Rede Schremmer: Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (Patientenbeauftragte)

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- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Patientensicherheit und Patientenschutz als verbindlicher Qualitätsstandard in Krankenhäusern sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf versuchen wir einen Teil dieser Selbstverständlichkeit einzulösen.

Selbstverständlich ist auch, dass wir dies vor dem Hintergrund der schrecklichen Patientenmorde vorziehen wollen, wie der Kollege Schwarz das gesagt hat. Ich denke, das ist ein richtiger Schritt, um auch den Angehörigen und den Patientinnen und Patienten ein bisschen mehr Sicherheit und Verbindlichkeit zu geben.

Wenn man sich die Berichterstattung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands oder der Deutschen Stiftung Patientenschutz anschaut, ist durchaus eine Zunahme des Bedarf der Beratung von Patientinnen und Patienten außerhalb der Krankenhäuser festzustellen. Wir meinen aller-dings, dass es auch innerhalb der Einrichtungen geschehen soll.

Angehörige und Patientinnen und Patienten müssen trotz der Alltagshektik und der oft systemimmanenten Aneinander-vorbei-Kommunikation - die Fachsprache ist in der Regel nicht alltagstauglich - unabhängige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bekommen. Das soll nicht gegen das Pflege- und Ärztepersonal gerichtet sein, ich denke aber, dass in der Hektik des Alltages die Gespräche mit den Patientinnen und Patienten zumindest in den letzten Jahren sicherlich nicht so einfach gewesen sind.

Ein Teil des Problems ist die zunehmende Ökonomisierung, der stark ausgeprägte Wettbewerb um Patientinnen und Patienten. Das Personal ist meistens zu knapp bemessen, zuhörende Begleitung in der Pflege findet nicht statt, und die Häuser - das hat sich in der Presseberichterstattung um die Patientenmorde auch herausgestellt - sind zwangsläufig zu stark von der Angst um ihr Image getrieben. Deshalb ist die Gefahr möglicherweise größer, nicht aktiv nach Problemen Ausschau zu halten.

Herr Kollege Schwarz hat es angesprochen, das Thema ist nicht neu. Wir Grüne haben schon immer gesagt, dass eine unabhängige Patientenberatung auch im Krankenhaus ein wichtiger Teil des Qualitätszirkels sein soll. In Oppositionszeiten hatten wir dieses Thema aufgegriffen. Innerhalb der grünen Fraktion, der ich damals noch nicht angehörte, haben wir Patientenfürsprecher aus anderen Bundesländern gehört. Da ist immer wie-der gesagt worden, dass sich die innerkranken-häusliche Diskussions- und Beteiligungskultur mit der Berufung eines Beauftragten/einer Beauftrag-ten erheblich ändert. Allein das Dasein sorgt dafür, dass plötzlich viel mehr Bereitschaft vorhanden ist, die Handlungsabläufe im Krankenhaus zu erklären, auch wenn das mancher oder manchem viel-leicht lästig erscheint.

Man muss sagen, dass dies im Zusammenhang mit den Patientenmorden, die der Kollege Schwarz bereits angesprochen hat, sicherlich ein kleiner Schritt ist. Es wird auch nicht so sein, dass Miss-stände durch eine Patientenbeauftragte bzw. einen Patientenbeauftragten komplett verhindert werden können. Aber bei den Patientenmorden geht es um Aufklärung. Ich denke, wenn es in allen Kranken-häusern Patientenbeauftragte gibt, sind solche Vorkommnisse in der Regel viel schwieriger unter dem Deckel zu halten. Ich behaupte sogar, dass es viel schwieriger sein wird, mit solchen Dingen konfrontiert zu werden, beispielsweise bei der Kontrolle des Arzneimittelverbrauchs, bei der Abgabe von Arzneimitteln usw.

Deswegen teile ich auch ausdrücklich die Ein-schätzung der Ministerin, dass die Gesetzgebung im Bund eine zusätzliche Qualitätskontrolle mit Sanktionsmöglichkeiten einfügen solle. Das wäre sicherlich keine überflüssige Bürokratie. Ich glaube aber, dass auch Ministerien und wir als zuständiges Parlament in der Lage sein müssen, hier Auf-sicht über Kliniken, über Krankenhäuser, in denen Missstände zutage getreten sind, wahrzunehmen.

Ich finde, dass es ein richtiger Schritt wäre, hier in dieser Hinsicht das Gesetz zu ändern. Ich kann auch nicht verstehen, dass die Geschäftsführer einzelner Kliniken wie z. B. in Oldenburg sagen, das wäre überflüssige Bürokratie. Wenn es so wäre, wie die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft meint, dass das Qualitäts- und Beschwerdemanagement ausreichend ist, was bisher etabliert ist, dann hätten wir sicherlich diese Dinge, wie sie in der Vergangenheit geschehen sind, so nicht erlebt. Herr Kollege Schwarz hat einige Bei-spiele genannt.

Wir wollen also - das ist der Teil, der in diesem Gesetzentwurf entscheidend ist - die Bestellung von Patientenbeauftragten zum 1. Juli 2015 wie in anderen Bundesländern ermöglichen. Die wesentlichen Merkmale sind die Unabhängigkeit der ehrenamtlich tätigen Patientenbeauftragten, die nur im Auftrag der Patientinnen und Patienten tätig sind. Es werden Anliegen sowohl während des stationären Aufenthaltes, als auch - das ist ein wichtiger Punkt - nach dem stationären Aufenthalt in den Blick genommen, sodass auch die Dinge, die im Anschluss festgestellt werden, dem Krankenhaus zur Kenntnis gegeben werden können. Auch Angehörige finden Gehör, auch das haben wir in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Die Erreichbarkeit ist unabhängig vom Klinikalltag.

Wer sagt, dass eine Aufwandsentschädigung an dieser Stelle ein Hinderungsgrund sei, der soll sich den Bericht von Oxfam, der heute durch die Zeitungen gegangen ist, ansehen, in dem berichtet wird, dass die Milliardäre, die in der Pharma- und Gesundheitswirtschaft tätig sind, im letzten Jahr eine Erhöhung ihres Vermögens um sage und schreibe 47 % erzielt haben. Ich finde, das zeigt schon sehr deutlich, dass dort die Verhältnisse völlig falsch sind.

Die Häuser werden also zur Zusammenarbeit verpflichtet und verpflichten sich hoffentlich dann auch ganz selbstverständlich selbst dazu. Das stärkt aus unserer Sicht das Vertrauen der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Das sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Hauptsorge der Krankenhäuser sein.

Ich freue mich auf eine intensive, aber gleichwohl schnelle Beratung im Ausschuss. Aber wenn ich sehe, welche Anträge wir heute gemeinschaftlich beschließen werden, dann bin ich sehr optimistisch, dass uns das in diesem Fall auch gelingt.

Vielen Dank.

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