Rede Meta Janssen-Kucz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landtagssitzung am 05.12.2012

Rede: Meta Janssen-Kucz, MdL

Anrede

Als Bürgerrechtspartei haben wir einen Gesetzentwurf zur notwendigen  Änderung und Klarstellung des Nds. Gesetzes SOG (Gesetz zur Öffentlichen Sicherheit und Ordnung) eingebracht.

Wir Grüne haben den Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, dass zukünftig eine bürgernahe, transparente, effektive und datenschutzrechtlich korrekte und qualifizierte Polizeiarbeit das Markenzeichen niedersächsischer Innenpolitik ist.

Hier und heute stelle ich fest, dass schwarz-gelb unsere Ziele nicht teilt. Bei dem Rechtsstaatsverständnis der CDU und der ehemaligen Freiheitspartei FDP, bei denen Bürgerrechte und Datenschutz unter die Räder gekommen sind, kann ich es nachvollziehen.

Aber das sich die Sozialdemokraten wegducken, weil sie die politische Auseinandersetzung fürchten, ist  traurig.

Anrede

Schon die Beratung und Anhörung gestaltete sich schwierig. Die CDU war anfangs nicht einmal in der Lage Anzuhörende zu benennen, bis man im tiefsten Bayern einen Doktor fand, der in Hannover vorsprach aber leider von Polizeirecht und Polizeiarbeit keine Ahnung hatte.

Von Anfang an war klar, mit unserem Gesetzentwurf will man sich nicht auseinandersetzen und  man will keine politische  Diskussionen.

Anrede

Deutlich wurde in der Anhörung, dass das Nds. SOG dringend überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen und Rechtssprechung angepasst werden muss.

Vor allem überflüssige Eingriffsbefugnisse müssen gestrichen werden. Und Niedersachsen braucht mehr Gesetzes Klarheit, keine unbestimmten Rechtsbegriffe und permanenten Verweise, sondern ein  Gesetz das jede/r lesen und verstehen kann.

Der Grüne Gesetzentwurf wurde vom Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen, als auch von Wissenschaftlern der Hochschulen in Hamburg und Berlin, die Polizeirecht unterrichten begrüßt.

Vor allem  unser politisches Anliegen nach strengeren Auflagen für die Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Daten wurde als überfällig bezeichnet.

Ein hohes Datenschutzniveau ist unabdingbar, vor allem was die Weitergabe von Daten an zwischen- und überstaatlichen Stellen, wie z.B. Europol angehen, ebenso die Einschränkung des Anwendungsbereiches der "Rasterfahndung".

Doch der dringende Handlungsbedarf, den Kernbereichsschutz und die Datenschutzregeln auf Grundlage der Rechtsprechung zu überarbeiten, wurde von schwarz-gelb einfach negiert.

Nach dem Motto, wir machen weiter wie bisher und wie es uns passt. Nicht wir passen die Gesetze an die Rechtsprechung an, sondern wir sind das Gesetz.

Dazu folgendes Zitat aus der Stellungnahme der GdP: "eine moderne und hochqualifizierte Polizei im demokratischen Rechtsstaat schützt die BürgerInnen professionell vor Gefahren, betreibt erfolgreich Gefahrenabwehr und ist keine "law and oder Polizei"." Das sollten sie sich ins schwarze Stammbuch schreiben.

Es geht um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Begrenzung zu weit gefasster Eingriffsspielräume.

Anrede

Die Hauptdiskussionspunkte waren und sind die von uns geforderte "Ausweispflicht" und  "Kennzeichnung" in Paragraph 10 a und  der Paragraph 95 Polizeibeauftragter.

Die Reaktionen hierauf erinnerten an den "Pawlowschen Reflex".

Ohne das man den differenzierten Gesetzestext zur Kenntnis nimmt.

Zur Kennzeichnung: Die namentliche Erkennbarkeit ist in unserer Gesellschaft  Ausdruck einer modernen, serviceorientierten Verwaltung, dies gilt umso mehr für Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols.

Die Kennzeichnung dient der Bürgerfreundlichkeit und dem Vertrauen in die Polizei.

Es geht nicht um die Preisgabe persönlicher Informationen, so wie es uns die CDU darstellt. Im Gesetz steht für jeden lesbar, dass die Verordnung zur Kennzeichnung in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten erstellt werden sollen.

Sie haben die Chance vertan mit uns über die Entwicklung in anderen Bundesländern zu diskutieren und über die Erfahrungen z.B. in Brandenburg und insbesondere bei Grosseinsätzen unter der Beteiligung anderer Bundesländer eine einheitliche Kennzeichnung auf den Weg zu bringen.

Anrede

Zum Polizeibeauftragten: Es geht nicht um Misstrauen, es geht nicht um einen "Generalverdacht"! Nein, es geht um "Transparenz und Kommunikation"!

In unseren Augen, für uns als Bürgerrechtspartei kann und darf es keine Tabuzone geben, mit der man von vornherein alles erschlägt. Das ist das was sie machen, wenn hier immer von Misstrauen sprechen.

Wie hat es Prof. Dr. Behr in der Anhörung so treffend formuliert: "Dem formulierten "Generalverdacht" durch externe Kontrolle steht die "Generalabwehr" von Kontrolle seitens der Polizei gegenüber.

Anrede

Die Polizei in Niedersachsen hat keinen Grund für ein "Generalmisstrauen", also keinen Grund gegenüber Kontrolle von außen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Zivilgesellschaft ist hoch und beständig, aber es lässt sich verbessern und das wollen wir Grüne mit dem Polizeibeauftragten in Niedersachsen.

Anrede

Gerne hätten wir, wie von der SPD im Juli kundgetan mit Ihnen allen diskutiert. Doch das wollten sie nicht.

Wir sind weiterhin überzeugt, dass sich Polizeiarbeit stetig weiter entwickelt und daher auch die Rahmenbedingungen Schritt halten müssen.

Nach dem 20. Januar werden wir auf dieser Grundlage die niedersächsische Polizei zu einem Aushängeschild einer bürgerfreundlichen, modernen, kommunikativen Polizeiarbeit machen und nehmen die SPD dann gerne unter unsere Fittiche.

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