Rede Ottmar von Holtz: Antrag (CDU) zur digitalen Lehre an niedersächsischen Hochschulen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

es besteht überhaupt kein Zweifel: in der heutigen Zeit an unseren Universitäten zu Methoden zurückzukehren, wie wir sie vor 30 Jahren oder mehr hatten - wo man an Kopierern Schlange steht, um Seite für Seite zu kopieren, das wäre ein unhaltbarer Zustand!

Ihr Antrag hat aber nicht zum Gegenstand die Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen. Ihr Antrag hat vielmehr zum Gegenstand die Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Wort über die Vergütung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in der Lehre eingesetzt werden.

Das Problem ist ja, dass, anders als Sie in Ihrem Antrag – in der Begründung – schreiben, eine Einzelabrechnung nicht nur erfolgen kann. Das Kernproblem ist mehr, nämlich, dass die VG Wort durch das BGH-Urteil vom März 2013 einen starken Stand hat. Solange also die VG Wort auf eine Einzelabrechnung besteht, hat sie Rückendeckung durch das Urteil.

Doch die Hochschulen scheuen den Aufwand, der mit der Einzelabrechnung verbunden ist. Und deshalb habe ich auch großes Verständnis, dass sie dem Rahmenvertrag nicht betreten wollen.

Wichtig ist, dass unsere Hochschulen damit nicht allein gelassen werden. Und das ist in Niedersachsen nicht der Fall. ELAN e.V., das VirtuOS-Instituts der Universität Osnabrück, die Politik – sie alle unterstützen die Hochschulen in dieser Situation. Deshalb verstehe nicht, weshalb Sie diesen Antrag nun unbedingt beschließen lassen wollen.

  • Die Wissenschaftsministerin ist aktiv.
  • Die KMK ist aktiv.
  • Es gab Gespräche im Vorfeld der letzten KMK im Dezember mit der Hochschulrektorenkonferenz.
  • Die LHK hat Vorschläge vorgelegt, wie die Hochschulen mit der VG Wort einzeln
  • Pauschalvergütungen aushandeln könnte.
  • Es gab Verhandlungen mit der VG Wort und – es gibt eine Zwischenlösung bis zum nächsten Wintersemester, damit eine Einzelfallabrechnung nicht erfolgen muss.

Das alles haben wir auch im Ausschuss erfahren. Und auch deshalb verstehe ich nicht, warum Sie diesen Antrag unbedingt beschließen lassen wollen!

Wir müssen über ganz andere Dinge reden! ZB darüber, warum es die Bundesregierung nicht geschafft hat, die Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht zu verankern. Werke müssen für den nicht gewerblichen und wissenschaftlichen Gebrauch genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Was hat denn Ihre Frau Professorin Wanka dafür getan? Nichts! Wer weiß, wie das BGH unter anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheiden würde!

Dieses ganze Theater mit der VG Wort zeigt doch geradezu, wie bitter nötig es ist, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, damit der für Bildung und Wissenschaft notwendige Zugang zu digitalen Werken gewährleistet ist.

Aber Ihre Frau Professorin Wanka ist nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen.

Von diesem Versagen will Ihr Antrag ablenken und deshalb werden wir ihn ablehnen.

Vielen Dank!

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