Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetzentwurf (Landesregierung) zum Katastrophenschutz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

heute gelingt es uns einen umfassenden Katastrophenschutz rund um die niedersächsischen Atomanlagen auf den Weg zu bringen.

Wir setzen damit für Niedersachsen umfassend die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission um und ziehen die Lehren aus den bitteren mensch- und umweltzerstörenden Erfahrungen in Fukushima.

Anrede,

der Katastrophenschutz ist keine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr, etwa wie beim Brandschutz oder der Verbrechensbekämpfung.

In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Katastrophenschutzbehörden dafür zuständig.

Sie sind verantwortlich für die planerische Vorbereitung und die Bekämpfung der Katastrophen vor Ort.

Diese Aufgaben erledigen unsere Landkreise und kreisfreien Städte mit Bravour und stellen sich immer wieder neuen Herausforderungen. Immer in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen vor Ort und auch dem THW. Danke dafür!

Bei Großschadenslagen, bei denen es besonders auf massiven Personaleinsatz ankommt, wie bei Sturmfluten oder Überschwemmungen und auch bei der Waldbrandbekämpfung wird deutlich das es sich um ein kompliziertes Organisationsprinzip handelt, das von Null auf Hundert im Katastrophenfall funktionieren muss.

Ein Organisationsprinzip in dem eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräften und alle anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt und zentral geleitet werden. Das ist zunehmend eine organisatorische Herkulesaufgabe für die Landkreise und kreisfreien Städte.

Anrede,

die Anhörung im Innenausschuss am 19. Januar d.J. hat uns allen deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eine gute Vorlage war, aber nicht ausreichte, um die Landkreise mit atomaren Anlagen im Falle eines Falles aktiv zu unterstützen.

Anrede,

im Gesetzentwurf wurden viele Empfehlungen der Strahlenschutzkommission, die aufgrund der Erfahrungen durch den Unfall in Fukushima im Jahr 2011 umgesetzt.

Dazu gehört der wichtige Aspekt, die Schulung und Ausbildung von Personal, dass in Notfallsituationen tätig werden muss, deutlich zu verstärken.

Ebenso werden zukünftig externe Notfallpläne und ihre Anschlusspläne in angemessenen Zeiträumen, spätestens nach drei Jahren, überprüft und erprobt.

Zukünftig werden die Evakuierungsradien rund um kerntechnische Anlagen vergrößert.

Das bedeutet, dass die bisherige Zentralzone von bisher zwei auf fünf Kilometer erweitert wird. Sechs Stunden nach einem Reaktorunglück muss dieser Bereich evakuiert sein.

Ebenso wird die Mittelzone auf 20 Km verdoppelt und muss nach 24 Stunden menschenleer sein. Auch die Außenzone wird auf 100 km verdoppelt und die Menschen in der Außenzone werden mit Jodtabletten versorgt.

Anrede,

doch es fehlte die Aufnahme weiterer Standorte mit kerntechnischen Anlagen (Gorleben, Asse, Schacht Konrad) und die Zwischenlager (Unterweser) in die Katastrophenschutzplanung.

Das war eine Forderung der betroffenen Kommunen und deren Bürgerinnen.

Wir haben in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die weiteren Standorte mit aufgenommen und sorgen damit im Katastrophenfall für ein neues Sicherheitsniveau für Mensch und Umwelt.

Und das ist in meinen Augen ein ganz wichtiger Punkt, wir haben eine neue Zuständigkeit. In diesen Fällen ist das Land Niedersachsen koordinierend tätig und setzt sich den Hut auf.

Damit sind die Zeiten vorbei, in denen ein interministerieller Krisenstab mit ihren Empfehlungen lediglich als Berater tätig war.

Mit dieser neuen Zuständigkeit, die auch über die Laufzeit der aktiven AKW’s und der Alt-AKW’s hinausgeht, übernimmt das Land die Kosten und stellt die technischen Voraussetzungen bereit.

Für Niedersachsen sind nunmehr 20 kerntechnische Anlagen definiert, die der Planung nach den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission über die nächsten 30 Jahre bedürfen.

Anrede,

im gleichen Verfahren werden auch die dringend erforderlichen Änderungen in Brandschutzgesetz aufgesattelt. Damit geben wir den Kommunen die nötige, lange geforderte Rechtssicherheit, in Fragen der Kostenerstattung.

Dabei behalten wir den Grundsatz der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen bei, nehmen aber einen gesetzlichen Gebührentatbestand für Fälle der Gefährdungshaftung sowie regeln Kostenregelungen zur kommunalen Nachbarschaftshilfe.

Wir verabschieden hier heute ein gutes Gesetz für mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt.

Vielen Dank.

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