Rede Meta Janssen-Kucz: Antrag (FDP) zur Flüchtlingsunterbringung

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

im Rahmen der Beratung zum Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz wurde seitens der AG der kommunalen Spitzenverbände(NSGB) geäußert, dass es in vielen Fällen nicht möglich ist Flüchtlingsunterkünfte oder andere Bauten in den Dörfern anzusiedeln, da die Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) nicht eingehalten werden können.

Wir haben dann gemeinsam vereinbart die GIRL zu prüfen, ob die Grenzwerte für Wohnbauten erhöht werden oder eine neue Art von „Sanierungsgebieten“ zugelassen wird, bei dem die Grenzwerte über einen gewissen Zeitraum nicht sofort erreicht werden.

Die Kollegen der FDP haben dazu sofort einen Antrag geschrieben ohne den Prüfauftrag abzuwarten.

Anrede,

die Anhörung und Unterrichtung hat uns mehr als deutlich gemacht, dass nach dem Baurecht eine Wohnnutzung von Gebäuden, die schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen ausgesetzt sind, unzulässig sind. Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt sich ein Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen für die Menschen im Dorf und auch für Geflüchtete.

Die GIRL steht definitiv nicht zur Disposition eines einzelnen Bundeslandes. Niedersachsen kann sie nicht einseitig ändern!

Aber auch eine gemeinsame Änderung des Runderlasses führt nicht dazu, dass für kommunale Wohnbauten zur Flüchtlingsunterbringung die Grenzwerte des GIRL einfach erhöht werden können.

Anrede,

an dem gesetzlichen Anspruch der BürgerInnen und der Geflüchteten auf Schutz vor Umwelteinwirkungen und Belästigungen wird sich dadurch nichts ändern, der Schutz gilt für alle und das ist gut so!

Grundsätzlich hängt die Bewertung welches Grundstück wie stark von Umwelteinwirkungen belästigt wird von deren Lage ab. In einem allgemeinen Wohngebiet sieht das GIRL einen strengeren Schutz vor als in einem Dorfgebiet.

Anrede,

es gibt für landwirtschaftliche Gebäude und dem Genehmigungsinhaber einen Weg und das ist die endgültige Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von Bauten. Doch damit wird dann auch auf Befugnisse und Vorteile verzichtet und dazu sind die Hofinhaber, auch aus nachvollziehbaren Gründen, nicht immer bereit.

Die GIRL berücksichtigt schon heute die besondere Situation von Dorfgebieten mit dem Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnnutzung. Und jede/r der vom Dorf kommt, kennt das bestehende Konfliktpotential in der Dorfgemeinschaft.  Für Dorfgebiete sind schon jetzt Immissionswerte von 0,20 möglich, was einer Geruchshäufigkeit von 20 % der Jahresstunden entspricht. Schon heute liegen viele Beschwerden vor, dass die gebietsbezogenen Schutzwerte der GIRL viel zu hoch sind.

Anrede,

das Baurecht lässt im Rahmen einer „freiwilligen Selbstgefährdung“ jetzt auch zu, dass z.B.  ein Wohnhaus auf dem Hof errichtet wird, ebenso wie die Hausmeisterwohnung im Gewerbegebiet.

Aber auf Grundlage der Option der  „freiwilligen Selbstgefährdung“ als Nds. Landesregierung Flüchtlingsunterkünfte auf Hofstellen einzurichten geht an der Realität vorbei.

Das Land und auch die Kommunen haben eine Fürsorgepflicht den Geflüchteten Menschen gegenüber, die nicht zu vernachlässigen ist.

Es ist nicht vermittelbar und nicht sachgerecht „personengruppenabhängige Schutzwerte“ zu definieren.

Anrede,

die Baugenehmigungsbehörden haben zu prüfen, ob das Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird.

Es ist und bleibt unsere Aufgabe als Land mittel- und langfristig in Gebieten mit hohen Geruchsbelastungen zum Schutz der Menschen, zum Schutz der Gesundheit, die Einhaltung der Geruchsimmissionswerte sicherzustellen.

Der Antrag ist daher nicht zielführend und wir werden ihn ablehnen.

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