Rede Ralf Briese: Haushalt 2006 - Justiz

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Meine Damen und Herren,
die Haushaltsdebatte bietet nicht nur Gelegenheit über die finanzielle Ausstattung der Justiz im nächsten Jahr zu diskutieren, sondern die Rechtspolitik der Landesregierung soll und muss hier allgemein analysiert und bewertet werden. Eine rechtspolitische Gesamtschau machen wir viel zu selten, immer steht das Recht sonst im Schatten der allmächtigen Innenpolitik. Das wird ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung jedoch nicht gerecht. Darüber hinaus wären die sicherheitsfixierten Innenpolitiker wären gut beraten, öfter mal auf Einwendungen und Kritiken der rechtspolitischen Opposition zu hören – dann erspart man sich höchstrichterliche Watschen. Nach so einem Verfassungsbruch, wie ihn sich die Landesregierung mit der präventiven Telefonüberwachung geleistet hat, wäre mindestens ein Warnschussarrest für den Innenminister nötig gewesen.
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zu den Finanzen. Um die Einsparauflagen aus dem Finanzministerium zu erbringen ist die Justizministerin im Jahre 2003 mit der Forderung einer großen Justizreform gestartet – denn nichts anderes als Einsparauflagen und Notwendigkeiten standen und stehen hinter diesem Projekt. Wer das leugnet ist unredlich. Zwar ist es vollkommen in Ordnung Strukturveränderungen und Prozessoptimierung in Zeiten von permanentem haushaltspolitischen Verfassungsbruch vorzuschlagen. Nur müssen diese – wenn sie denn etwas bringen sollen – irgendwann auch mal realisiert werden.
Wie weit ist die Justizministerin also mit ihrem Projekt einer Justizreform bisher gekommen? Wir sind in den letzten drei Jahren so gut wie keinen Millimeter weitergekommen – das ist die Wahrheit.
Ein Großteil der Vorschläge ist längst beerdigt: keine Privatisierung der Handelsregister, keine Verlagerung von Scheidungen auf die Notare, mit ziemlicher Sicherheit keine Privatisierung der Gerichtsvollzieher - bleibt wahrscheinlich die Verlagerung von Nachlassachsen auf die Notare.
Die funktionale Zweistufigkeit ist so gut wie vom Tisch, nachdem sie sich widerwillig von Wissenschaft und Empirie haben überzeugen lassen, dass das hinsichtlich Verfahrensverkürzung und Prozessoptimierung so gut wie nichts bringt sondern eher kontraproduktiv wirkt. Immerhin haben sie dazugelernt – wenn auch widerwillig und zähneknirschend.
Dann gibt ja es noch die Ansage die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern. Das ist löblich und vernünftig, es könnte die Gerichte entlasten und neue Formen von wirklich spannender und vielleicht auch wirksamerer Konfliktbewältigung etablieren. Nur was passiert in diesem Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren? Nichts! Rein gar Nichts! Tote Hose! Funkstille! Friedhofsruhe! Still ruht der See!
Nur Lippenbekenntnisse! Faktisch sind aber sogar gute Instrumente der außergerichtlichen oder vorgerichtlichen Streitschlichtung eliminiert worden. Die Widersprüche wurden abgeschafft und der Täter-Opfer-Ausgleich steht zur Disposition. Keine Unterstützung, keine Ideen, keine Vorschläge im Bereich der Mediation stattdessen unsinnige und völlig unwissenschaftliche Vorschläge zum Jugendstrafrecht. Willkommen im rechtspolitischen Mittelalter!
Meine Damen und Herren, wir halten fest:
1. Drei Jahre Palaver um die große Justizreform – und wir sind keinen Schritt weiter.
2. Die Finanzausstattung der Justiz. Die Eckdaten sind bekannt. Knapp über 3% am Gesamthaushalt (fast 60 % refinanziert durch Gebühren und Bußgelder), eine hohe Personalquote und so gut wie keine freiwillige Leistungen. Also viel ist dort nicht zu holen – aber man kann viel zerdeppern wenn man die Dritte Gewalt im Staat zersägt und zerschreddert.
Natürlich darf die Justiz weder effizienzblind sein noch neue betriebswirtschaftliche Elemente und Steuerungsmodelle ablehnen – aber das tut sie auch nicht. Benchmarking. Kostenleistungsrechnung und Digitalisierung haben längst Einzug gehalten. Die Justiz ist reformfreudig und änderungsbereit, die Mitarbeiter sind motiviert und haben ein hohes Arbeitsethos.
Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, kritisch, ja verfassungsrechtlich bedenklich wird es wenn die unabhängige Dritte Gewalt immer stärker durch die Exekutive und Legislative indirekt gesteuert und beeinflusst wird. Es ist der alte Bismarcksatz der heute mehr den je gilt: was interessiert mich die Unabhängigkeit der Richter, solange ich über ihre Beförderung entscheide.
Der Rechtsanspruch auf Justizgewährung, wie im Grundgesetz festgeschrieben, wird nicht mehr erfüllt, wenn die Bürger länger als ein Jahr auf ihr Urteil warten müssen -
Immerhin, nachdem das MJ ja lange die Parole herausgegeben hat: alles wunderbar an den niedersächsischen Gerichten, wird jetzt doch mehr Personal eingestellt. In Ordnung ist damit aber noch lange nicht alles!
Statt immer wieder mehr Polizei brauchen wir auch mehr Staatsanwälte - sonst kommt es ja gar nicht zur Anklage und alle Arbeit ist für die Katz.
3. Zum Strafvollzug, meine sehr verehrten Damen und Herren, nirgends ist die Politik der Landesregierung und der Justizministerin so rückständig wie in diesem Bereich. Auf diesem Feld sind sie vollständig beratungsresistent. Dabei würde es sich lohnen einmal eine generelle Debatte über dieses Thema zu führen. Und das steht ja wohl auch an, da im Zuge der Föderalismusreform der Strafvollzug in die alleinige Zuständigkeit der Länder gegeben wird. Bisher aber agiert die Landesregierung beim Strafvollzug mal wieder gegen jegliche Expertise, gegen jede wissenschaftliche Forderung und Empirie. Aber die wissenschaftliche Ignoranz der Landesregierung in Sachen Rechtspolitik kennen wir ja schon. So wie wir das konservative Credo in der Kriminalpolitik kennen. Es ist weder anspruchsvoll noch ideenreich sondern lautet ganz schlicht und unbarmherzig: Verschärfung.
Das Resultat dieser Politik können wir uns anschauen: die Strafanstalten platzen aus allen Nähten, die Kosten steigen ungeheuerlich, die Resozialisierung wird erschwert und letztlich steigt damit das Risiko von Rückfällen.
Sie müssen der Bevölkerung mal klar sagen was diese repressive Politik kostet: 100 Mio. Euro kostet ein Gefängnisbau und 80 Euro jeder Hafttag. Wir fragen uns, wie lange wir uns eine derart teure und dazu noch erfolglose Sanktionsform noch leisten können. Die Qualität eines Rechtsstaates zeigt sich nicht an der ständigen Ausweitung von Strafen, sondern darin, mit möglichst wenig Strafen seine Bürger zu schützen.
Man könnte also auf die Idee kommen sich intelligentere, wirksamere und sogar kostengünstigere Sanktionsmodelle auszudenken, wie z. B. mehr gemeinnützige Arbeit, eine besser ausgestattete Bewährungshilfe, ein Vollzugskonzept, das sich zum Ziel setzt, die Inhaftierungsquote deutlich zu senken, usw..
Aber was machen und fordern sie: Sicherheit ist das oberste Gebot und Strafe die allein selig machende Form der Sanktionierung. Was ist das auch verfassungsrechtlich absolut fragwürdige Resultat einer solchen Politik? Peu a peu werden auch die staatlichen Kernaufgaben in Frage gestellt - auf den sie den Staat ja immer so gerne reduzieren wollen - durch Teilprivatisierungen mit zum Teil abenteuerlichen Rechtskonstruktionen im Maßregelvollzug und sicher bald auch bei den Haftanstalten.
Meine Damen und Herren, die Rechtspolitik ist in dieser Landesregierung in keine guten Hände gefallen. Sie ist rückständig, unmodern, repressiv und zudem auch noch teuer. Unsere Zustimmung können sie dafür nicht bekommen. Vielen Dank.

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