Rede Miriam Staudte: Hintertür für Gorleben – Die Klage der Bundesregierung stellt den Neubeginn der Endlagersuche in Frage!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Am 27.Juli 2013 trat das Standortauswahlgesetz in Kraft.

Am 21.Oktober 2013 reicht Bundesumweltminister Altmaier Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans Gorleben ein.

2 Monate und 24 Tage hat es gedauert, bis die alte Gorleben-Garde um Altmaier das erste Mal die viel beschworene Ergebnisoffenheit der Endlagersuche konterkariert.

Das ist schäbig, das ist hinterhältig und das bestätigt alle Kassandra-Rufe der Anti-Atom-Bewegung. 

Aber wen schert‘s? Die Bundestagswahl ist ja vorbei. Da kann man die Maske ja ruhig mal kurz fallen lassen. Rahmenbetriebsplan? Das versteht doch sowieso keiner genau, um was es da geht.

Dabei ist es gar nicht so kompliziert: In Gorleben wurde bisher untertage nach einem Rahmenbetriebsplan von 1983 „erkundet“- wir sagen ja:  In Wirklichkeit wurde schon ein Endlager gebaut. Dieser Rahmenbetriebsplan, basierend auf altem Bergrecht, nicht auf dem sichereren Atomrecht, war sowieso schon umstritten, denn mit ihm gab es keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Und obwohl sich sämtliche Rahmenbedingungen seit 1983 geändert hatten - Abfallmenge, Abfallart, Himmelsrichtung der Erkundungsstrecken -, wurde der Rahmenbetriebsplan von Schwarz-Gelb in Niedersachsen 2010 einfach verlängert, statt nach neuem Recht neu aufgestellt. Dagegen war nun eine Klage der Grundeigentümer, Kirche, Graf von Bernstorff und Greenpeace anhängig.

Doch nachdem das neue Standortauswahlgesetz in Kraft getreten war, waren die neue Landesregierung in Niedersachsen und die Kläger sich vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einig, dass diese Klage erledigt ist, denn das Standortauswahlgesetz beendet mit §29 Abs.2 Satz 1 die Erkundung in Gorleben und damit ist der Rahmenbetriebsplan, den man für die Erkundung benötigte, hinfällig.

Diese Einschätzung teilte auch das Gericht – der Bund als Beigeladener vor Gericht schwieg - es war ja auch noch vor der Bundestagswahl.

Aus Gründen der Rechtsklarheit erließ Umweltminister Stefan Wenzel dann einen feststellenden Verwaltungsakt und erklärte den Rahmenbetriebsplan mit Inkrafttreten des StandortAG für erledigt.

Doch nun klagt der Bund gegen Niedersachsen, gegen das Land, das in den Verhandlungen immer als der Premiumpartner behandelt wurde. Doch warum nun eigentlich?

Die Antwort ist nicht kompliziert: Sollte das Standortauswahlgesetz scheitern, sollte es keine Auswahl weiterer Standorte geben, kann man sofort auf den alten Rahmenbetriebsplan Gorleben zurückgreifen.

Und das soll sich nun Neubeginn nennen? Altmaier - den von Anti-Atom-Aktivisten benutzten Namen Altmailer finde ich in diesem Zusammenhang auch ganz passend-scheint selbst nicht recht an den Erfolg der neuen Suche zu glauben, oder warum versucht er sich mit dieser Klage ein Hintertürchen für Gorleben offenzuhalten? Eine Klage im Übrigen, die mit Pauken und Trompeten verlieren wird.

Alle Standorte sind laut StandortAG gleich - doch für Altmaier scheinen manche Standorte gleicher zu sein - ganz im Orwellschen Sinne.

Oder geht es darum gar nicht? Soll die Klage nur etwas Verhandlungsmasse in den laufenden Koalitionsverhandlungen sein? Aber auch das wäre schäbig!

Gorleben: ein Spielball im politischen Kräftemessen?

Mir klingt noch in den Ohren: Eine weiße Landkarte - Künftig solle die Geologie, nicht die Politik über das geeignetste Endlager entscheiden.

Sie können sicher sein: Dieses Thema wird uns noch lange begleiten. Wer Öl ins Feuer gießt, befriedet keine gesellschaftlichen Konflikte. Diese Klage muss von der neuen Bundesregierung umgehend zurückgezogen werden!

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