Rede Miriam Staudte: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Maßregelvollzugs
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren Abgeordnete!
Wir befassen uns hier heute als Parlament mit den Nachwehen der Privatisierung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser. Grüne und SPD haben erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof geklagt und Bückeburg forderte Nachbesserungen: Grundrechtseinschränkende Maßnahmen (Zwangsmedikation, Fixierungen etc.) wie sie in Psychiatrien an der Tagesordnung stehen, sind hoheitliche Aufgaben und dürfen nicht per se von Mitarbeitern privater Betreiber vollzogen werden. Ein Punkte, den wir Grünen als Privatisierungsgegner immer wieder thematisiert haben.
Wie sollte die Landesregierung nach dem Urteil die Kuh vom Eis bekommen? Rückgängig sollte der Verkauf natürlich nicht gemacht werden, also wurde das Konstrukt der "Landesverwaltungsvollzugbeamten" kreiert. Ein Zungenbrecher, der die Welt nicht einfacher macht und ganz sicher kein Beitrag zum Bürokratieabbau leistet, liebe FDP. Künftig werden also Ärzte und Pflegepersonal, die grundrechtseinschränkende Maßnahmen durchführen, zu LVV-Beamten bestellt. Sie bleiben aber Mitarbeiter der privaten Betreiber, die Privaten entscheiden weiterhin über Einstellung, Vergütung und Entlassung, aber die Mitarbeiter sollen nun auch einem zweiten Herrn dienen : dem Land. Dass dies zu Loyalitätskonflikten führen wird, wurde in der Anhörung deutlich. Ein Konflikt, der übrigens noch verschärft wird durch unklare Ausformulierungen im Gesetzentwurf: So heißt es zum Beispiel in §15 "Die Verwaltungsvollzugsbeamten KÖNNEN das Fachministerium über Sachverhalte unterrichten, die möglicherweise eine Verletzung von Rechten untergebrachter Personen zum Gegenstand haben." Dieser Satz müsste selbstverständlich heißen: Die Verwaltungsvollzugsbeamten MÜSSEN das Ministerium über Sachverhalte unterrichten, die möglicherweise eine Verletzung der Rechte der untergebrachten Personen zum Gegenstand haben. Eine Korrektur, die sie in unserem Änderungsantrag finden. Ebenso wie die in der Anhörung von allen geforderte Ausweitung auf alle dort tätigen Berufsgruppen: Die Ergotherapeuten, die Sozialarbeiter, die Psychotherapeuten. Warum führen sie eigentlich Anhörungen durch, wenn sie doch nichts übernehmen wollen?
Grundsätzlich muss sowieso gesagt werden, dass die Landesregierung hier bei der notwendigen Novelle des Psychisch Krankengesetzes extrem kleine Brötchen backt. Nur das Allernotwendigste wird geändert, die vielversprechenden Sätze im Koalitionsvertrag von CDU und FDP bleiben "Ankündigungsrhetorik".
2008 hieß es im Koalitionsvertrag noch:
"Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke soll insbesondere mit dem Ziel überarbeitet werden, Prävention und Früherkennung zu fördern und die Möglichkeit der Selbsthilfe stärker zu berücksichtigen."
Alles heiße Luft!
Wir Grüne geben mit unserem Änderungsantrag Impulse für eine weitere Entwicklung: Wir haben der Prävention mehr Platz eingeräumt , wir wollen den Landesfachbeirat Psychiatrie , der wichtige Anregungen für die inhaltliche Weiterentwicklung der psychiatrischen Hilfen leistet, im wörtlichen Sinne "legalisieren", ihn also ins Gesetz aufnehmen. Wir wollen, dass persönlichkeitsverändernde Medikation als unzulässig erklärt wird, wie dies im moderneren Brandenburger PsychKG der Fall ist. Wir wollen, dass die Besuchskommissionen ihre Besuchspraxis optimieren und künftig im Regelfall unangekündigte Kontrollbesuche in den psychiatrischen Einrichtungen durchführen und wir wollen, dass in den Kommunen nun auch am Abend und an den Wochenenden psychiatrische Krisendienste vorgehalten werden, damit geschlossene Unterbringung so selten wie möglich stattfinden muss.
Alles in allem: Psychiatriepolitik muss mehr sein als Herumdoktern an der Privatisierung, Frau Ministerin. Ich hoffe, Psychiatrie wird in Ihrer Politik eine Rolle spielen.