu peinlich, dass wir hier heute über einen Antrag der SPD zur Erbschaftsteuer sprechen und abstimmen und sich die Partner der im Bund regierenden großen Koalition - wie so häufig – uneins sind, wie es denn nun laufen soll.

Seit langem ist klar, dass es bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung für die Erbschaftsteuer geben muss. Wir haben Ihnen dazu bereits im März 2004 in einen Antrag unsere Vorschläge für eine gerechte und verfassungskonforme Erbschaftsteuer vorgelegt. Inhaltlich wäre dem höchstens noch ergänzend hinzuzufügen, dass es aus unserer Sicht sinnvoll wäre, neuere Vorschläge z.B. von Haus & Grund, bezüglich einer Klimaschutzorientierung der Besteuerung zu prüfen.

Wenn man es denn ernst meint mit einer stärkeren Heranziehung höherer Erbschaften, einer Steuerfreistellung des "kleinen Häuschens"  und der Erleichterung beim Übergang von Betriebsvermögen insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, um Arbeitsplätze zu erhalten, dann muss man das einfach nur umsetzten.

Wie letzten Freitag zu lesen war, versucht das jetzt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Union und SPD unter der Leitung von Bundesfinanzminister Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten Koch. Anfang Oktober soll dann ein Modell vorgelegt werden. Warten wir doch einfach ab ob und was dann dabei rauskommt. Ich bin allerdings insbesondere auch nach dem Theater, was heute wieder von CDU und SPD veranstaltet wird, nicht sehr optimistisch. Ich glaube nicht, dass Sie das mit dem "Abschmelzmodell" beim Vererben von Betriebsvermögen verfassungskonform und ohne allzu großen Bürokratieaufwand hinbekommen.

Aber meine Damen und Herren von CDU und SPD,

ich fordere Sie inständig auf es nicht zu vermasseln. Im Landeshaushalt sind für dieses Jahr mehr als 300 Millionen Euro Erbschaftsteuereinnahmen veranschlagt. Setzen Sie diese Einnahmen nicht aufs Spiel, sondern reformieren Sie die Erbschaftsteuer so, dass große Erbschaften auch tatsächlich stärker zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen werden ohne dass dabei Betriebe gefährdet werden und kleinere Erbschaften im Familienkreise über gebühr belastet werden. Wir brauchen das Geld zur Finanzierung wichtiger Aufgaben in den Landeshaushalten, und darüber hinaus gilt: Die Erbschaftsteuer ist eine Gerechtigkeitssteuer, die einen Beitrag zum Ausgleich zwischen Arm und Reich leisten soll.

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