Rede Ottmar von Holtz: Antrag (SPD/GRÜNE) zum Petitionswesen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Entschließung gehen wir heute einen Schritt, den wir in der erst jungen Geschichte des Petitionsausschusses folgerichtig gehen müssen. Was in anderen Bundesländern schon möglich ist, soll auch in Niedersachsen möglich sein: das Unterzeichnen von öffentlichen Petitionen.

Mit diesem Schritt stärken wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Dass wir das einstimmig tun, dass alle Fraktionen diesen Schritt gehen, finde ausgesprochen gut und wichtig.

Uns gelingt tatsächlich das, was anderen Landtagen vor dieser Legislaturperiode nicht gelungen ist: den Antrag zur Weiterentwicklung des Petitionswesens zum Beschluss zu bringen, bevor er der Diskontinuität zum Opfer fällt!

Öffentliche Petitionen, also die Mitzeichnung von Petitionen, sind ein Instrument der direkten Demokratie. Es gibt Plattformen wie Avaaz, Campact, Change.org und openPetition. Sie alle aber eint, dass Petitionen, die dort zur Mitzeichnung gestellt werden, keine Eingaben sind, die sich gemäß den Verfassungen an den Bundestag oder an einen Landtag wenden.

Genau diese Möglichkeit richten wir jetzt im niedersächsischen Landtag ein. Und erhält eine solche Petition innerhalb einer Frist von sechs Wochen 5.000 oder mehr Unterstützungsunterschriften, so gibt es eine öffentliche Anhörung der Initiatoren im Petitionsausschuss.

Meine Damen und Herren,

dies ist ein großer Schritt, den wir hier gehen! Ich wünsche der Landtagsverwaltung ein gutes Händchen bei der Umsetzung, denn der Erfolg dieses Instruments hängt am Ende auch entscheidend davon ab, wie leicht es zugänglich und handhabbar ist.

Doch wir beschließen nicht nur die öffentlichen Petitionen. Wir werden auch ein Kinderpetitionsportal einrichten. Wir wollen die Hürden für unsere jungen Leute senken, sich in ihren Anliegen an den Landtag zu wenden. Auch hier wird es entscheidend darauf ankommen, wie wir das Ganze umsetzen – und wie wir, wenn das Portal steht, dafür sorgen, dass es bekannt ist und genutzt wird.

Wir verpflichten uns mit der Entschließung, künftig jährlich über die Arbeit des Petitionsausschusses zu berichten. Ein solcher Bericht ist ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Ist er anschaulich gestaltet, mit Beispielen und Grafiken, dann können wir der Bevölkerung zeigen, wie das Petitionsrecht in Niedersachsen zu seinem Recht kommt.

Herr Krumfuß hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass wir einige Punkte der Entschließung schon in die Praxis umgesetzt haben. Dies sind insbesondere die Verfahrensfragen, wie wir Eingaben im Landtag behandeln.

Die zweijährige Evaluationsphase, die wir uns mit der Entschließung selbst auferlegen, haben wir in diesen Punkten quasi schon hinter uns; ein erstes Fazit kann man also durchaus schon ziehen.

Auch wenn es bei der einen oder anderen Eingabe hakt, im Großen und Ganzen hat sich die doppelte Zuweisung von Berichterstatterinnen und Berichterstattern bewährt. Der stete Versuch, sich im Votum zu einigen, führt dazu, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich viel mehr im Mittelpunkt stehen, als das früher der Fall war.

Bei den Formulierungen der Voten und deren Abgrenzungen müssen wir vielleicht noch genauer werden. „Berücksichtigung“ – das Lieblingsvotum der FDP-Fraktion bei Eingaben, wo „Windkraft“ drauf steht – bedeutet beispielsweise, dass lediglich dem einzelnen Anliegen zu entsprechen ist, und zwar bei bestehender Rechtslage.  „Berücksichtigung“ ist keine Aufforderung an die Landesregierung, eine generelle Regelung zu treffen.

Umgangssprachlich kann „Berücksichtigung“ tatsächlich aber auch bedeuten, bei künftigen Regelungen das Anliegen zu berücksichtigen, also einzubeziehen. Und so wäre meine Empfehlung, im Rahmen der Evaluation auch die Formulierungen und Ausdifferenzierung der Voten zu untersuchen.

„Sach- und Rechtslage“, wie es doch arg technisch in unserem Entscheidungskatalog heißt, bedeutet mitnichten automatisch, dass dem Anliegen der Eingabe nicht abgeholfen werden konnte. Es gibt nicht wenige Fälle, wo sich die Sach- und Rechtslage so darstellt, dass in deren Rahmen tatsächlich Abhilfe geschaffen wird.

Oder, auf dem Wege der Klärung konnte der Petentin oder dem Petenten bereits geholfen werden. Behelfsweise votieren wir dann auf „Erledigt, weil entsprochen und Sach- und Rechtslage“ – manchmal aber wirkt das ein wenig holprig, wie ich finde.

Doch eines nach dem anderen. Jetzt heißt erst einmal einen großen Schritt zu tun in Richtung Stärkung  der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Stärkung des Petitionsrechts in Niedersachsen. Hierfür ist unsere Entschließung eine sehr gute Grundlage.

Und ich schließe mit einem großen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, in allen Fraktionen, an den Vorsitzenden, Herrn Krumfuß, an Herrn Rasche, und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eingabenbüros für die wirklich sehr gute Zusammenarbeit in diesem eigentlich wichtigsten Ausschuss, den der Landtag hat!

Beschlussempfehlung (geänderte Fassung - Drs. 17/6884)

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