Rede Regina Asendorf: Anträge (CDU und FDP) zum Wassergesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben etwas, um das uns der Rest der Welt beneidet. Wir können unser Wasser direkt aus der Leitung trinken. Und wir möchten, dass das auch so bleibt.

Um es ganz klar zu sagen: Die Zukunft unseres Trinkwasser steht auf dem Spiel. Nur zur Erinnerung, unsere Oberflächengewässer befinden sich in einem schlechten Zustand. Viele unserer Grundwasserkörper weisen überhöhte Nitratwerte auf und zunehmend werden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den Messstellen gefunden.

Die Trinkwasserversorger, Naturschützer und Meeresschützer schlagen Alarm und die Politik muss handeln.

Meine Damen und Herren,

weder im Antrag der FDP noch im Antrag der CDU wird auf die Gefährdung unseres Wassers eingegangen. Im FDP-Antrag fehlt jedweder Hinweis, dass hier irgendein Handlungsbedarf gesehen wird. Beide wollen gar keine Gesetzesnovelle und ich frage mich, ob so Tatsachen wie „Anlastungsverfahren der EU“ nicht ganz angekommen sind. Wir müssen etwas tun. 

Nur zur Erinnerung, Wassernutzer ist jeder von uns. Wir alle sind betroffen. Wenn die Wasserpreise steigen, weil die Wasserversorger immer mehr für die Trinkwasseraufbereitung ausgeben müssen, dann zahlen wir alle diesen Preis.

Wie wollen Sie das den Verbrauchern dann erklären?

Dies ist ein Affront gegenüber allen Bürgerinnen und Bürger, die auch in Zukunft sauberes Trinkwasser zu bezahlbaren Preisen wollen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft warnt jetzt schon: Wenn wir keine wirksamen Maßnahmen zum Schutz unseres Wassers ergreifen, müssen die Trinkwasserversorger immer größeren Aufwand zur Wasseraufbereitung betreiben. Trinkwasser könnte dann um bis zu 60 Prozent teurer werden. Es dreht sich hier also nicht allein um die Ökologie, es ist eine soziale Frage. Gesundes Wasser ist ein Grundnahrungsmittel – und kein Luxusgut für Wohlhabende!

Die FDP spricht in ihrem Antrag von Enteignung, obwohl eine Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen weiter stattfinden darf.  

Das Wort „Enteignung“ finde ich an dieser Stelle überaus interessant. Es verkennt meiner Meinung völlig die Tatsache, dass das Grundwasser der Allgemeinheit gehört. Seine Beeinträchtigung, von wem auch immer, schädigt das Eigentum der Allgemeinheit. Das Eigentum wird der Allgemeinheit sozusagen genommen, enteignet. Ich frage mich, für wen Sie Politik machen. Schauen Sie sich bitte um, ob die Leute, für die Sie vermeintlich reden, überhaupt hinter Ihnen stehen. Denn auch die Landwirte oder die Landwirtschaft in Niedersachsen möchte sich in großen Teilen nicht in Opposition zu gesellschaftlichen Ansprüchen wiederfinden. Bei der Qualität des Wassers sicher nicht.

Ich empfehle Ihnen, die Strategie für eine zukunftsfähige Landwirtschaft der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft und die 10 Thesen der Landwirtschaft 2030 zu lesen.

Im Vorwort heißt es: „Wir müssen ernst nehmen, wenn besorgte Fragen zum ökologischen Zustand unserer Agrarwelt, zur Ethik unserer Tierhaltung gestellt werden. Hier gilt es, auch in der Gesellschaft neues Vertrauen zu gewinnen.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP

Hören Sie auf, für politische Auseinandersetzungen die Landwirtschaft vor den Karren zu spannen. Die Probleme sind längst erkannt. Darum geht es nicht mehr. Es geht um Wege heraus aus einer Produktionsweise, die zu viele Nebenwirkungen mit sich gebracht hat, die wir nicht mehr wollen. Die Landwirtschaft ist schon weiter als Sie es sind. Dort ist man zur Diskussion bereit. Dort weiß man bereits, dass zukünftige Agrarförderungen an die Erbringung öffentlicher Güter gekoppelt werden. Ein öffentliches Gut ist z.B. der Wasserschutz.

Das Wassergesetz und die dazu gehörende neue Düngeverordnung sind Teil dieser Neuausrichtung der Landwirtschaft, um die Ziele des Wasserschutzes umzusetzen.

Für die Landwirtschaft wird es deswegen in keiner Region zu unbilligen Härten kommen. Gewässerrandstreifen können als Greening-Maßnahmen angerechnet werden, eine regional angepasste Umsetzung lässt das Bundeswasserrecht bereits zu. Und dass bei der Unterhaltung von Gewässern auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind, sieht das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bereits seit vielen Jahren vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP,

die politische Verantwortung liegt für den Wasserschutz bei uns und wenn ich mir Ihre Anträge ansehe, ist das auch gut so.

Schönreden geht nicht mehr.

Vielen Dank!

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