Rede Miriam Staudte: Antrag (FDP) zur Gemeinnützigkeit von Tierschutzorganisationen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete!

Wir Grünen werden den Antrag der FDP, Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ablehnen.

Ihnen ist es ein Dorn im Auge, dass Tierschützerinnen und Tierschützer es immer wieder schaffen, Bilder und Videos aus Ställen zu veröffentlichen, die erschreckende Zustände in Massentierhaltungsbetrieben zeigen.

Eigentlich müssten Sie sich über diese tierquälerischen Zustände aufregen, nicht über die Überbringer der Botschaft. Diese Aufnahmen haben nicht nur zum Einschreiten der jeweils zuständigen Veterinärbehörden geführt, nein, diese Aufnahmen haben maßgeblich das Bild der Bevölkerung von Teilen der heutigen industriellen Tierhaltung geprägt.

Sie haben der Gesellschaft die Augen geöffnet, haben gezeigt, was in deutschen Ställen möglich ist und wie wichtig eine Abkehr von dieser Art der Tierproduktion ist. Das ist der wahre Grund, warum Sie nun gegen Tierschützer wettern.

Sie wollen diese Problematik am liebsten totschweigen. Wissen Sie, wir leben in einem Rechtsstaat.

Die ganze Thematik von Filmaufnahmen in Tierställen ist in mehreren Instanzen von Gerichten geprüft worden. Dreimal wurden die Tierschützer freigesprochen: Vom Amtsgericht Haldensleben, vom Landgericht Magdeburg, vom Oberlandesgericht Naumburg.  Die Richter haben festgestellt, dass es sich um einen „rechtfertigenden Notstand“ handelt.

Es stimmt ja, man darf EIGENTLICH nicht in einen fremden Stall gehen, aber wenn man davon Kenntnis erlangt, dass dort ein anderes Rechtsgut, nämlich der Tierschutz beeinträchtigt wird und die Behörden nur einschreiten, wenn ihnen Beweismaterial vorgelegt wird, dann haben diese investigativen Tierschützer in Abwägung der Rechtsgüter genau das getan, was nötig war und sie haben das mildeste Mittel genutzt, das ihnen zur Verfügung stand.“ So argumentieren die Richter.

 

Diese Gerichtsurteile sollten Sie akzeptieren, statt nun über das Hintertürchen der Gemeinnützigkeit versuchen zu wollen, Tierschutzorganisationen in die Knie zu zwingen. Was im Übrigen überhaupt nicht in Ihrem Kompetenzbereich liegt, sondern bei den Finanzämtern vor Ort.

Sie machen da auch einen entscheidenden Denkfehler. Diese Menschen machen das nicht für Geld, sondern aus Überzeugung. Und auch die Menschen, die Geld für Tierschutz spenden, machen das nicht für die Spendenquittung. Ich prophezeie Ihnen, dass das Spendenaufkommen in die Höhe schnellen wird, sollte es tatsächlich jemals zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommen.

Sie wollen Tierschützer kriminalisieren: Sie sprechen immer von „Stalleinbrüchen“, Sie sprechen von „militanten Tierschützern“ – das ist beides falsch. Juristisch gesehen ist es kein Einbruch, denn es besteht nicht die Absicht sich etwas anzueignen - außer jetzt die Filmaufnahmen.

Und es sind auch keine militanten Tierschützer: sondern investigative Tierschützer. Was soll denn das militante sein? Kamera ist keine Waffe. Nur weil jemand Filmaufnahmen macht, ist er noch nicht militant. Sie würden ja auch nicht von „militanten Kameraleuten“ sprechen, wenn hier jemand durch den Plenarsaal geht. Selbst wenn er einen schwarzen Kapuzenpullover anhaben sollte.

Noch ein paar Worte zum Fall Schulze Föcking, der Agrarministerin aus NRW. bzw. der Ex-Agrarministerin. Sie musste zurücktreten, weil sie schon mehrere Wochen lang wusste, dass ihr Vorwurf an Tierschützer falsch war, diese hätten mit einem Hackerangriff Videoaufnahmen einer Fragestunde im Landtag zu den Stalleinbrüchen auf ihrem Fernseher abgespielt. Wochenlang hat die angeschlagene Ministerin versucht, aus der vermeintlichen Opferrolle Kapital zu schlagen und auch jetzt gibt sie den Tierschützern die Schuld an ihrem Rücktritt, dabei hat sie die Unwahrheit verbreitet.

Zu dem Hackerangriff war in der Niedersächsischen Presse zu lesen: „Solidarität kommt auch von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Dieser brutale Eingriff in die Privatsphäre von Christina Schulze Föcking und ihrer Familie macht mich unglaublich wütend. Ich verurteile diese abstoßende Tat.“ Bis heute habe ich keine Erklärung von Ihnen dazu gehört.

Ich fordere Sie auf, Frau Ministerin Otte-Kinast, sich hier und heute bei den Tierschützerinnen und Tierschützern für Ihre Vorverurteilung und Falschbeschuldigung zu entschuldigen.

 

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