Rede Ralf Briese: Rechtsunsicherheit beseitigen ? klare Voraussetzungen für Patientenverfügungen schaffen
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Anrede,
ein Grund für die Zunahme der Patientenverfügungen ist die Angst vor einem schmerzhaften und grausamen Sterben. Durch die moderne Medizin kann Leben gerettet, aber auch das Sterben manchmal qualvoll lange hinausgezögert werden. Es finden in unserer Gesellschaft viele würdelose Sterbeprozesse statt. Einsamkeit und Schmerzen werden dabei von den Menschen am meisten gefürchtet. Deshalb ist die Patientenverfügung so populär geworden – viele Menschen wollen im technischen Zeitalter selbst über das eigene Sterben bestimmen und nicht gegen ihren Willen der Intensivmedizin ausgeliefert werden.
Das Thema Patientenverfügung ist komplex, wie eine Vielzahl an Publikationen und auch die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission "Ethik und Recht der Medizin" deutlich macht.
Bei der Patientenverfügung spielen so komplizierte Fragen wie passive und indirekte Sterbehilfe hinein. Die Grundrechte eines jeden Menschen wie Würde, Freiheit, Selbstbestimmung und das Recht auf Leben spielen eine zentrale Rolle.
Auch der Umgang mit Tod und Sterben in unserer Gesellschaft und unseren Krankenhäusern werden angesprochen – und die vernünftige und ausreichende Versorgung der Kranken mit Schmerzmitteln und eine humane Sterbebegleitung. Da gibt es noch viele Defizite in unserem Land. Mut macht aber die Hospizbewegung.
Mindestens vier Vorraussetzungen müssen bei einer Patientenverfügung erfüllt sein:
1. Die verfügte und die aktuelle Situation stimmen überein.
2. Der Wille des Verfügers ist aktuell – es gibt keine Anzeichen einer Willensänderung.
3. Die Verfügung muss bei klarem Verstand und ohne äußeren Druck entstanden sein.
4. Es wird keine aktive Sterbehilfe verlangt.
Darüber herrscht weitgehend Einigkeit.
Einen Dissens gibt es in der Frage, ob eine Verfügung nur bei einem terminalen Krankheitsstadium Gültigkeit entfaltet, oder auch in Fällen von schweren und schwersten Krankheiten, allerdings noch mit der Aussicht auf weiteres Leben wie zum Beispiel bei Wachkomapatienten oder schweren Schlaganfällen. Sehr schwierige Fragen nach Lebensqualität und Lebenssinn werden hier angesprochen. Ich denke wir sind uns einig, dass niemals ein anderer das Lebensrecht eines Schwerkranken in Frage stellen darf.
Aber ich bin gleichwohl für die strenge Verbindlichkeit einer Verfügung. Und ich will auch gerne erläutern warum. Irgendjemand muss letztendlich entscheiden. Dann will ich die Entscheidung, so unvollkommen sie auch sein mag, über mein Leben und Sterben selbst treffen und nicht anderen in die Hand geben. Weder einem Arzt, noch meiner Familie und auch keinem Vormundschaftsgericht. Ich kann nicht einsehen, warum ich im bewussten Zustand jede medizinische Behandlung ablehnen kann – aber eine Vorausverfügung für den Fall einer Bewusstlosigkeit nur noch eingeschränkt gilt.
Anrede,
ich will ihnen aber auch noch mal sagen: Ihr Antrag hat deutliche Schwächen. Sie sorgen mit solchen Anträgen selbst für weitere Unsicherheit:
Es ist zum Beispiel falsch unter Punkt 1 zu behaupten, Ärzte sind grundsätzlich der Erhaltung des Lebens verpflichtet.
Prinzipiell gilt im deutschen Recht erst einmal: der Wille des Patienten ist oberstes Gesetz. Niemand braucht sich – aus welchen Gründen auch immer – medizinisch behandeln zu lassen, verstößt ein Arzt dagegen – aus welchen Gründen auch immer – begeht er Körperverletzung.
Es ist außerdem ein schwerer Behandlungsfehler, wenn ein Arzt bei einem terminalen irreversiblen Krankheitsverlauf die Behandlung nicht einstellt. Es gibt weder eine medizinische, eine rechtliche noch eine ethische Verpflichtung zum Leben bis zuletzt. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – aber es gibt keine Pflicht zu leben.
Die Meinungen und Einstellungen in Sachen Patientenverfügung gehen quer durch die Fraktionen und auch ich plädiere hier für eine Gewissensentscheidung ohne Fraktionsdruck.