Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetzentwurf (Landesregierung) zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Versammlungsgesetzes wurde schon vor der Einbringung in den Niedersächsischen Landtag kontrovers diskutiert. Vieles wurde da hinein interpretiert.

Den Aufschlag machte der Landtagspräsident Bernd Busemann, der die Meinung vertritt, wenn die Bannmeile fällt, könnte sogar die Demokratie Schaden nehmen. Und er malt Szenarien von Spießrutenlauf der Abgeordneten an die Wand.

Wir sind frei gewählte Abgeordnete, genauso wie die vielen ehrenamtlichen Abgeordneten in den kommunalen Parlamenten in Niedersachsen.

Und wir streiten gerne für unsere Demokratie und Freiheit.  Dazu gehört es, sich genauso wie die kommunalen Parlamente den unterschiedlichsten politischen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Auch dort können Scharfmacher sein.

Die Bannmeile ist ein antiquiertes Recht, das definitiv in der parlamentarischen Demokratie nichts zu suchen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns nicht verstecken, nicht in unserer Demokratie. 

Der Praxistest im provisorischen Niedersächsischen Landtag widerlegt alle Bedenken und jede Angstmacherei. Außerdem ist aktuelle Regelung verfassungsrechtlich bedenklich, wie schon der jetzige Oberbürgermeister von Oldenburg und damaliger rechtspolitische Sprecher der SPD, Jürgen Krogmann, in der Debatte 2010 feststellte.

Die Abgeordneten in Schleswig Holstein haben seit über 15 Jahren auch keine Bannmeile. Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben ebenfalls keine Bannmeile und es ist kein Zwischenfall bekannt, der die gewählten Abgeordneten an der Ausführung ihres Amtes als Parlamentarier behindert hätte. Eine Herausforderung für unsere Demokratie sind die Rechtspopulisten und Rechtsextremisten, die in einigen Parlamenten vertreten sind.

Die bisherigen Diskussionen über die Abschaffung der Bannmeile sind in meinen Augen ein Sturm im Wasserglas und dienten der politischen Profilierung von Einzelnen. Sie reiten ein totes Pferd, wie man so schön sagt – steigen sie doch einfach ab.

Im Gesetzentwurf ist eine Einschränkung der Datenabfrage bei Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen vorgesehen. Damit wird zukünftig der Datenschutz für VersammlungsleiterInnen und für die Ordnungskräfte verbessert.

Hervorzuheben ist auch, das geplante Verbot von paramilitärischen Auftreten in einer Versammlung. So vermittelt man Gewaltbereitschaft und das gehört ausdrücklich verboten, denn wir wollen friedliche Versammlungen.

Die Gewerkschaft der Polizei GdP und die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG haben diese Ergänzung begrüßt.

Sie haben angeregt, den Begriff „paramilitärisches Auftreten“ näher zu definieren. Das sollten wir im Rahmen der Anhörung erörtern.

Liebe FDP, ihre Aussage, dass mit dem Gesetz dann Demonstrationen von Krankenschwestern nicht mehr möglich seien, ist Nonsens. Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass in der heutigen Zeit Krankenschwestern ein paramilitärisches Auftreten haben. Sie sollten sich bei allen Krankenschwestern dafür entschuldigen.

Ich gehe doch davon aus, dass sie alle mit mir der Meinung sind, dass die Schwesterntracht definitiv nicht paramilitärisch ist.

Mit dem Vorhaben, Verstöße gegen das Vermummungsverbot nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, erhält die Polizei mehr Handlungsspielraum und kann ihre Kräfte konzentrieren und muss nicht auf jede Vermummung als Straftat reagieren. Das meine Damen und Herren entlastet auch die Polizei, ohne das damit eine Gefährdung verbunden ist.

Denn die Polizei kann bei Ordnungswidrigkeiten unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darüber entscheiden, ob eine Situation ein Eingreifen der Polizei erforderlich macht oder nicht.

Deshalb werden wir auch die sonstigen Straf- und Ordnungswidrigkeiten auf ein angemessenes Maß wieder angepasst.

 

Wir freuen uns auf die Beratung und Anhörung im Ausschuss!

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