Rede Miriam Staudte: Gesetzentwurf (FDP) "Wolf/Jagdrecht"

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren Abgeordnete!

Wir haben hier einen Gesetzentwurf der FDP vorliegen, den Wolf ins niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen.

Die Frage „Umgang mit dem Wolf“ ist ohne Zweifel emotionsbeladen. In einer solchen Situation ist es für  Politik verlockend, mit einfachen Antworten Schlagzeilen zu produzieren, insbesondere dann, wenn man um jeden Preis Aufmerksamkeit erhalten muss- das ist bei einer Partei, deren Erhaltungszustand wie beim Wolf noch nicht gesichert ist, von Bedeutung.

Die FDP konnte hier nicht widerstehen und hat mit einem Gesetzentwurf, der gerade einmal eine Zahl und drei Worte umfasst, für viel Wirbel gesorgt.

Unter § 5 NJagdG sollte bei der Aufzählung der nach niedersächsischem Landesrecht jagdbaren Tierarten einfügt werden:

 „8. Wolf (Canis lupus)“

Da stünde er dann also –abgesehen von Elster und Rabenkrähe- neben einer Reihe eingewanderter Tierarten – Neozoen- wie Waschbär, Mink, Nutria und Marderhund.

Der Bevölkerung wurde mit dem Gesetzentwurf suggeriert, dass der Wolf mit der Aufnahme in Jagdrecht zum Abschuss freigegeben werden würde. 

Dies wäre so oder so nicht der Fall: Da die deutsch-westpolnische Gesamtpopulation des Wolfs keinen sicheren Erhaltungszustand erreicht hat, bleibt der Wolf durch EU-Recht durch den Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt egal was in einem Landesgesetz steht

-und das zu Recht.

Der Wolf ist eine heimische Tierart, die sich nach seiner Ausrottung durch den Menschen wieder angesiedelt hat, und das ist erst einmal begrüßenswert. Der Wolf hat auch ohne gültigen Jagdschein eine Existenzberechtigung in unseren Wäldern.

Natürlich müssen wir uns in unserem Verhalten auch auf die Existenz des Wolfs einstellen, den Herdenschutz ausbauen, die bisherige Jagd verändert sich, dadurch dass das Wild sich anders verhält, und vor allem müssen wir verhindern, dass der Wolf sich an die Nähe zu Menschen gewöhnt. Das sind die wirklichen Herausforderungen, aber hier sind die Antworten differenzierter und komplexer, das taugt nicht für plakative Anträge. Eine Entnahme eines problematischen Wolfs ist auch nach gültiger Rechtslage jetzt schon möglich (Paragraf 45 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 16 FFH-Richtlinie).

Im Übrigen wäre bei einer Aufnahme ins Jagdgesetz auch mit ganzjähriger Schonzeit die Jägerschaft auch für die Hege zuständig. Das würde wohl wenig Begeisterung auslösen.

Natürlich gäbe es auch Profiteure, wenn der Wolf bejagt werden dürfte. Die Eigenjagdbesitzer, Herr Ehlen, die einen Wolfsabschuss in ihrem Revier verkaufen könnten- das bringt mehr als der Abschuss eines Zwölf-Enders. 

Im Übrigen ist laut Gesetzgebungs- und Beratungsdienst rechtlich fraglich, ob das Land überhaupt die Kompetenz hätte, den unter Artenschutz stehenden Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen- schließlich ist Artenschutz eine reine Bundeskompetenz.

Die Aufnahme des Wolfs in niedersächsische Jagdrecht wird von einer breiten Mehrheit abgelehnt- im Ausschuss hat ja auch die CDU dagegen gestimmt. Und auch die Landesjägerschaft hat sich in der Anhörung gegen die Aufnahme zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Insofern wäre es das Klügste den Antrag zurückzuziehen. Sonst müssen wir ihn ablehnen.

 

 

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