Rede Regina Asendorf: Gesetzentwurf (Landesregierung) zum Wasserverbandsgesetz
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
Die Wasser- und Bodenverbände in Niedersachsen führen ein breites Spektrum öffentlicher Aufgaben aus, die uns so selbstverständlich geworden sind, dass ich die Gelegenheit nutzen möchte, uns die Bedeutung ihrer Arbeit vor Augen zu führen.
Die Verbände der Siedlungswirtschaft sorgen im ländlichen Raum für die Trinkwasserversorgung von rund der Hälfte der Bürgerinnen und Bürger und kümmern sich um die Abwasserbeseitigung.
Die Deichverbände sind für die Erhaltung und Ertüchtigung der rund 800 km langen Küstendeiche und den Hochwasserschutz im Binnenland zuständig. Die ersten Küstenschutzverbände stammen bereits aus dem 12./13. Jahrhundert.
Die Unterhaltungsverbände sind für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung eingerichtet worden.
Außerdem gibt es eine Vielzahl an Wasser- und Bodenverbänden, die für die Unterhaltung der restlichen rund 130.000 km Gewässer III. Ordnung verantwortlich sind.
Sie beschäftigen sich nicht nur mit dem Zuviel an Wasser, sondern auch mit dem Zuwenig und der Qualität des Wassers und die der Gewässer. Selbst der ländliche Wegebau und die Abfallbeseitigung gehören zu den Aufgaben. Sie leisten ebenso wichtige Beiträge zum Naturschutz.
Was die Verbände alles dürfen und sollen ist im Wasserverbandsgesetz geregelt.
Aus meiner Arbeit vor Ort im Rat in Laatzen habe ich ganz direkte Einblicke in die Arbeit des Wasserverbands Mittlere Leine. Zum Beispiel anlässlich der Gewässerschauen, zu denen die Bewirtschafter, die Vertreter der Kommunen und Naturschutzverbände eingeladen werden und bei uns regelmäßig im November trotz Wind, Nässe und Kälte stattfinden.
Der Verband macht vorbildliche Projekte, um Landwirtschaft, Naturschutz und Gewässerschutz unter einen Hut zu bringen. Für das Projekt "Ihmeaue-Renaturierung" hat der Verband 2012 die Auszeichnung Niedersächsische Bachperle gewonnen. Ein umfangreiches, kreatives und innovatives Gemeinschaftsprojekt zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landwirtschaft.
Stellvertretend für die vielen engagierten Verbände möchte ich an dieser Stelle den Vorstand Herrn Baumgarte und Geschäftsführer Herrn Hüper für ihren Einsatz danken.
Es bleibt festzuhalten: In den Verbänden wird wertvolle und gute Arbeit geleistet!
Aber wir können die Kritik des Landesrechnungshofes nicht ignorieren, der festgestellt hat, dass sich der OOWV mit Aufgaben befasst hat, die nicht durch das Wasserverbandsgesetz gedeckt waren und dass die Beiträge ihrer Mitglieder nicht immer effektiv und verantwortungsvoll eingesetzt wurden.
Der Landesrechnungshof hat daraufhin empfohlen, die Unabhängigkeit der Prüfstelle beim Wasserverbandstag abzusichern und die Prüftiefe zu verbessern.
Ich danke Umweltminister Wenzel, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahresbericht 2014 aufgreift und damit dem diesbezüglichen Landtagsbeschluss folgt.
Die Landesregierung hat drei Verbesserungen vorgeschlagen:
- Ausdrückliche Verankerung der sachlichen Unabhängigkeit der Prüfstelle.
- Rechtlicher Rahmen über die Arbeitsweise der Prüfstelle.
- Ausdrückliche Eröffnung einer Befugnis zur Informationsweitergabe von der Prüfstelle an die Rechtsaufsichtsbehörde in besonders schwerwiegenden Fällen.
In Anlehnung an § 157 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Prüfung auch unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers durchführen zu können.
Mit dem Gesetzentwurf wird damit nicht nur die Kritik des Landesrechnungshofs umgesetzt. Der Gesetzentwurf schafft vor allem Rechtssicherheit für die Verbände.