Rede Ralf Briese: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
Landtagssitzung am 16.02.2011
Ralf Briese, MdL
Anrede,
wie bereits im letzten Plenum angekündigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt hier der Vorschlag für eine Modernisierung des Abgeordnetengesetzes in Niedersachsen.
Das Hauptargument ist so einfach wie einleuchtend: es geht um Glaubwürdigkeit und Akzeptanz für die Rente beziehungsweise die Pension mit 67.
Im letzten Plenum haben wir das Beamtengesetz besprochen und es gibt hier im Hause eine (breite) Mehrheit für die 67er Regelung. Die Gründe will ich nicht noch mal in aller Breite darlegen.
Vor allem seriöse Demografen sagen uns, dass wir an einer Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit nicht vorbei kommen.
Wenn wir also hier im Hause überwiegend der Meinung sind, die Rente und Pension mit 67 ist richtig, dann kann sich natürlich unsere Berufsgruppe davon nicht ausnehmen.
Sie darf sich sogar in ganz besonderem Maße nicht davon ausnehmen, weil wir eine Vorbildfunktion haben – gerade wenn es um nicht so beliebte Maßnahmen geht – und weil wir dazu beitragen können, die Akzeptanz zu erhöhen.
Gerade für den politischen Beruf stechen die beiden Hauptargumente gegen die 67er Regelung ja nicht. Nämlich das Argument, dass die Jobs gar nicht vorhanden sind und das Argument, dass sie körperlich derart fordern, dass man sie mit 67 nicht mehr leisten kann.
Beides gilt für Politiker nicht – die Jobs gibt es – und leistbar sind sie auch.
Der erste Bundeskanzler der Republik war ja schon Mitte 70 als er das Amt aufgetragen bekam. Man kann schon eher die Meinung haben, dass es gerade Politiker in höchsten Ämtern oftmals gar nicht gefällt, in Rente zu gehen – der Altbauer verlässt ungern den Hof.
Also: die 67er Regelung muss auch für Abgeordnete gelten – und wenn wir schon dabei sind: auch bei uns muss natürlich die Frühverrentungspraxis aufhören. Daher muss auch für uns gelten, was zukünftig im Beamtenrecht gilt: wer früher gehen will, muss entsprechende Abschläge hinnehmen.
Anrede, als ich mir das Abgeordnetengesetz für die Modernisierung noch mal angeschaut habe, sind mir noch andere Defizite aufgefallen:
Auch die unbeliebte Agenda 2010-Gesetzgebung findet sich nicht im Abgeordnetengesetz. Dabei waren am Agendaprozess ja fast alle beteiligt, außer der Linken waren alle dabei. Und einiges von dem, was beschlossen wurde, war ja auch richtig: zum Beispiel die arbeitsmarktpolitisch richtige Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, Menschen so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen.
Daher wollen wir Grünen auch für Abgeordnete das Übergangsgeld an das allgemeine ALG I anpassen – und die Bezugsdauer verkürzen.
Vor allen Dingen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes ist eine Bezugsberechtigung von einem Jahr überhaupt nicht zu rechtfertigen und zu erklären. Der Job ist nämlich weiterhin da – und daher soll er nach einer Mandatszeit auch wieder aufgenommen werden.
Ich komme zum letzten Teil. Bei der Überarbeitung und Modernisierung des Abgeordnetengesetzes haben wir Grünen eine Aufgabe übernommen, für die sich ständig und immer die FDP stark macht, aber dann der Aufgabe nicht nachkommt, nämlich der Verschlankung, Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gesetzes.
Meine Damen und Herren: lesen Sie dieses Gesetz und ich garantiere Ihnen: Sie werden mehrere Paragraphen auch nach drei- oder fünfmaligem Lesen nicht verstehen. Das Gesetz kann vereinfacht werden und für die Landtagsverwaltung in der Umsetzung deutlich einfacher werden.
Was soll zum Beispiel dieses aufwendige Zuschlagswesen für Sitzungen – seien es Fraktions-, Ausschuss- oder Plenarsitzungen? Ich verstehe das überhaupt nicht. Es gibt ein gutes Grundgehalt für die politische Arbeit – und Teilnahme an Ausschuss, Fraktion und Plenum sind ja wohl die klassische Kernarbeit eines Politikers. Oder kennen Sie ein Gehaltssystem, bei dem die Krankenschwester, der Verkäufer oder der Ingenieur noch mal einen Zuschlag bekommen, wenn sie zur Arbeit erscheinen?
Auch der IT Zuschlag hat in dem Gesetz nichts zu suchen dafür gibt es ja schon die steuerfreie Aufwandspauschale. Andere Abgeordnetengesetze kennen das auch nicht.
Meine Damen und Herren,
das Niedersächsische Abgeordnetengesetz muss modernisiert werden – es muss aus Gerechtigkeits- und Akzeptanzgründen den allgemeinen sozialpolitischen Gesetzen angepasst werden. Der politische Beruf ist ein anstrengender Beruf – ein verantwortungsvoller Beruf und ein oft schwieriger und undankbarer Beruf: aber wir haben ihn uns selber ausgesucht – und er rechtfertigt keine Extrawürste.