Rede Meta Janssen-Kucz: Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ich freue mich, dass wir diesen Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes heute beschließen können. Besonders freut mich, dass wir das mit den Stimmen aller Fraktionen machen können und somit eine besondere Signalwirkung von diesem Beschluss für alle davon Betroffenen – und das ist letztlich die gesamte niedersächsische Bevölkerung – ausgeht.

Die in dem Gesetz vorgenommenen Anpassungen, die durch das Notfallsanitätergesetz des Bundes erforderlich wurden, sind wichtig, um den Rettungsdienst in Niedersachsen auf der Höhe der Zeit zu halten und dessen bestmögliche Qualität zu gewährleisten. Zukünftig werden NotfallsanitäterInnen, die im Rahmen einer neuen, dreijährigen Ausbildung ihren für unsere Gesellschaft so wichtigen, Beruf erlernen, die derzeit überwiegend im Rettungsdienst tätigen, in zwei Jahren ausgebildeten RettungsassistentInnen ablösen. Natürlich wird es für die RettungsassistentInnen die Möglichkeit geben, ihre Qualifikationen durch Weiterbildung den neuen Standards anzupassen. Wir erwarten uns von diesem „Upgrade“ eine qualitative Verbesserung der medizinischen nichtärztlichen Versorgung.

Außerdem verbessern wir mit diesem Gesetzdie Regelungen zu der vom Land zu betreibenden Koordinierungsstelle und der Übertragung der ihrer Aufgaben auf einen oder mehrere kommunale Träger.. Diese Aufgabenübertragung kann vollständig oder teilweise auf kommunale Träger erfolgen, die eine gemeinsame Rettungsleitstelle betreiben.

Sollte eine derartige Überragung nicht möglich sein, kann das Land auch einen oder mehrere Dritte, also Hilfsorganisationen oder private Anbieter, ganz oder teilweise mit der Durchführung der Aufgaben der zentralen Koordinierungsstelle beauftragen. .

Im Bereich Dokumentation und Datenschutz sorgen wir mit diesem Gesetz für mehr Rechtssicherheit. Die kommunalen Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte hatten darum gebeten, und wir kommen diesem Wunsch und unserer gesetzgeberischen Verantwortung gerne nach.

Anrede,

einige im Rettungsdienst Engagierte haben auf das Erfordernis einer zeitnahen Verbesserung bei den Themen Wettbewerbsbeschränkungen und Vergaberecht hingewiesen.

Ich möchte alle, die im vorliegenden Gesetz neue Regelungen dazu vermissen, darauf aufmerksam machen, dass wir übereingekommen sind, die heute zu beschließende Gesetzesnovelle mit dieser komplizierten Materie nicht zu verzögern. Wir brauchen dieses Gesetz jetzt und werden uns in einem nächsten Schritt dieser umfangreichen Aufgabe annehmen.

Vielen Dank!

Beschlussempfehlung – Drs. 17/7059

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