Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetzentwurf (Landesregierung) zum Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

            - Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede

Die rot-grüne Landesregierung hat wie im Koalitionsvertrag vereinbart die umfassende Novellierung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung(SOG) in den Landtag eingebracht.

Zukünftig wird es in Niedersachsen wieder ein Gesetz über die Abwehr von Gefahren geben.

Mit dem Gesetzentwurf geht ein modernes, bürgerfreundliches und vor allem aktuelles Gefahrenabwehrgesetz, mit klaren rechtlichen Grundlagen, in die Beratung. Damit werden wir als erstes Bundesland den hohen sicherheitspolitischen Anforderungen an effektive und qualitativ hochwertige Polizeiarbeit gerecht.

Natürlich haben wir, vor allem von der CDU, nichts Anderes erwartet, als dass sie wie gewohnt, undifferenziert und mit falschen Aussagen gegen das Gefahrenabwehrgesetz opponiert. Konstruktive Kritik sieht gerade in Zeiten mit veränderter Sicherheitslage anders aus.

Anrede

Mit dem neuen Gesetz stellen wir die Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der polizeilichen Arbeit. Und wir entlasten gleichzeitig die Polizei von ordnungspolitischen Maßnahmen. Man kann nicht auf der einen Seite die Entlastung der Polizei fordern und auf der anderen Seite die Polizei einsetzen, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Die Polizei hat anderes zu tun, gerade auch wegen der aktuellen Lage.

Es entsteht definitiv keine Handlungslücke durch den Wegfall des abstrakten Ordnungsbegriffs. Die Mehrzahl der Verbände und der Gewerkschaften sieht das genauso. Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können weiterhin auch ohne den Rückgriff auf die „öffentliche Ordnung“ die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen, denn es gibt eine Generalklausel (§ 118 OWiG). So stellen wir den Schutz der Bürgerinnen vor Gefahren in den Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen und entlasten die Polizei und das ist gut so.

Anrede

Mit dem Gesetz setzen wir als erstes Bundesland die Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalgesetz aus April 2016 in ein Landesgesetz um.

Datenaustausch und Datenverarbeitung der Polizei zur Verhütung von Straftaten, sowie der Schutz von personenbezogenen Daten werden wie gefordert auf neue Rechtsgrundlagen gestellt.

Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit für unsere Polizei und stärken zudem das Vertrauen in die polizeiliche Arbeit. Wir schränken damit nicht, wie vom Kollegen Adasch unterstellt, die polizeiliche Arbeit ein, sondern stärken sie.

Mit der Regelung zum vereinfachten Austausch von Informationen und Erkenntnissen innerhalb der Europäischen Union und einem automatisierten Zugriff auf die Finger-, DNA- und Kraftfahrzeugregisterdatenbanken erleichtern wir die polizeiliche Arbeit erheblich.

Anrede

Die von rot-grün auf den Weg gebrachte eigene Rechtsgrundlage für die Gefährderansprache ist mehr als überfällig und schafft für Polizei und Betroffene mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Auch hier haben wir ganz aktuell die Notwendigkeiten angesichts der Bedrohungslage mit berücksichtigt, genau wie in der Neuformulierung der Meldeauflage.

Anrede

Mit der gesetzlichen Regelung in § 12, Abs. 6 verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen wird eine schärfere Trennlinie gezogen. Unser Ziel ist es die derzeit sehr weitreichenden anlasslosen Kontrollen einzuschränken und auf die vorbeugende Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, also auf ihren Ursprungszweck, zurückzuführen.

Definitiv ist damit keine Beschränkung der Kriminalitätsbekämpfung und der Gefahrenabwehr verbunden, sondern eine Konzentration in der Polizeiarbeit.

Die von CDU und FDP eingeführten sogenannten Moscheekontrollen, die dazu führten, dass Beamte Menschen aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungswerte kontrollieren und die Herkunft eines Menschen zu einem Verdachtsmoment führte, wird es zukünftig nicht mehr geben. Das ist gut so!

Anrede

Es ist schon erschreckend, wenn die FDP davon spricht, dass diese Regelung für die polizeiliche Praxis völlig untauglich ist. Für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass nicht einfach eine „verdachtsunabhängige Kontrolle“ durchgeführt wird, die zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist. Letztendlich wird so die Bekämpfung von Terrorismus, Banden- und Einbruchskriminalität erfolgreicher angegangen.

Anrede

Zukünftig wird es in Niedersachsen endlich klare Eingriffsvoraussetzungen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geben, das heißt, dass sie immer für die Betroffenen erkennbar sein und es eindeutige klare Hinweise geben muss.

Zusätzlich schaffen wir eine einschränkende Regelung von personenbezogenen Daten im Internet.

Die gesetzliche Regelung für den Einsatz von Body-Cams dient dem Schutz der Polizeibeamten und –beamtinnen und der Demonstranten vor möglichen Übergriffen. Dadurch wird ebenfalls die Aufklärungsarbeit der Polizei unterstützt.

Anrede

Wir hatten uns vorgenommen die Dauer der Ingewahrsamnahme, bisher bis zu 10 Tagen (Lex Gorleben) zu reduzieren. Zukünftig soll die Höchstdauer der Ingewahrsamnahme nur noch bis zu 4 Tage betragen. Das entspricht auch der polizeilichen Realität. Ausnahme sind die Fälle von häuslicher Gewalt, dort bleibt es bei einer Höchstdauer von 10 Tagen.

Mit dieser Neuregelung der Wegweisung in Fällen häuslicher Gewalt zum verbesserten Schutz bedrohter Personen stärken wir den Opferschutz. Immer noch sind in erster Linie Frauen zu 83 % Opfer von häuslicher Gewalt.

Anrede

Der Gesetzentwurf ist ausgewogen und schafft mehr Rechtssicherheit für die Polizei und für die Bürgerinnen und wird der neuen veränderten Sicherheitslage gerecht und ist damit ein Meilenstein für die innere Sicherheit in Niedersachsen und für mehr Bürgerfreundlichkeit und Vertrauen, sowie erhöht die Akzeptanz.

Eine Anmerkung zum Schluss, lassen sie uns gemeinsam die Aufforderung der GdP ernst nehmen und die Innere Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe betrachten und sie nicht zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen und Wahlkampf mit den Ängsten der Bürger zu betreiben.

Vielen Dank

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