Rede Maaret Westphely: Antrag (CDU) zum Tariftreue- und Vergabegesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie versuchen an dieser Stelle wieder die Debatte zum ganzen Gesetz aufzumachen, aber das gibt der Antrag nicht her. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob sie ihren Antrag denn selbst nicht erst nehmen.

Ich möchte erst einmal was zu Gemeinsamkeiten sagen: Bei einer so umfassenden Gesetzesänderung, wie der von uns vollzogenen ist eine Evaluierung ein richtiger Schritt. Der Zweck der Evaluation ist es zu erfahren, ob und wie die öffentlichen Auftraggeber ihre Rechte und Pflichten aus dem Gesetz wahrnehmen und wie sie ihr Ermessen ausüben. Dies betrifft konkret Tariftreue- oder Mindestlohn, Art und Umfang der angewandten strategischen Vergabekriterien, die Förderung der Interessen kleiner und mittelständischen Unternehmen und Feststellungen hinsichtlich durchgeführter Kontrollen und Sanktionen.

Das alles sind elementare Bestandteile eines fairen auf die Zukunft ausgerichteten Wettbewerbs, den wir doch von der Zielsetzung her alle wollen. So und nicht anders ist es in dem Bericht zum Gesetzesbeschluss dokumentiert und auf genau diese Punkte und keinen weiteren beziehen sich die Fragen der Evaluation. Die Vorschrift in § 17 für eine Evaluation hatten wir bei der Ausschussberatung damals zum Gesetz im Wirtschaftsausschuss einstimmig dem Landtag zur Beschlussfassung empfohlen!

Jetzt, wo die Evaluation läuft, sollten wir doch ein ernsthaftes Interesse haben zu erfahren, wie diese Punkte zielführend und praktikabel durch die öffentliche Hand umgesetzt werden können und wie sich die beschlossenen Modalitäten auf die Teilnahme von potentiellen Auftragnehmern an öffentlichen Ausschreibungen entwickelt hat. Nun ist die Frage, wie kommen wir an diese Erkenntnisse. Und an dieser Stelle trennen sich unsere Wege.

Reichen dafür tatsächlich Interviews über den gefühlten Erfolg oder Misserfolg der Umsetzung?  Oder brauchen wir nicht vielmehr belastbare und repräsentative Daten, aus denen wir mehr als einen subjektiven punktuellen Erkenntnisgewinn erzielen können? Ich bin dafür, dass wir uns für eine Evaluation mit validen Ergebnissen einsetzen sollten, die eine belastbare und seriöse Grundlage für vernünftige Antworten bietet. Für valide Ergebnisse ist eine Datenerhebung unerlässlich!

Wir alle wollen die Evaluation und wir sollten vernünftige Ergebnisse wollen! Oder etwa nicht, KollegInnen der Opposition? Wenn Sie da mit mir einer Meinung sind, was ich aus der einstimmigen Ausschussempfehlung schließe, kann ich ihre Kritik - beim besten Willen - nicht verstehen. Warum weichen sich jetzt davon ab?

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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