Rede Ralf Briese: Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Anrede,
es war klar, dass dieses Gesetz irgendwann kommen musste. Nachdem das Renteneinstiegsalter bei den Arbeitnehmern auf 67 erhöht worden ist, und der Bund das auch für seine Beamten beschlossen hat, ist es eine Frage der Gerechtigkeit und finanziellen Nachhaltigkeit, die Altersgrenze für Pensionäre zu erhöhen.
Ich weiß, dass die Rente mit 67 erneut in der Diskussion ist. Vor allem die SPD tut sich ja heute damit schwer, obwohl es ein in meinen Augen guter Politiker war, der das durchgesetzt hat. Müntefering hat sich schlicht die Wirklichkeit angeschaut.
Die Rentner werden älter, die Jüngeren werden weniger. Das bringt ein umlagefinanziertes System unter Druck. Nun gibt es verschiedene Stellschrauben, um das Rentensystem einigermaßen stabil zu halten:
- die Rentenbeiträge rauf – aber das kostet Arbeitsplätze,
- das Rentenniveau absenken – das würde das Problem Altersarmut verschärfen,
- die Produktivität enorm erhöhen, oder
- die Erwerbsquoten steigern.
Die damalige Bundesregierung hat deswegen an verschiedenen Stellschrauben gedreht und im Saldo war die Rentenreform nicht schlecht. Das deutsche Rentensystem wurde damit für 20 Jahre stabilisiert. Da kann man gleich mit dem unsinnigen Vorurteil aufräumen, Politik denke immer nur in Legislaturperioden.
Es ist daher nur gerecht, wenn wir jetzt die Lebensarbeitszeit auch für die Landesbeamten verlängern. Wir Grünen sind seit jeher starke Verfechter von zumindest angeglichenen Arbeitsverhältnissen im Öffentlichen Dienst, zum Beispiel auch in Bezug auf die Gesundheits- und Krankenversorgung.
Ich habe im Übrigen den Eindruck, dass viele – sehr viele – Menschen das Prinzip der Rente mit 67 noch nicht verstanden haben. Zum ersten Mal müssen die Jahrgänge ab 1964 bis 67 arbeiten. Erst im Jahr 2029 greift die 67er Regelung komplett. Viele, die sich heute lauthals zu Wort melden, sind davon also gar nicht betroffen. Es trifft die Jüngeren, die damit aber deutlich weniger Probleme haben als die Älteren.
Es ist klar, dass wir noch viel – sehr viel – in unserer Arbeitskultur und Arbeitswelt verändern müssen, wenn die 67er Regelung akzeptiert werden soll. Wir müssen vor allem älteren Arbeitnehmern bessere Möglichkeiten bieten. Wir müssen die Arbeitswelt noch viel stärker individualisieren und humanisieren. Gesundheitsvorsorge muss noch größer geschrieben werden.
Wenn sich Menschen nur noch zur Arbeit quälen oder daran zugrunde gehen läuft etwas falsch.
Es hängt also wesentlich von der Arbeitswelt ab, wie lange Menschen arbeitsfähig und willig sind.
Deshalb ist auch die Flexibilisierung der Pensionsgrenzen in dem Gesetz richtig – wir brauchen da wirklich mehr Flexibilität. Entscheidend sind natürlich die Abschläge und ob man und frau sich das leisten kann. Die recht hohen Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung sind faktisch ein weiteres Privileg für den höheren Dienst, denn ein Strafvollzugsbediensteter oder auch ein Polizist werden sich 15 % Abschlag nicht leisten können. Daher müssen wir auch die Höhe der Abschläge noch mal diskutieren.
Ein zentrales Gegenargument gegen die 67er Regelung greift aber bei den Beamten gar nicht: die Arbeitsplätze. Sie sind nämlich da. Wir haben eher noch zu wenige Menschen im Öffentlichen Dienst: Wir brauchen mehr Lehrer, wir brauchen mehr Betriebsprüfer und wir brauchen mehr Futtermittelkontrolleure – und deshalb brauchen wir auch eine höhere Staatsquote.
Ich sage hier klar und deutlich: Grüne wollen keinen ausgemergelten Staat! Grüne wollen einen guten Staat – einen funktionierenden Staat – und einen zufriedenen Öffentlichen Dienst. Wir machen es nicht wie die FDP, die immer auf den fetten und faulen Staat schimpft und die politische Glückseligkeit in der Privatisierung sieht. Wir brauchen weder Kommunismus noch den blanken Neoliberalismus. Wir brauchen Maß und Mitte.
Trotzdem muss das Ganze auch seriös und nachhaltig finanziert werden. Wir sehen jetzt die massive Krise, die überschuldete Staatshaushalte anrichten können. Das kann keiner wollen. Und deswegen sind die Rente und Pension mit 67 mit einer langen Übergangsfrist richtig.
Was aber für Arbeitnehmer und für Beamte gilt, sollte auch für Politiker gelten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Überraschenderweise findet sich in dem Gesetz zwar auch ein Artikel zum Abgeordnetengesetz, aber keine Heraufsetzung für die Altersansprüche. Das muss schleunigst nachgeholt werden. Für die Grünen kündige ich schon heute an: Das Abgeordnetengesetz muss ebenfalls reformiert werden. Wir fordern die 67er Regelung auch für Politiker – und wenn wir schon dabei sind: Aus dem Abgeordnetengesetz gehört auch manches andere gestrichen.
Zur Altersteilzeit:
Es ist gut, dass die Altersteilzeit wieder eingeführt wird. Das findet prinzipiell unsere Unterstützung. Die Altersteilzeit bleibt durch die vorgeschlagenen Regelungen immer noch attraktiv, weil das Gehalt nicht so stark gekürzt wird, wie die Arbeitszeit. Ob das aber reicht, müssen wir im Ausschuss noch diskutieren.
Und: Der Entwurf sieht auch Schutzregeln im Bereich der Gendiagnostik vor. Das haben wir in diesem Hause längst gefordert.
Abschließend:
Die Pension mit 67 ist nicht schön. Sie ist kein Wohlfühlprogramm, aber dennoch notwendig. Falsche Versprechen helfen diesem Land nicht weiter. Die Flexibilisierung der Altersregelung ist ein richtiger Ansatz. Die Höhe der Abschläge ist entscheidend. Die hier und heute diskutieren Regelungen müssen natürlich auch für Abgeordnete gelten und zwar nicht nur in Niedersachsen, sondern auch im Bund und in Europa.