Rede Regina Asendorf: Aktuelle Stunde (GRÜNE) zu sauberem Trinkwasser

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- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

vor 25 Jahren habe ich meine Referendarsarbeit über das Thema „Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten“ geschrieben. In der Zeit entstanden die ersten Kooperationsverträge in Wasserschutzgebieten und ich war überzeugt davon, dass Kooperationen der Landwirtschaft mit der Wasserwirtschaft der beste Weg ist, um die Qualität der Grundwasser zu schützen und, wo nötig, zu verbessern. Das glaube ich auch heute noch. Aber es hat aus bekannten Gründen nicht überall funktioniert.

Letztlich haben die Beobachtung und die Erfahrung über die Ignoranz im Umgang mit unserem Wasser mich zur Politik gebracht. Denn es gibt wohl kaum eine grundsätzlichere Aufgabe der Politik, als die Sicherung des Nahrungsmittels Nr. 1 für die Bevölkerung. Insofern sollte man doch meinen, dass alle ein Interesse an der Umsetzung der Ziele der Rahmenrichtlinie haben sollten: Keine weitere Verschlechterung und eine Verbesserung, dort wo es notwendig ist.

Über die Ursachen, warum wir die Ziele verfehlen, brauchen wir eigentlich auch nicht mehr zu streiten. Die Fakten sind bekannt und trotzdem passiert viel zu wenig. Seit Jahren mahnen wir die Einführung der neuen Dünge-VO auf der Bundesebene an. Die Europäische Kommission verklagt die Bundesrepublik bereits wegen der anhaltenden Gewässerverschmutzung vor dem Europäischen Gerichthof.  Trotzdem schafft es die Bundesregierung nicht, endlich das notwendige Gesetzeswerk fertig zu stellen. Ohne dieses Instrument fehlt uns auf der Landesebene die Möglichkeit, endlich eine Trendumkehr einzuleiten. Und eine Trendumkehr brauchen wir, denn Wasser hat ein sehr langes Gedächtnis.

Sicherlich ist schon viel über freiwillige Maßnahmen, die aus dem sog. Wasserpfennig bezahlt wurden, geschafft worden. Aber leider müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass viel Geld für Maßnahmen bezahlt worden ist, die nicht zum Ziel geführt haben.

Die neue DüngeVO sieht im Übrigen die Verpflichtung vor, dass die Länder in Gebieten mit hoher Nitratbelastung zusätzliche Maßnahmen treffen. Das gilt für Gebiete, wo im Grundwasser ein Nitratgehalt von 50 mg/l überschritten wird oder wo 40 mg/l mit steigender Tendenz erreicht sind. Mit dem Anlastungsverfahren im Rücken werden wir an dieser Stelle Maßnahmen ergreifen müssen. 

Volkswirtschaftlich betreiben wir Irrsinn. Wir produzieren billiges Fleisch in Massen und gleichzeitig machen steigende Nitratbelastungen die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser technisch immer aufwendiger und damit auch teurer. Die Kosten dafür bezahlen die Trinkwassernutzer, also wir. Wir halten es aber auch für selbstverständlich, dass unser Trinkwasser einwandfrei ist, klar. Aber zunehmend melden die Wasserversorger ihre Besorgnis an und mahnen uns, endlich etwas zu tun. Die Besorgnis bezieht sich nicht nur auf erhöhte Nitratwerte, sondern auch auf Funde von Pflanzenschutzmitteln, ebenso wie Rückstände von Medikamenten.

Gesetze allein werden unsere Probleme in Niedersachsen nicht lösen. Sie werden der Auslöser sein, damit sich was bewegt. Die Politik ist aufgefordert, sich Gedanken über die zukünftigen Entwicklungen zu machen und Lösungen zu erarbeiten.  Ich sage ja gar nicht, dass das einfach wird. Es geht uns vor allen Dingen alle an.

Nicht nur die Landwirtschaft, die zwar als Verursacher, aber nicht als alleinige Ursache gelten kann. Das sind auch wir, meine Damen und Herren, denn unser Kaufverhalten hat eine Entwicklung befeuert, die kaum mehr als nachhaltig zu beschreiben ist. Wir haben in den letzten 30 Jahren eine Tierhaltung sich entwickeln lassen, die abgekoppelt vom Boden zu einem völligen Ungleichgewicht im Nährstoffkreislauf geführt hat.

Wasser ist ein wichtiger Teil dieses Kreislaufes. Wir haben Entsorgung betrieben und tun es immer noch. Verantwortlich ist das alles nicht mehr. Vor allen Dingen werden die Probleme nicht kleiner, sie werden jeden Tag größer. Wir sollten etwas tun, bevor wir es nicht mehr in der Hand haben. Der aktuelle Umweltbericht von Umweltminister Stefan Wenzel ist ein Warnruf: Ein „Weiter so!“ wie bisher reicht nicht.

Niedersachsen ist das Agrarland Nr. 1. und genau deshalb müssen wir Vorreiter sein. Mit der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetztes wollen wir den Trinkwasserschutz stärken: Erfolgskontrollen für Trinkwasserkooperationen, Rückenwind für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. In der Einleitung der Wasserrahmenrichtlinie steht:

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“

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