Rede Meta Janssen-Kucz: Vorlage eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

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Anrede
Mit Beschluss vom 24.06.2004 hat der Landtag einstimmig beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, bis Ende 2004 den Entwurf eines nds. Transplantationsausführungsgesetzes nach bayerischen Muster auf den Weg zu bringen.
Dem vorausgegangen war eine lange Debatte. Gemeinsam haben wir uns darauf geeinigt, ein Verfahren zur Umsetzung der Meldepflicht durch die Krankenhäuser auf den Weg zu bringen, Transplantationsfürsprecher in Krankenhäuser einzusetzen und Regelungen zur Lebendspende zu finden.
Ziel sollte sein, durch ein verbessertes Meldewesen die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Durch mehr Transparenz bei der Gewinnung, Verteilung und Überragung von Organen sollte eine Förderung der Spendenbereitschaft und dadurch eine Steigerung der Organgewinnung erreicht werden.
Anrede
Durch Organtransplantationen können Lebensdauer und Lebensqualität vieler Schwerkranker verbessert werden. Für diese mit äußerster Sorgfalt und Seriosität auszuführenden Gemeinschaftsaufgabe muss sich die Politik intensiv einsetzen, dass haben wir uns zum Ziel gesetzt.
Und jetzt bekommen wir die Mitteilung aus dem Sozialministerium, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, dass das in der Landtagsentschließung geforderte Verfahren zur Umsetzung der Meldepflicht transplantierter Organe durch die Krankenhäuser in einem Landesgesetz festzuschreiben.
Begründet wird dies damit, dass es bereits bundesrechtlich abschließend festgelegt ist, dass die DSO ein bestimmtes Meldeverfahren zur Verfügung stellt und bei den Krankenhäusern darauf hinwirkt, dass diese ihrer Meldepflicht nachkommen.
Dieselbe ablehnende Begründung erhalten wir zu der Einsetzung von Transplantationsfürsprechern in Kliniken. Ebenso wird festgestellt, dass die Regelungen zur Lebendspende sich bereits im Kammergesetz für Heilberufe befinden und eine neue Vorschrift daher entbehrlich ist.
Abschließend stellt die LR in eigenartiger Formulierung fest, dass es ihr "...verwehrt ist, ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetztes vorzulegen."
Anrede
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Hat die LR ihre verfassungsrechtlichen Bedenken erst jetzt festgestellt, mit Verweis auf ein Gesetz aus dem Jahre 2000, hat sie sich erst jetzt mit der komplexen rechtlichen Materie beschäftigt.
Weshalb haben 6 Bundesländer zwischenzeitlich ein Transplantationsausführungsgesetz, ohne dass verfassungsrechtliche Gründe zum Tragen kamen, bzw. es als verfassungswidrig eingestuft wurde? Es gilt doch für alle das gleiche Bundesgesetz?
Anrede
Die grüne Fraktion erwartet, dass die LR ihre verfassungsrechtlichen Bedenken konkretisiert und das weiterhin gemeinsam nach Wegen gesucht wird, ein nds. Transplantationsausführungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Diese Art des Umgangs der Landesregierung mit dem Parlament ist nicht hinzunehmen! Wieso hat uns die LR nicht gesagt, wir haben bewusst einen anderen Weg gewählt aus den und den Gründen, wir haben unsere Einstellung verändert. Das wäre korrekter gewesen und wir alle hätten gewusst, wie wir dran sind.
Ich hoffe, dass wir hier und heute die Antworten bekommen und den gemeinsam eingeschlagenen Weg, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und damit Menschenleben zu retten weiter gemeinsam bestreiten.

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