Rede Meta Janssen-Kucz: Gesetzentwurf (CDU) zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Die CDU Fraktion hat ein Gesetzentwurf für ein eigenes Gefahrenabwehrgesetz vorgelegt. Vorausgegangen ist dem Gesetzentwurf Anfang Januar 2017 die Vorstellung eines "7 -Punkte-Sofort- Programmes gegen Terror und Islamismus". 

Diese 7 Punkte sollten die vermeintlichen Lücken in der Sicherheitsarchitektur von Niedersachsen schließen. Herausgekommen ist bei der Pressekonferenz am 5. Januar ein CDU-Landesvorsitzender, der sich mit wichtigtuerischen Andeutungen bei völliger Ahnungslosigkeit eine Vorladung beim Landeskriminalamt eingehandelt hat. 

Am Ende hat der Landesvorsitzende Althusmann einen Polizeibeamten in die Bredoille gebracht und ein internes Ermittlungsverfahren gegen ihn ausgelöst. So schafft man wirklich kein Vertrauen, sondern schürt Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden und in der Bevölkerung.  

Wenn die CDU weiterhin mit solchen Räuberpistolen innenpolitische Kompetenz dokumentiert, frage ich mich, ob und wie jemals wieder ein vertrauensvoller Austausch mit den Sicherheitsbehörden möglich wird.  

Und jetzt der scheinbar eigenständige Entwurf eines Gesetzes für Sicherheit und Ordnung. 

Anrede

Am 21. Februar 2017 beschreibt der Fraktionsvorsitzende Björn Thümler den CDU Gesetzentwurf dann so: "Modern, an den sicherheitspolitischen Notwendigkeiten orientiert und in dieser Form bundesweit einmalig." 

Der Vorstoß war so einmalig, dass er wenig Widerhall fand und kaum von den Medien aufgegriffen wurde. Gestern, am 28.02.17, wurde er noch einmal von der CSU in Bayern getoppt.  

Niedersachsens CDU fordert eine Anhebung der Präventivhaft von max. 10 Tagen auf 18 Monate, also 540 Tage. Und jetzt kommt noch die CSU in Bayern daher und will Menschen auf unbegrenzte Zeit wegsperren und toppt damit ihren vermeintlichen "Quantensprung".  

Das war und ist kein innenpolitischer/sicherheitspolitischer Quantensprung. Nein, das ist beängstigend und verfassungswidrig und so tritt man die Demokratie und damit unseren Rechtsstaat mit Füßen.  

Vielleicht muss man ja solche Knallfrösche in der Karnevalszeit bringen, aber damit verlieren sie jeden weiteren Anspruch auf seriöse Innenpolitik. Sicher ist hier nur eins: Ihr verzweifeltes bemühen, die AfD rechts zu überholen.  

Aber was erschreckend ist, Herr Thümler und die CDU versuchen den Bürgern vorzugaukeln, dass damit der Polizei eine lückenlose Überwachung islamistischer Gefährder ermöglich wird. Das ist ein vorgaukeln von falschen Tatsachen.  

Wir wissen alle, die CDU eingeschlossen, dass noch mehr Präventivhaft, noch mehr Fußfesseln und noch mehr Videoüberwachung kein Allheilmittel gegen terroristische Gefahren sind.  

Anrede

Jetzt zurück zum Gesetzentwurf: Die Verkürzung der Präventivhaft, der sogenannten Ingewahrsamnahme im rot-grünen Gesetzentwurf zum neuen NGefAG von 10 auf 4 Tage wird bleiben.  

Wir werden den Begriff der terroristischen Straftat in das neue Gefahrenabwehrgesetz aufnehmen. Und wie in den Fällen von häuslicher Gewalt wird durch die neue Definition ebenfalls die Ingewahrsamsnahme bei terroristischer Gefährdern bis zu 10 Tage möglich sein.  

Ebenso wird es mit rot-grün, so wie von der Justizministerin und dem Innenminister angekündigt, eine Meldeauflage und auch ein Kontaktverbot geben. Schon Ende Januar haben unsere Minister deutlich gemacht, dass wir weitere Ergänzungen zum Entwurf des  Gefahrenabwehrgesetzes vornehmen.  

Aber wir werden nicht in einen blinden Aktionismus verfallen, sondern weiter mit Augenmaß und klaren rechtsstaatlichen Vorgaben Politik machen. In der Sicherheitspolitik in Niedersachsen werden wir auch zukünftig nicht an reflexhaften und nicht zielführenden Verschärfungen beteiligen.  

Anrede

Erfreulich ist aber an ihrem Gesetzentwurf, dass scheinbar nicht alles schlecht ist was rot-grün auf den Weg gebracht hat. Sonst hätten Sie ja nicht ganze Passagen samt Begründung sauber abgeschrieben oder "copy and paste" wie man heute sagt.  

Wir freuen uns, dass sie schon heute ihre Zustimmung zur Evaluierung zu einigen Gesetzesvorhaben geben, die unter dem Eindruck der terroristischen Gefahrenlage auf den Weg gebracht wurden.  

Anrede

Seit August 2016 ist das neue Gefahrenabwehrgesetz in der Beratung, dazu haben im Herbst 2016 auch umfangreiche Anhörungen der Verbände und Polizeiorganisationen stattgefunden. Die vorliegenden Stellungnahmen werden wir gemeinsam auswerten und in die weitere gesetzliche Beratung einfließen lassen, ebenso wie neuere innenpolitische Entwicklungen und damit sicherheitspolitische Herausforderungen. 

Fakt wird aber sein, dass wir im Sommer 2017 ein neues Gefahrenabwehrgesetz für Niedersachsen haben werden.  

Anrede 

Neben ihrem Gesetzentwurf jetzt am 1. März 2017 ist seitens der CDU nicht all zuviel konstruktives in den vergangenen Monaten gekommen. Im August 2016 hat die CDU einen Antrag eingebracht den wir heute ablehnen werden. Der Antrag ist ein wildes Sammelsurium.  Er forderte den Einsatz von Bundeswehreinheiten im Inneren, was wir auf der Grundlage des Grundgesetzes ablehnen. 

Der Antrag weist auf die massiven Versäumnisse der CDU/FDP Regierungszeit in Sachen Ausstattung und Stellenaufbau bei der Polizei hin und fordert eine bessere persönliche Ausstattung  und mindestens 1000 zusätzlichen Stellen für Polizei und Verfassungsschutz.

All das ist in 4 Jahren rot-grün auf den Weg gebracht worden. Im Haushalt 2017/18 finden Sie die Verstetigung der Stellen für die Polizeibeamtinnen und die ständige Verbesserung der Ausstattung und der Räumlichkeiten. Aber es gibt weiterhin noch viel zu tun.  

Anrede 

Fehlen durfte in dem Antrag natürlich nicht die Ausweitung der Videoüberwachung, frei nach dem Motto "viel hilft viel – und könnte ein Allheilmittel sein", ohne Rücksicht auf individuelle Persönlichkeitsrechte und auf die Rechtsprechung. Datenschutz scheint für Sie ein Fremdwort zu sein. 

Auch wieder dabei: Die Forderung nach Abschaffung der Beschwerdestelle für Bürger und Polizei und die Ablehnung der "Nummerierung der Polizei" – ihre Wortwahl aus ihrem Flickschuster-Antrag. Niedersachsen geht auch nicht unter, wenn wir ein Gefahrenabwehrgesetz bekommen, dass ohne den für die Christdemokraten so wichtigen Hinweis auf die Öffentliche Ordnung auskommt. Dafür haben wir eine Generalklausel nach §118 OWiG, die greift und damit auch klare Zuständigkeiten zwischen Polizei und Ordnungsbehörden.

Der "vermeintliche Quantensprung" ist genauso wie die Wortwahl misslungen. Aber wir laden Sie gerne ein mit uns gemeinsam das in der Beratung befindliche Gefahrenabwehrgesetz konstruktiv kritisch mit zu beraten. 

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