Rede Ralf Briese: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

das wesentliche Ziel unseres Antrages haben wir erreicht – die anlasslosen und rechtswidrigen Moscheekontrollen in Niedersachsen sind eingestellt worden. Das ist eine gute Nachricht für alle rechtstreuen gläubigen Muslime.Und das ist ein guter Tag für die Grundrechte, die es in Niedersachsen immer ausgesprochen schwer haben.

Die Fachanhörung hat es an den Tag gebracht – der Innenminister hat wieder mal gegen die Grundrechte verstoßen. Sie sind da ja so eine Art Überzeugungstäter, Herr Schünemann

Und Sie haben in diesem Hause gleich mehrfach die Unwahrheit gesagt : Sie haben stets behauptet, dass muslimische Geistliche oder Sprecher ihr Einverständnis zu den Kontrollen gegeben haben. Aber auch da ist in der Anhörung geworden, dass das nicht stimmt: die Gläubigen waren empört und fühlten sich in ihren Gefühlen verletzt.

Sie haben mit Ihren Kontrollen und Halbwahrheiten Schaden angerichtet und eine moderne Integrationspolitik kaputt gemacht.

Und Sie haben in diesem Hause stets behauptet, die Anwendungspraxis der Kontrollen im Umfeld von Moscheen wäre rechtlich vollkommen in Ordnung:

Falsch! Vollkommen falsch! Nicht ein einziger Verfassungsrechtler hat Ihre Position in der Anhörung vertreten – und wir hatten viele hochkarätige Juristen dort. Als Bettlektüre oder zur Osterzeit lege ich Ihnen die Ausführungen von den Professoren Wächter, Alexi und Groh nahe. Professor Wächter hat es auf den Punkt gebracht: Sie haben das Polizeigesetzt für Ihre Interessen zweckentfremdet.

Vom Justizminister haben wir in dieser Frage gar nichts gehört – das ist sonderbar, weil Herr Busemann sonst nicht zu den Leisesprechern gehört.

Die anlasslosen Kontrollen im Umfeld von Moscheen sind definitiv und eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 4 Grundgesetz – und es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet ein christlicher Innenminister mit seinen Maßnahmen gegen die ungestörte Religionsausübung verstößt.

Es ist gut, dass es noch einige Abgeordnete in diesem Hause gibt, die sich trauen, ihren Überwachungsfuror zu kritisieren – und nicht jeden Unsinn aus ihrem Hause mitmachen. Dafür danke ich. Einige denken hier noch selbst und sind nicht nur brave Abnicker der Regierung.

Sie haben Probleme mit dem Rechtsstaatprinzip, Herr Schünemann. Das ist deutlich geworden bei der präventiven Telekommunikationsüberwachung und das ist deutlich geworden bei anlasslosen Kontrollen von Gläubigen.

Im demokratischen Rechtsstaat sind nicht alle Mittel im Kampf gegen das vermeintlich Böse erlaubt. Das müssen Sie endlich mal kapieren: auch der Staat hat sich an Regeln zu halten. Die Gesetze gelten auch für Innenminister.

Meine Damen und Herren,

im Gegensatz zum Innenminister – und auch zu den Koalitionsfraktionen haben wir aus der Anhörung gelernt. Unseren Antrag haben wir modifiziert und nun eine praktikable und rechtskonforme Lösung gefunden. Die Polizei kann weiter auf Ausfallstraßen kontrollieren, aber sie muss mehr als ein diffuses Lagebild dafür haben.

Damit kann weiter grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden. Denn darum geht es: Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität nach dem Fall der EU-Binnengrenzen. Es ging um Schleuser- und Autodiebe – und nicht darum, betende Muslime zu kontrollieren und drangsalieren.

Meine Damen und Herren,

dieser Innenminister ist ein schlechter Minister – er achtet nicht die Grundrechte – er strapaziert Wahrheit bis aufs äußerste – und er ist ein Gesinnungsminister, der noch im Kalten Krieg lebt.

Andere machen einen Fehler und treten dann reumütig aber vorbildhaft zurück. Herr Schünemann, Sie aber geben Anderen kluge Ratschläge, beugen selbst das Recht und kleben an Ihrem Stuhl. Sie sind kein politisches Vorbild.

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