Rede Ottmar von Holtz: Gesetzentwurf der Landesregierung - Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
Wissenschaft und Forschung sind für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von herausragender Bedeutung. Innovationen aus der Wissenschaft und der Forschung sind schon immer Motor für Veränderung gewesen und tragen auch weiterhin wesentlich zur Modernisierung unserer Gesellschaft bei.
Allein wenn ich an die große Frage unseres Jahrhunderts denke, nämlich die, wie wir es schaffen werden, sicher und modern leben zu können, ohne dabei die Ressourcen unserer Erde aufzubrauchen – allein bei Lösung dieser Frage fällt der Wissenschaft eine zentrale Rolle zu.
Damit sie diese Rolle aber auch perfekt erfüllen kann, brauchen die Angehörigen unserer Hochschule Freiheit: Freiheit im Denken, Freiheit in der Lehre, Freiheit in der Forschung, Freiheit in der Selbstentfaltung der jungen Leute, die ein Studium aufnehmen.
Diese Freiheit ist immer dann eingeschränkt, wo sie Zwängen unterworfen ist. Und ich denke da noch nicht einmal an staatliche Zwänge. Sie ist auch dann eingeschränkt, wenn man von Geldgebern abhängig ist. Oder auch, wenn die Diskussionskultur an einer Fakultät, oder einem Institut durch autoritäre Züge geprägt ist.
Die mancherorts hohe Abhängigkeit von Drittmitteln werden wir mit einem Landeshochschulgesetz allerdings nicht auflösen können. Was aber ein modernes, auf die Zukunft ausgerichtetes Niedersächsisches Hochschulgesetz tun muss, ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich diese beschriebene Freiheit entfalten kann.
Meine Damen und Herren,
Teilhabe und Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen sind Grundvoraussetzungen für eine in allen Facetten funktionierende Hochschulautonomie.
Die autonome Hochschule braucht Lehrende und Studierende, die sich mit ihrer Hochschule identifizieren, weil sie sie selbst mitgestalten können und weil sie Verantwortung für ihre Entwicklung übernehmen können.
Mit dieser Novelle des NHG schaffen wir die Bedingungen, die notwendig sind, damit sich genau das entfalten kann. Hierbei kann die NHG-Novelle jedoch nur ein Baustein sein – allerdings ein wichtiger Baustein – in einem Gesamtpaket von Regelungen, um in der Hochschulpolitik zu einer Neuausrichtung zu kommen.
Nicht alles kann und nicht alles wollen wir per Gesetz regeln. Viel entscheidender ist, dass am Ende in den Hochschulen eine Demokratiekultur gelebt wird. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, die Hochschulen von den Neuerungen zu überzeugen und sie mit ins Boot zu holen.
Nur so führen Maßnahmen wie der Hochschulentwicklungsvertrag, die Zielvereinbarungen und die Leitlinien zur Transparenz in der Forschung zu einer nachhaltigen Änderung in der Hochschulpolitik – hin zu einer echten Beteiligung und Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen.
Meine Damen und Herren,
der vorgelegte Gesetzentwurf baut die Demokratisierung der Hochschulen aus.
1. Studierende bekommen wesentliche neue Einflussmöglichkeiten auf die hochschulinternen Entscheidungsprozesse. Dazu gehören
- dass Anliegen aus einer Studierendeninitiative hochschulöffentlich im Senat behandelt werden müssen und
- die hauptamtliche Vizepräsidentinnen oder -präsidenten für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange – ein Amt, das im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden muss.
2. Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und Studierendenvertreter können künftig an allen Hochschul- und Stiftungsratssitzungen teilnehmen.
3. Der Gesetzentwurf öffnet die Hochschul- und Stiftungsräte für weitere gesellschaftliche Akteure, damit in ihnen eine stärkere gesellschaftliche Repräsentanz abgebildet werden kann, als bisher.
4. Die Senate erhalten das Letztentscheidungsrecht bei der Abwahl von Präsidiumsmitgliedern.
5. Der Aspekt „Gute Arbeit“ wird eine im Gesetz festgelegte Aufgabe der Hochschulen – sie können sich vor diesem Thema nicht mehr drücken; eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge eingedämmt wird und sich die Laufzeiten befristeter Arbeitsverträge verlängern
6. Es wird eine Interessenvertretung der Promovierenden geschaffen.
7. Wir verbessern die Beschäftigungsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten. Denn sie werden künftig hauptberuflich mit einer festen Amtszeit und einer Absicherung bei Nicht-Wiederwahl beschäftigt.
8. Es wird gesetzlich vorgegebene Gleichstellungspläne für jede Hochschule geben, die konkrete Ziel- und Zeitvorgaben umfassen müssen.
Meine Damen und Herren,
ich kann und will gar nicht hier alle Einzelaspekte aufführen. Das sollten wir den Beratungen im Ausschuss überlassen.
Der Gesetzentwurf trägt dem Wunsch nach mehr Demokratie an den Hochschulen Rechnung, ohne dabei die grundgesetzlich und höchstrichterlich festgeschriebene Freiheit der Forschung und Lehre zu verletzen. Dies ist ein ausgewogenes Gesetz, das dauerhaft seine Wirkung haben wird. Das ist ein gutes Gesetz und ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.