Rede Meta Janssen-Kucz: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher

Anrede,

im Februar gab die Konferenz der Landesgesundheitsminister, zusammen mit Ulla Schmidt und Horst Seehofer, der geneigten Öffentlichkeit Eckpunkte zum Nichtrauchschutz bekannt.

Dazu merkte der niedersächsische Ministerpräsident an: man wolle prüfen, ob es nicht doch Ausnahmen von der Regel geben könne und einzelne Gaststätten zu Rauchergaststätten erklärt werden könnten.

Es wäre besser gewesen wenn er diese Fußnote nicht eingebracht hätte, aber da hatte ihn wohl der politische Instinkt verlassen.

Von dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist inzwischen fast nichts so geblieben, wie es anfangs formuliert worden war.

Anrede,

das ist ein eindeutiger Erfolg der vielen Menschen, die endlich vom Zwang befreit werden wollen, passiv in allen möglichen Räumen, besonders aber in Gaststätten mitrauchen zu müssen.

Es ist aber auch ein Erfolg unseres Drucks, den wir mit unserem eigenen Gesetzentwurf entfacht haben, um zu einem echten Nichtraucherschutz zu kommen.

Wir begrüßen diesen Wandel der öffentlichen  Meinung und die - wenn auch späte – Einsicht des Ministerpräsidenten. Das Bewusstsein der Bevölkerung über die schädlichen und vor allem tödlichen Auswirkungen des Tabakqualms ist enorm gestiegen und das ist gut! Viele Familien sind durch ihre Angehörigen, die durch Lungenkrebs gestorben sind, betroffen. Auch das muss hier einmal gesagt werden.

Ich meine, dass das, was wir in gemeinsamen langen Beratungsrunden nun als überfraktionellen Vorschlag zur Beschlussfassung auf dem Tisch des Hohen Hauses gebracht haben, für den Nichtraucherschutz einen erheblichen Schritt nach vorne darstellt.

Diesen Schritt tragen wir mit – auch wenn noch einige Lücken beim Schutz vorm Passivrauchen zu schließen sind, z.B. beim Arbeitsschutz. Dazu werde ich mich später noch äußern.

Anrede,

wir betreten mit dem Landesgesetz zum Nichtraucherschutz juristisches Neuland. Dies war und ist bei den Beratungen des Gesetzentwurfes stark zu spüren gewesen.

Der GBD, aber auch der Rechtsauschuss haben auf einige juristische Unwägbarkeiten bei den Formulierungen hingewiesen, die ihre Praxistauglichkeit erst noch beweisen müssen.

Das betrifft z.B. auch die Frage der Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug und die Frage der Pflicht zur aktiven Überwachung. Aber auch das Rauchverbot in Sporteinrichtungen und Häusern, die der Darbietung von Kunst und Kultur dienen, wurde juristisch für fragwürdig eingeschätzt.

Ich denke, notfalls müssen wir eben Gerichtsentscheidungen  abwarten, damit wir dann entsprechend nachbessern können.

Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass die Regierungsfraktionen während der Beratungen bei den Ausnahmeregelungen in § 3 Absatz 1, Nr. 7 mit Erfolg einen Rollback gegenüber ihren eigenen ersten Vorschlägen gestartet haben.

Nun gelten Ausnahmen vom Rauchverbot nicht nur in Nebenräumen von Gaststätten, sondern auch im Landtag, in Hochschulen, in kulturellen  Einrichtungen und auf Flughäfen.

Dies ist letztlich inkonsequent und zeigt die ganze Zerrissenheit der schwarzgelben Koalition beim Nichtraucherschutz. Diese Passagen tragen wir zwar mit, aber doch mit Bauchschmerzen!

Zufrieden sind wir allerdings damit, dass die Gemeinden dazu angehalten werden, die Kinder vor dem Rauchen auf Spielplätzen und den Kippen in den Sandkästen zu schützen.

Ich denke, dass wir nach der Verabschiedung des Gesetzes in unseren Kommunalparlamenten aktiv werden müssen, damit der neue § 4 auch positive Folgen für unsere Kinder hat.

Komplett ignorant hat sich die schwarzgelbe Koalition beim Thema Arbeitsschutz verhalten. Und diese Aussage gilt genauso für die schwarzrote Koalition auf Bundesebene, die für den Arbeitsschutz und die Arbeitsstättenverordnung zuständig ist.

In der Beschlussdrucksache des Bundestages zur Novellierung der Arbeitsstättenverordnung heißt es jetzt wachsweich: "Soweit erforderlich hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."

Was soll eine Servicekraft von so einer Formulierung halten? Was bringt ihr das an wirklich durchschlagendem Arbeitschutz? Rein gar nichts!

Um hier die "Erforderlichkeit" durchzusetzen müsste eine Servicekraft letztendlich gegen ihren Arbeitsgeber vor Gericht ziehen und auf Nichtraucherschutz klagen. Doch wer macht das schon? Diese windelweiche Formulierung spielt mit der Angst der betroffenen Arbeitnehmer vor Kündigungen und der daraus folgenden Zurückhaltung.

Wir haben daher mit unserem Antrag  die Änderungsvorschläge unserer Bundestagsfraktion aufgegriffen, die diese zur Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes in die Beratungen des Bundestages eingebracht hatten:

In allen Räumen von Arbeitsstätten ist das Rauchen zu verbieten.

Wenn Ausnahmen zugelassen werden, muss sicher sein, dass die von den Raucherräumen ausgehenden Schadstoffe keine Belastung in den übrigen Bereichen der Arbeitsstätte verursachen.

Kein Beschäftigter darf dazu verpflichtet werden, Räume der Arbeitsstätten zu betreten, in denen geraucht werden darf.

Die schwarzrote Bundesregierung hat beim Arbeitsschutz komplett versagt und ist der am 23. Februar zugesagten Anpassung der Arbeitsstättenverordnung an das vollständige Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken nicht nachgekommen.

Wir meinen, dass die Landesregierung für die Beschäftigten im Gaststättengewerbe im Sinne unseres Antrages im Bundesrat aktiv werden sollte.

Anrede,

wir sind in den letzten Wochen von vielen Eingaben und Pamphleten der Raucherlobby und der Rauchergaststättenlobby mit wütenden Stellungnahmen voller Drohungen überzogen worden.

Dies ist nicht nur schlechter Stil, sondern es zeigt, dass sich diese Leute um die Gesundheit ihrer Beschäftigten und der nicht rauchenden Gäste nicht sonderlich scheren.

Wer so handelt, handelt verantwortungslos und hat jedes Recht verwirkt, ernst genommen zu werden. Dass es auch anders gehen kann, beweist der bayerische Vorsitzende des Gaststättenverbandes, der offensiv bei seinen Mitgliedern für eine neue Ära des Genusses in rauchfreien Gaststätten wirbt.

Ich wünsche mir, dass sich der niedersächsische DEHOGA - Verband daran ein Beispiel nimmt.

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