Rede Maaret Westphely: Gesetzentwurf (Landesregierung) zum Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Eines steht fest: die rot-grüne Koalition bleibt bei ihrem Anspruch mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz bessere Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von sozialen und ökologischen Vergabekriterien voran zu bringen. Deshalb ist es zwar richtig, Anpassungen an aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen vorzunehmen – eine faktische Aushebelung unserer landesgesetzlichen Möglichkeiten, die Rechte der ArbeitnehmerInnen zu stärken, wie sie die FDP vorschlägt, kommt für uns auf keinen Fall in Frage.

Bei den Ausschussberatungen wurde deutlich, dass die drei wesentlichen Änderungen, die durch die Novellierung des Gesetzes vorgenommen werden auch von Teilen der Opposition gutgeheißen wurden: Erstens der Bezug auf das – zum Glück – von der Bundesregierung eingeführte Mindestentgelt, das den landesspezifischen Mindestlohn nun entbehrlich macht. Zweitens die Herausnahme des freigestellten Schülerverkehrs, der nicht von der EU-rechtlichen Möglichkeit für die Festlegung von Tarifen im ÖPNV, erfasst wird. Aber auch die Geltung auch für Nachunternehmer im ÖPNV. Und drittens die Nicht-Anwendung bei öffentlichen Aufträgen, die von Unternehmen erfüllt werden, die ausschließliche im Ausland tätig sind – eine Änderung, die aufgrund eines Europäischen Gerichtsurteils notwendig wurde. Damit entbehrt dann auch der Antrag der FDP, der hier zusammen mit den Gesetzen abgestimmt werden soll, jeder Grundlage.

Es gab aber auch zwei Punkte, die uns bei der Beratung des Gesetzes der Landesregierung noch wichtig waren: Erstens die Klarstellung, dass es nicht nur um gesetzlichen Mindestlohn, sondern ausdrücklich auch um die branchenweiten Mindestentgelte geht und dass diese Verpflichtung für alle ArbeitnehmerInnen, für die es Regelungen im jeweiligen Mindestentgelt gibt, gilt. Und zweitens, dass wir die Kontrollverpflichtung für die Auftraggeber mit dieser Gesetzesnovelle nicht abschwächen wollen – auch darüber gab es eine Einigkeit mit Teilen der Opposition.

Wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt, dann passiert das unter Verwendung von Steuermitteln. Und es ist unserer Verantwortung mit dafür zu sorgen, dass die ArbeitnehmerInnen den ihnen zustehenden Lohn für diese Arbeit bekommen. Deshalb ist es richtig, dass die Zahlung von Mindestentgelten bei der Auftragsvergabe nachgewiesen werden müssen und dass die öffentlichen Auftraggeber ihren Ermessensspielraum ausschöpfen, soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen und dass dies auch kontrolliert wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Änderungen dann schnellstmöglich – zum 1. Juli in Kraft treten können. 

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und allen, die mit Rat und Tat an der Gesetzesberatung beteiligt waren.

Zurück zum Pressearchiv