Rede Meta Janssen-Kucz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kammergesetzes für die Heilberufe

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Anrede,
im letzten Jahr hatten wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für Heilberufe auf der Tagesordnung. Schon damals haben wir kritisiert, dass es im niedersächsischen Gesetz mit der Umsetzung von bundesdeutschen und europäischen Vorhaben gewaltig hapert.
Damals wurde deutlich, dass fortschrittliche und gut informierte Fachpolitiker, ich nenne an dieser Stelle den Abgeordneten Dr. Winn, im Ausschuss positiv Stellung zu unserem Änderungsantrag nehmen durften, aber letztendlich der Vorlage der Landesregierung zustimmen mussten.
Anrede,
mit dem jetzt vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Grünen haben wir einen uns wichtigen Punkt aus dem damaligen Änderungsantrag aufgegriffen: wir wollen den Minderheiten in der Kammer eine Stimme verschaffen.
Im jetzigen Gesetz wird der Minderheitenschutz "ad absurdum" geführt.
Die gewollte Verkleinerung der Kammern hat massive Auswirkungen auf die Vertretung der Minderheiten in den Kammerversammlungen. Eine zufrieden stellende Berücksichtigung von Minderheiten, zum Beispiel bestimmter Facharztgruppen und ihrer Listen gibt es nur, wenn der gesamte Kammerbezirk als ein Wahlkreis mit Landeslisten etabliert wird.
Die Wahl in mehreren Wahlkreisen führt aber offensichtlich auch zu einer Unterrepräsentanz von Frauen in der Kammerversammlung. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein Zeichen für Frauen in der männerdominierten Kammer.
Wir wollen einen mutigen Schritt nach vorne gehen und den berechtigten Interessen von Minderheiten und Frauen eine Stimme geben.
Anrede,
zurzeit haben wir die Situation, dass die in der Kammer tonangebenden Mehrheiten einen Alleinvertretungsanspruch erheben und die kleinen Gruppen eher ausbooten. Durch die Verkleinerung der Kammer im Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet wurde, hat sich die Situation weiter verschärft.
Die Zusammensetzung der Kammer entspricht noch weniger als bisher der Zusammensetzung der Ärzteschaft. Sie ist nicht repräsentativ und zu wenig demokratisch. Mit der jetzigen gesetzlichen Regelung hat sich die Landesregierung zur Fürsprecherin der tonangebenden Mehrheiten gemacht und andere weiter an den Rand gedrängt.
Wir wollen ein Kammergesetz für Heilberufe, dass gesellschaftliche Verantwortung für alle ärztlichen Gruppen ermöglicht und in diesem Sinne mehr Demokratie bietet.
Wir wollen ein zeitgemäßes Gesetz und kein rückwärtsgewandtes, das alte Herrschaftsverhältnisse zementiert.

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