Rede Maaret Westphely: Aktuelle Stunde (CDU) zum Vergaberecht

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

was ist passiert: die öffentliche Darstellung des Standortmarketings im Internet musste auf neue Beine gestellt werden, damit sie ihren Zweck erfüllt – nämlich Niedersachsen den Nutzern so zu präsentieren, dass Unternehmen Entscheidungs-gründe für die Ansiedlung hier finden können. Diese wichtige Aufgabe eng begleiten zu wollen und Ergebnisverantwortung in dem Sinne übernehmen zu wollen, dass es eine hervorragende Internetseite wird, ist eigentlich eine gute Sache. Die Zugriffszah-len haben sich mehr als verdreifacht – in dieser Hinsicht war der Relaunch also ein Erfolg.

Nur sind Vergaben in dieser Höhe (180 000.- Euro) gesetzlich streng geregelt. Vor-ab-Gespräche mit einzelnen Wettbewerbern, die über eine Markterkundung hinausgehen, gehen nicht. Diesen Fehler – den anderen Wettbewerbern den Inhalt der Vorgespräche nicht mitzuteilen oder diesen einen vom Verfahren auszuschließen, um damit den Wettbewerbsnachteil der anderen auszugleichen und Transparenz und Gleichbehandlung sicher zu stellen – wurde von der Staatssekretärin des Wirtschaftsministeriums eingestanden und sie hat persönlich und umfassend dazu im Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Dafür danke!

Was passiert bei einem Fehler in einem normalen Betrieb? Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bekommt eine Abmahnung für das unerwünschte Verhalten. Und damit auch die Chance künftig korrekt zu sein. Die Staatssekretärin hat öffentlich dargelegt, wie ihre Folgerung aus den Fehlern ist: sie wird künftig Distanz zu Vergabever-fahren halten und die operative und fachliche Arbeit den Fachreferaten überlassen. Nach Rücktritt oder Freistellung zu rufen, kommt einer Kündigung gleich – hier schießt die Opposition weit übers Ziel hinaus.

Lassen Sie uns das Verfahren gründlich aufarbeiten – eine Aktenvorlage wurde uns vom Ministerium angekündigt, der Rechnungshof wird prüfen und dann unsere Schlüsse ziehen. Pauschale Verurteilungen auf der Grundlage von Spekulationen sind in dieser Sache nicht hilfreich.

Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass mehr Transparenz und Rechtschaffenheit in die Vergabe staatlicher Fördermittel für Unternehmen und in Vergabeverfahren Einzug erhält, als dass die alte Landesregierung getan hat. Unter anderem werden jetzt Wirt-schaftsfördermittel nach Scoring-Verfahren vergeben und wir haben das Vergabege-setz geändert.  Das hatte seinen guten Grund:

Ich möchte mal daran erinnern, dass der Rechnungshof 2011 beklagt hatte, dass Wirtschaftsminister der FDP – toleriert durch die CDU - „ganz bewusst“ gegen För-derkriterien der NBank verstießen. Und das im großen Stil! Ich möchte mal ein paar Überschriften aus dem Jahr 2011 vorlesen, die sich auf die regelwidrigen Praktiken eines FDP-geführten Wirtschaftsministeriums bezogen: „Niedersachsen gab Millionen für dubiose Projekte aus“, „Steuermillionen an Unternehmen verschenkt?“, „Zweifelhafte Förderung für gesunde Unternehmen“, „Staatsgeld trotz Millionenüber-schuss“.

In gleich mehreren Fällen hatte die NBank die Förderung von Unternehmen in Millionenhöhe aus guten Gründen abgelehnt, die dann der amtierende FDP-Minister gegen die NBank durchdrückte. Dabei ging es z.B. um Förderung trotz Millionengewin-ne, Mehrfach-Förderung, Förderung trotz Arbeitsplatzabbau – alles intransparent und nach Gutsherrenart. Am Ende musste das Land 11,6 Millionen Euro von den Unternehmen zurückfordern.

Vergleichen Sie diesen Betrag mal mit dem, was aktuell in Rede steht. Damals soll alles ein Versehen gewesen sein, nur jetzt, wo es jemand anderen betrifft soll es Vorsatz sein. Was für eine ungeheuerliche Doppelmoral, sich jetzt mit breiter Brust hier hinzustellen und die Riesen-Keule für einen sicher fahrlässigen, aber nicht vorsätzlichen Fehler einzufordern.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Vielen Dank.

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