Rede Miriam Staudte: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialrechtlicher Vorschriften

- Es gilt das gesprochene Wort -

Dieses Gesetz regelt drei Themenkomplexe:

1) Die Durchleitung der Bundesmittel zur Erstattung der Grundsicherungskosten im Alter an die Kommunen,

2) die Neu-Ordnung der Festbeträge und Zuständigkeiten für die Personengruppe von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (dies sind überwiegend die Wohnungslosen)

3) und die Neufestsetzung der Landesbeteiligung zu Leistungen der Grundsicherungskosten – hier insbesondere der Kosten der Unterkunft.

Während die Themenbereiche Leistungen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Beteiligung des Landes an den Kosten der Unterkunft im Großen und Ganzen relative Einigkeit verzeichnet werden konnte, führte das Thema Erstattung der Grundsicherungskosten im Alter zu sehr heftigen Auseinandersetzungen vor allem zwischen Landkreistag und Land.

Und ich möchte jetzt an dieser Stelle auch nur auf diesen Aspekt eingehen:

Die Erstattung der Kosten der Grundsicherungskosten im Alter durch den Bund hat folgenden Hintergrund:

Es geht um die Frage, ob die Behauptung der kommunalen Spitzenverbände, sie hätten Anspruch auf sämtliche Erstattungsleistungen des Bundes seriös und argumentativ überzeugend ist.

Es ist unstrittig, dass die Kommunen mit der stufenweise und im Jahr 2014 auf 100 Prozent steigenden Erstattung der Grundsicherungsleistungen für ältere BürgerInnen nachhaltig von Sozialkosten entlastet werden sollten.

Dies geschieht ja jetzt auch, indem die Ausgaben der Kommunen zu 100 Prozent übernommen werden. Dass die Kommunen aber zusätzlich die Mittel beanspruchen, die das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger für „seine“ Grundsicherungsempfänger ausgeben muss, war und ist nicht nachvollziehbar!

JA es wurde gesagt: die Kommunen sollen 100 Prozent kriegen. Frage ist ja nur welche 100 Prozent - 100 Prozent ihrer Ausgaben oder 100 Prozent dessen, was der Bund bereitstellt.

Nun bekommen sie also 100 Prozent dessen, was sie an Kosten haben. Andernfalls wäre es zu einer, wie es im Gesetz heißt „Überkompensation“ Dann wären ihnen nicht 100 Prozent sondern 120 Prozent überwiesen worden. Das wäre nicht gerechtfertigt und der Landesrechnungshof hätte dies bei der nächsten Haushaltsprüfung garantiert heftig beanstandet. Dass CDU und FDP reflexartig auf diesen Zug des NLT aufspringen, ist natürlich klar: Hauptsache gegen die Landesregierung. Aber ich bin mir in diesem Fall nicht zu 100 Prozent sondern zu 120 Prozent sicher, dass sie als Regierungsfraktionen genauso entschieden hätten. 

Ein weiterer Aspekt, den ich aber jetzt nicht vertiefen möchte, betrifft die Folgen der Erstattungsleistungen des Bundes für das Quotale System. Da sich die Einnahmestruktur der Kommunen und insbesondere der Landkreise durch die Erstattungsleistungen des Bundes erheblich ändern, hat dies Folgen für den Kommunalen Finanzausgleich und seine Parameter. Hier waren sich die Kommunalen Spitzenverbände dann in der Bewertung der Folgen gar nicht mehr einig. Gemeinden und Städte sahen schon die Landkreise gefordert, die Kreisumlagen zu senken… nun gut, das sind nicht unsere Debatten.

Ich denke, wir können und wir müssen im Interesse des Landes heute das vorgelegte, in sich schlüssige Gesetz beschließen. 

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