Rede Ina Korter: Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz fängt bei Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung an - Verantwortung der Schulen verstärkt ausbauen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

vermutlich wird heute der von SPD und Grünen eingebrachte Änderungsantrag (Drs. 17/1671)  nicht einstimmig beschlossen, das bedeutet aber nicht, dass zwischen den Fraktionen zu den zentralen Kernbereichen von Verbraucherbildung an Schulen ein Dissens besteht.

Wir haben mit unserem Änderungsantrag den ursprünglich von der CDU im Oktober letzten Jahres eingebrachten Antrag aktualisiert und konkretisiert.

Warum Sie das nach all den Verhandlungen nicht mittragen können, meine Damen und Herren von CDU und FDP, erschließt sich mir nicht.

Ich glaube, da ist auch viel Rechthaberei dabei.

Aber das müssen Sie wissen, das will ich nicht bewerten.

Anrede,

zur Rolle des Staates beim Thema Schutz  des Verbrauchers gibt es in dieser Woche einen interessanten Leitartikel im Spiegel, der überschrieben ist mit „Bürgerrecht auf Unvernunft“.

Tenor ist: Der Staat muss die Bürgerinnen und Bürger nicht umfassend davor schützen unvernünftig zu sein.

Ja, zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht unvernünftig zu sein – zum Beispiel in den Konsumgewohnheiten.

Aber zu dieser Freiheit sollte zumindest das Wissen gehören, wann man sich unvernünftig verhält und wann nicht.

Für unser Thema heißt das: Grundlage des Verbraucherschutzes sind mündige, informierte Verbraucherinnen und Verbraucher.

Und um dies zu gewährleisten, brauchen wir eine gute Verbraucherbildung vor allem in den Schulen.

Die Kultusministerkonferenz hat dazu in ihrer Sitzung vom 12. September letzten Jahres einen Beschluss gefasst, der in weiten Teilen Grundlage sein sollte.

Anrede,

nach unserer Überzeugung muss die Verbraucherbildung als Querschnittsaufgabe in mehreren Fächern in einem sinnvoll aufeinander aufbauenden Konzept verankert sein.

Darüber hinaus ist darüber nachzudenken, das Fach Hauswirtschaft verstärkt zu nutzen, um dort VerbraucherInnenbildung über den Ernährungsbereich hinaus zu vermitteln – dazu gibt es auch schon gute Konzepte - und dies entsprechend auch in einer modernen Bezeichnung des Fachs deutlich zu machen.

Anrede,

wir haben uns intensiv mit diesem wichtigen Thema beschäftigt, wir haben dazu im Unterausschuss Verbraucherschutz eine wirklich gute Anhörung durchgeführt.

Wir haben im Kern weitgehende Einigkeit erzielt.

Deshalb möchte ich mit dem Appell an die Opposition schließen, sich einen Ruck zu geben und unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank!

 

Änderungsantrag: Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz fängt bei Verbraucherinnen- und Verbraucherbil-dung an - Verantwortung der Schulen verstärkt ausbauen

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