Rede Julia Willie Hamburg: Antrag (SPD/GRÜNE) - Hilfe für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Kinder und Jugendliche, die in den Jahren zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Jugendhilfe waren, bekommen zur Überwindung noch heute wirkender Spätfolgen Hilfe und Unterstützung. Die eingerichteten Heimkinderfonds West und Ost, die unter Beteiligung des Bundes, der Länder und den Kirchen eingerichtet wurden, dienen der Entschädigung für  vielfach traumatisierte Menschen, die großes Unrecht in Einrichtungen des Staates und der Kirchen erleben mussten.

Erfahrungen unter denen die damals dort untergebrachten Menschen noch heute leiden.

Kinder und Jugendliche, die in dieser Zeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, ist der Zugang zu diesen Fonds jedoch nicht möglich. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und ein Ausschluss von Menschen, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen schlimmste, traumatisierende Erfahrungen machen mussten. Das ist schlicht inakzeptabel und muss geändert werden.

Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Punkt  sind wir uns alle einig: Auch dieses erlittene Leid und Unrecht muss anerkannt werden.

Hier ist der Bund, gemeinsam mit den Ländern und den Kirchen in der Verantwortung diese Entschädigung und Unterstützung auf den Weg zu bringen. Erfreulicher Weise ist mittlerweile Bewegung in dieses Thema gekommen – alle Beteiligten sitzen an einem Tisch und erarbeiten eine tragfähige Lösung. Umso wichtiger ist es, hier aus diesem Hause mit einem klaren Signal unserer Sozialministerin bei diesen Gesprächen den Rücken zu stärken.

Es muss darum gehen, zeitnah eine Lösung zu finden, an der sich alle beteiligen, damit die vielen betroffenen Menschen auch nach so langer Zeit des Wartens noch zu ihrer Entschädigung kommen. Hierbei ist, wie der Entschließungsantrag ja bereits ausführt, auch die Höhe der Entschädigung noch einmal im Sinne der Betroffenen anzupassen.

Vielen Dank.

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