Rede Ina Korter: Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren
Anrede,
der Antrag der SPD fordert vom Kultusminister, dass er endlich das tut, was seine Aufgabe ist, nämlich
sich 1. Kenntnis zu verschaffen, wie es um die Situation des Schwimmunterrichts und die Schwimmfähigkeit der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler bestellt ist und dem Landtag darüber zu berichten
und 2. dafür zu sorgen, dass die vom Land zu erfüllenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Ziele des Schwimmunterrichts in der Grundschule, nämlich die Erfüllung der Anforderungen für das Schwimmabzeichen in Bronze am Ende der Klasse 4 möglichst von allen erreicht werden können.
Anrede,
bereits am 1.11.2005 habe ich im Zusammenhang mit dem Fitnesstest des Kultusministers eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Darin wollte ich auch wissen, wie es um den Schwimmunterricht an den Schulen bestellt ist.
Aber derselbe Kultusminister, der allenthalben die mangelnde Fitness der Schülerinnen und Schüler beklagt hatte, konnte darüber keine Angaben machen.
Das nenn ich mal glaubwürdige Politik, Herr Busemann:
Erst schaffen Sie die dritte Sportstunde in der Grundschule ab, während andernorts bereits Modelle der täglichen Sportstunde angeschoben werden.
Dann klagen Sie über den selbst mit zu verantwortenden Bewegungsmangel und lassen mit einem fragwürdigen Fitnesstest mit Bohnensäckchenwerfen und Rumpfbeugen Defizite ermitteln.
Das soll bei den Schülerinnen und Schülern Motivation erzeugen.
Und bei alledem glänzen Sie durch eine beispiellose Ahnungslosigkeit über die Situation des Sport- und Schwimmunterrichts.
Sie wollen bezeichnenderweise auch gar nichts Genaues darüber wissen.
Wahrscheinlich nach dem Motto, wenn ich nichts weiß, brauche ich auch nicht zu handeln.
Herr Minister Busemann, die DLRG weist seit mehreren Jahren auf die mangelnde Schwimmfähigkeit der Kinder hin.
Angesichts der steigenden Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer bei den Schulkindern und der Zahl der tödlichen Badeunfälle hätten Sie längst aktiv werden müssen.
Zu häufig wird gerade der Schwimmunterricht geopfert, wenn es um Streichungen wegen Erkrankungen von Lehrkräften geht.
Als wir uns im Kultusausschuss vor einigen Monaten mit einer Petition zu mangelnden Ressourcen für Aufsichtspersonen beim Schwimmunterricht an Grundschulen befasst haben, wurde noch etwas deutlich:
Da behauptet das Kultusministerium tatsächlich, in der 3.und 4.Klasse könnten die Kinder in der Regel schwimmen.
Das hat natürlich Konsequenzen für die von Ihnen für notwendig gehaltenen Aufsichtspersonen.
Und das Ganze, obwohl sie doch gar keine Daten über die Schwimmfähigkeit haben, Herr Busemann.
Das klingt doch nicht besonders vertrauenswürdig, das müssen Sie doch zugeben.
Ich glaube, für den Antrag war es höchste Zeit, um Sie endlich an ihre Pflichten als Kultusminister zu erinnern.
Einmal einen Tick weniger Kür mit pressewirksamen spektakulären Ankündigungsreformen, dafür ein bisschen mehr Pflicht: Sie müssen gewährleisten, dass mindestens der Unterricht auch erteilt wird, der in den Stundentafeln vorgesehen ist, und dass er erteilt werden kann, indem auch ausreichendes Aufsichtspersonal zur Verfügung steht.