Rede Meta Janssen-Kucz: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus

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Anrede,
fast ein Jahr ist es her, dass die beiden Anträge zur Stärkung der Rechte von Patienten im Krankenhaus in den Landtag eingebracht wurden.
In der ersten Beratung sprach die damalige sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Frau Jahns noch davon, dass sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt habe, Niedersachsen zum Gesundheitsland zu entwickeln. Sie begrüßte im Namen der Regionsfraktionen die beiden Anträge, die darauf abzielen, sich für mehr Patientenrechte einzusetzen.
Ich zitiere Frau Jahns: "Wir halten es für äußerst wichtig, dass Patienten in Krankenhäusern Ansprechpartner haben, die Anregungen und Beschwerden an die Krankenhausleitung oder die Kassen ernst nehmen und auch weiterleiten. Die Tätigkeit der Patientenfürsprecher sollte in das Qualitätsmanagement der Krankenhäuser einbezogen werden."
Anrede,
doch was ist daraus geworden? Nichts! Nicht einmal den angekündigten Änderungsantrag zur Stärkung von Patientenrechten haben die Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht. Das ist schon traurig, wenn man sieht, dass außer wohlfeilen Worten, keine Taten folgen. Stattdessen haben Sie einfach beide Anträge abgelehnt. Ganz nach dem Motto: Was schert mich mein Geschwätz von gestern!
Selbst Ministerin von der Leyen sagte im letzten Jahr, dass die Forderung der Grünen nach Patientenfürsprechern und Patientenfürsprecherinnen ein "durchaus berechtigtes Anliegen" sei, zumal es dabei auch um eine stärkere Patientenorientierung und –beteiligung in den Krankenhäusern gehe.
In der Debatte im Ausschuss ging letztendlich nur darum, ob man die Patientenfürsprecher gleich gesetzlich verankern muss. Daraufhin wurde eine Befragung in den niedersächsischen Krankenhäusern gestartet. Das Ergebnis liegt seit Anfang März vor.
Von den angeschriebenen 196 Krankenhäusern haben 154 geantwortet. Alleine diese hohe Zahl der Rückgänge verdeutlicht, dass es ein Thema ist, das auf der Tagesordnung der meisten Krankenhäuser steht, die sich den Herausforderungen im Qualitätswettbewerb stellen wollen.
Doch die Antworten in Sachen Patientenfürsprecher sind mehr als ernüchternd: es gibt insgesamt nur 26 Patientenfürsprecher in ganz Niedersachsen, davon 10 Personen, die ehrenamtlich tätig sind, beziehungsweise 3 Personen, die Mitarbeiter einer anderen Stelle sind. Die restlichen Personen sind Beschäftige des Krankenhauses.
Fakt ist letztendlich, dass nur 15 % der Krankenhäuser einen Patientenfürsprecher haben und das ist eindeutig zuwenig.
Anrede,
Patientenfürsprecher haben sich dort, wo sie aus eigenem Engagement der Krankenhausträger berufen wurden, in hohem Maße bewährt und sind als Ombudsstelle zur Information und Beratung der Patienten wie auch bei Beschwerden unverzichtbar.
Die Erfahrungen zeigen, dass Ombudsstellen die Transparenz ärztlichen Handelns steigern und die Patientenzufriedenheit erhöhen.
Wenn diese Regierung, die mit dem Ziel angetreten ist, ein Prädikat "Gesundheitsland Niedersachsen" zu entwickeln, sich selbst ernst nimmt, dann gehören Patientenfürsprecher als ein erster wichtiger Schritt dazu.
Anrede,
jetzt kommt bestimmt gleich wieder die alte Leier vom "Bürokratieabbau", oder davon, dass den Trägern keine Vorschriften gemacht werden sollen.
Verstecken Sie sich nicht weiter hinter diesen Begrifflichkeiten. Lesen Sie unseren Antrag, dann wissen Sie, dass wir nur eine Vorschrift im Krankenhausgesetz des Landes wollen, solche Ombudsstellen im Grundsatz einzurichten.
Über die konkrete Ausgestaltung sollen die Krankenhausträger selbst entscheiden. Das hat also nichts mit Bürokratie und Gängelei zu tun, sondern lässt den Trägern den Handlungsspielraum, den sie benötigen und verpflichtet sie gleichzeitig "Patientenfürsprecher" zum regulären Bestandteil ihrer Einrichtung zu machen und damit die Qualität und Transparenz ihres Krankenhauses zu steigern.
Anrede,
dasselbe Trauerspiel haben wir mit der Verankerung von Sozialdiensten in Krankenhäusern erlebt. Sie sind nach dem gemeinsam beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) nötiger denn je.
Die Entlassungsvorbereitung durch den sozialen Dienst ist unverzichtbarer Bestandteil eines Krankenhausaufenthaltes. Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die ärztliche und die pflegerische Versorgung zu ergänzen, in sozialen Fragen zu beraten und insbesondere die Zeit nach der Akutbehandlung, also z.B. die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen.
Diese Aufgabe wird angesichts einer höheren Patientenzahl bei immer kürzeren Liegezeiten und der Notwendigkeit eines auf die Schnittstellen der Krankenversorgung ausgerichteten Fallmanagements immer bedeutsamer.
Anrede,
Sie verweisen auf die vertragliche Regelung zwischen den Krankenhäusern und der Landeskrankenhausgesellschaft, gemäß § 112 SGB V, wonach es eine Rahmenvereinbarung gibt, nach der die Krankenhäuser einen Sozialdienst vorhalten sollen. Doch es ist nur eine unverbindliche Vereinbarung oder wie Fachleute es nennen, eine "untergesetzliche Norm", die im Rahmen des Budgets nicht festlegt, dass ein Sozialdienst vorhanden sein muss.
Im Budget, im Basiswert 2800 €, ist der Sozialdienst berücksichtigt, auf 300 Betten kommt eine Vollzeit-Stelle, aber ohne das es eine verbindliche Festschreibung gibt. Damit entstehen mit der von uns geforderten Verankerung der Sozialdienste keine Kosten für das Land.
Damit es endlich die Rechtsverbindlichkeit gibt, brauchen wir ein Landesgesetz. Dann gibt es das Geld im Budget. Die Rechtsverbindlichkeit ist notwendig, um die Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu bewältigen und unsere Krankenhäuser zukunftsfähig zu machen. Damit kommt den Patienten die Betreuung und Nachsorge zu, die ihnen zusteht und die letztendlich zu einer schnelleren Gesundung beiträgt.
Anrede,
im Interesse der niedersächsischen Patienten und Patientinnen: geben Sie Ihre patientenfeindliche Haltung auf und setzen Sie sich für Patientenfürsprecher und Sozialdienste in allen niedersächsischen Krankenhäusern ein.

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