Rede Ralf Briese: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts

Meine Damen und Herren,

warum reden wir heute über das Beamtenrecht? Weil wir eine Föderalismusreform hatten. Ist diese Föderalismusreform gelungen? Haben wir eine klare Entflechtung zwischen Bund und Land und haben wir bessere Regelungen? Nein, haben wir nicht. Vieles ist nicht einfacher, übersichtlicher und verständlicher geworden, sondern die Große Koalition hat es geschafft, vieles noch komplizierter zu machen.

Die Abgrenzung zwischen Bund und Land ist in vielen Bereichen schwieriger geworden: beim Strafvollzug, beim Umweltrecht und auch beim Beamtenrecht; in der Bildung müssen wir schon wieder reparieren.
Beim Beamtenrecht haben wir jetzt das überzeugende Resultat, dass der Bund quasi ein altes Rahmenrecht erlässt und die Länder ihre eigenen Regeln drum rum stricken. Ob mit einem Beamtenstatusrecht, einem niedersächsischen Beamtenrecht und Verordnungen zuhauf und allüberall das Beamtenrecht übersichtlicher geworden ist, bezweifle ich.

Nun – es ist längst nicht alles falsch in diesem Gesetz: Die Reduzierung der Laufbahnen ist vernünftig und die Beschränkung auf zwei Laufbahngruppen ist es auch. Wir wünschen uns eine hohe Durchlässigkeit auch zwischen den Laufbahngruppen; ob das gelingt muss die Praxis zeigen. Eine einzige Laufbahn wie Bayern und Linkspartei sie wollen, wäre sicher revolutionär (erstaunlich wie nahe sich Gauweiler und Lafontaine immer so kommen), aber wir finden den niedersächsischen Weg richtig.

Der zentrale Punkt in der heutigen Debatte ist sicherlich, ob die Beamtenlaufbahn mit diesem Gesetz konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft ist. Ich glaube, dass kann man mit "Ja" beantworten, wobei auch hier der Praxistest noch aussteht. Natürlich haben die Beamtenverbände recht, wenn sie darauf hinweisen, dass der Beamtenberuf in Niedersachsen in den letzten Jahren nicht unbedingt attraktiver geworden ist. Aber zur Ehrlichkeit und Redlichkeit gehört auch, dass es insgesamt in der Arbeitswelt Verdichtung und auch Leistungskürzung gegeben hat. Bedenklich ist dies insbesondere bei den unteren Lohngruppen.

Die zweite wichtige Frage – nämlich den stärkeren Wechsel zwischen Öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu erleichtern – haben CDU und FDP mit diesem Gesetz überhaupt nicht angefasst. Die Fragen nach Pensionsmitnahmen waren ihnen zu kompliziert. Gut ist die Teilzeitfreundlichkeit in dem Gesetz: Eine Regelung die ausdrücklich unsere Unterstützung findet.

Ängstlich und ungerecht ist, dass sie die Frage der Altersgrenzen nicht angepackt haben. Hier gibt es eine sehr große Gerechtigkeitslücke zum allgemeinen Rentenrecht! Meine Frau ist Krankenschwester und muss inklusive Schicht und Sonntagsarbeit bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Ein niedersächsischer Beamter nur bis 65 – warum eigentlich? Und es gibt Beamtengruppen, die noch deutlich kürzer arbeiten müssen. Ich finde das fragwürdig.

Unsere Antwort darauf wäre eine Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit mit einem deutlich besseren Gesundheitsmanagement gewesen. Die Menschen werden immer älter, die Pensionsverpflichtungen werden immer höher, aber die Regierung traut sich an das Problem nicht ran. Ich glaube ohnehin nicht mehr an die Reformfähigkeit der CDU. Immer wenn es ungemütlich wird muss nämlich die SPD mit den Grünen ran: Bei der Rente mit 67 war es Müntefering und bei der Agenda 2010 rot-grün. Die CDU war reformunfähig unter Kohl und ist es unter Merkel / Wulff geblieben.

Fragwürdig bleibt in meinen Augen auch das Beihilfeprinzip. Ja – es mag Ausfluss der Verfassung sein und dennoch ist es ein sozialpolitischer Skandal, dass es eine Spaltung der Gesellschaft in Privat- und Kassenversicherte gibt. Wir Grüne werden weiter für die Bürgerversicherung streiten.

Meine Damen und Herren, das neue Beamtenrecht ist eine kleine Reform. Einige Bausteine sind richtig, das habe ich skizziert – die große entscheidende Arbeit liegt aber noch vor uns.

Halbgare Reformen sind nicht gut und finden keine Unterstützung bei uns Grünen.

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