Rede Meta Janssen-Kucz: Antrag (FDP) zu Funkzellenabfragen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

mit Funkzellenabfragen sollen Straftaten aufgeklärt werden.

Die Funkzellenabfragen sind umstritten, denn es werden Informationen von Mobiltelefonen und anderen Mobilfunk-Endgeräten erhoben, die sich, in einem bestimmten Zeitraum und in einem bestimmten Bereich befinden. Der Radius reicht von 100 Metern bis hin zu einigen Kilometern.

Das Problem ist, dass alle Menschen, die in dieser Funkzelle im Mobilfunknetz angemeldet sind, ebenfalls still und heimlich mitüberwacht werden. Egal ob diese Personen unter § 100 g Abs. 3 StPO fallen oder nicht.

Die Voraussetzungen nach denen eine sog. Funkzellenabfrage durchgeführt wird, sind hoch.

Die Abfrage ist nach der Strafprozessordnung nur zulässig, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen, bzw. die Maßnahme für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht.

Die Funkzellenabfrage bedarf der richterlichen Anordnung, die schriftlich und mit Begründung erfolgen muss, sie steht also unter Richtervorbehalt.

Anrede,

die Erfolge sind umstritten. Dem gegenüber stehen auf der anderen Seite die unbeteiligten Bürger und Bürgerinnen, in deren Grundrecht, in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohne ihr Wissen, eingegriffen wird.

Es kann jede und jeden, auch von uns treffen!

Die Daten können unter Umständen Tage, Wochen und Monate rückwirkend abgefragt werden, obwohl es gesetzliche Vorschriften gibt, nach denen die Daten sofern sie nicht mehr benötigt werden, von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei gelöscht werden müssen. Dies ist nicht immer geschehen, wie der Landesdatenschutzbeauftragte z.B. in Berlin feststellen musste.

Auch in Niedersachsen wird die Maßnahme angewandt, wie wir aus dem Vorfall in Osnabrück wissen. Wie so häufig stehen wir in dem Konflikt zwischen Straftatenaufklärung  und den Bürgerrechten aller Bürgerinnen und Bürger.

Anrede,

wir sollten unter diesen Gesichtspunkten den Antrag der FDP Fraktion auf statistische Datenerfassung von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen im Fachausschuss offen diskutieren.

Im Rahmen einer Anhörung sollten wir uns umfangreich über die geplante statistische Erfassung der Funkzellenanfragen seitens des Bundes informieren.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten sieht in neben der eigentlichen Vorratsdatenspeicherung u.a. auch eine statistische Erfassung der Funkzellenabfragen vor (in § 101b StPO). Die Statistik ist erstmals für das Berichtsjahr 2018 zu erstellen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Bundesamt für Justiz. Es macht ja auch Sinn, wenn der Bund eine einheitliche Lösung vorgibt, damit die Statistiken unter den Ländern vergleichbar sind, inwiefern dann noch eine eigene Statistik des Landes sinnvoll ist, müssen wir in den Beratungen prüfen.

Anrede,

wir sollten aber ergänzend über konkrete Kriterien z.B. in einer Richtlinie zur Anwendung der Funkzellenabfrage nachdenken.

Immer mit dem Ziel, dass der Gebrauch der Funkzellenabfrage eingeschränkt und nicht noch weiter ausgebaut wird.

Die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern will gerade den Mobilfunk auf ganzen Straßen und Autobahnabschnitten überwachen.

Auf gemeinsame und konstruktive Beratungen bei diesem wichtigen Grundrechtsthema freue ich mich!

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