Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetzentwurf (SPD/GRÜNE) zur Änderung des niedersächsischen Landeswahlgesetzes

- Es gitl das gesprochene Wort -

Anrede,

Die Landeswahlleiterin hat dem niedersächsischen Landtag, innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der 17. Wahlperiode, einen Bericht über die Entwicklung der Zahl der Wahlberechtigten im Wahlgebiet vorgelegt und damit öffentlich gemacht.

In der Landtagsdrucksache vom 20.06.2014 hat sie einen umfassenden Entwurf für eine verfassungskonforme Einteilung der Landtagswahlkreise für die nächste, die 18. Wahlperiode, vorgenommen.

Der Aufschrei durch alle Parteien und Fraktionen war daraufhin erstmal groß. Jede/jeder überschlug sich mit öffentlichen Äußerungen und Pressemitteilungen, danach war Schweigen im Walde. Und die eigentlich notwendigen Gespräche über Fraktionsgrenzen fanden nicht mit Nachdruck statt.

Anrede,

Eine ähnliche Debattenlage hatten wir auch 2011, unter der schwarz-gelben Landesregierung.

Auch damals stand der Landtag vor der Aufgabe, den Grundsatz der Wahlgleichheit, d.h. die Zahl der Wahlberechtigten überall im Land muss einigermaßen gleich sein muss. Das bedeutet das keine Abweichungen unter oder über die gesetzliche Toleranzgrenze von +/- 25 %, der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis, zulässig sind.

Fakt ist, dass es jetzt notwendig ist, die Wahlkreise neu zu ordnen, da aufgrund der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den betroffenen Gebieten eine verfassungskonforme Durchführung der nächsten Landtagswahl mit den erst 2011 von Ihnen geänderten Wahlkreisgrenzen nicht gewährleistet werden kann. Und das kann keiner von uns hier wollen und auch die Wählerinnen und Wähler nicht.

Anrede,

Mit dem rot-grünen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die nächste Wahl des Niedersächsischen Landtages verfassungskonform sein wird.

Wohlwissend das dies eine verhältnismäßig kleine Reform ist und eine große Wahlkreisreform in den nächsten Jahren kommen muss und dann alle Parteien und Fraktionen gefordert sind.

Der Reform 2011 und auch der Reform 2016 fehlt etwas mehr Weitsicht. Ich hoffe, dass der Nds. Landtag, parteiübergreifend die Kraft und den Mut aufbringt in der nächsten Legislaturperiode diese Weitsicht, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu zeigen.

Anrede,

Bei all den Redebeiträgen kann ich nur anmerken, dass es ein bekanntes Spiel ist und sich fast in jeder Legislaturperiode wiederholt, mal von der einen, dann von der anderen Seite.

Dieses Mal ist es nicht anders, denn die Landtagswahlkreise liegen nicht immer in den Grenzen der Landkreise, noch ausgeprägter ist dies bei den Bundestagswahlkreisen, doch um die Verfassungsmäßigkeit herzustellen, ist es leider nicht anders möglich.

Der Landkreis Ammerland teilt in seiner Stellungnahme mit, dass sie es "naturgemäß bedauern", dass die kreisangehörige Gemeinde Rastede dem Wahlkreis 71(Wesermarsch) zugeordnet bleibt, wie es seit 2011 der Fall ist. Mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl und dem damit einhergehenden Erfolgswert jeder einzelnen Stimme der Gesetzentwurf ist die Entscheidung für den Landkreis Ammerland nachvollziehbar.

Anrede,

Den Vorwurf ohne Rücksicht auf die Belange der Wesermarsch und der dort lebenden Menschen, nach rein mathematischen Überlegungen Wahlkreiszuschnitte neu zu ordnen und den Landkreis Wesermarsch aufzubrechen, weise ich an dieser Stelle zurück.

Wir diskutieren hier keine Kreisreform und auch die gelebte politische und kooperierende Ausrichtung einer jeden Kommunen wird von einer Landtagswahlreform nicht berührt.

Wir sollten die Kirche im Dorf lassen!  Das Kreishaus der Wesermarsch bleibt ja auch in Brake!!

Und die Gemeinde Jade ist ein fester Bestandteil im Landkreis Wesermarsch.

Das gilt auch für die Gemeinde Schiffdorf im Landkreis Cuxhaven, die ebenfalls einem anderen Wahlkreis zugeordnet ist.

Und wichtiger ist für die Wählerinnen und Wähler, für Ihre Stimmabgabe für die Demokratie, dass die Wahllokale erreichbar bleiben, also im Dorf im Stadtteil bleiben.

Dies ist elementar für faire demokratische Wahlen.

Danke!

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