Rede Ina Korter: Qualifizierte Ganztagsangebote an Niedersachsens Schulen ausbauen

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Anrede,
qualifizierte Ganztagsangebote an den Schulen in Niedersachsen wollen wir alle, da sind wir uns einig. Nur, wie diese aussehen sollen, da gibt es offenbar unterschiedliche Vorstellungen.
Herr Minister Busemann hat im Ausschuss am 28.3.03 erklärt, er wolle die Unterstützung der Bundesregierung mit dem Vier-Milliarden-Euro-Programm annehmen - das ist doch schon mal löblich. Allerdings sollen allen neu zu genehmigenden Ganztagsangeboten an niedersächsischen Schulen Konzepte auf freiwilliger Basis zu Grunde liegen, also Betreuung und kein Unterricht.
Ganztagsschulen mit verpflichtenden Programmen sollen nur noch Bestandsschutz haben.
Die SPD legt einen Antrag vor, der in der Überschrift von qualifizierten Ganztagsangeboten spricht, dann vom Ausbau von Ganztagsschulen, später aber wieder von gemischten Angeboten mit Betreuungscharakter und Unterrichtsstunden.
Ich muss sagen, ich werde aus diesem Antrag nicht ganz schlau. Er ist sicher gut gemeint, aber was wollen Sie denn nun eigentlich?
Wollen Sie Ganztagsschulen ausschließlich mit verpflichtenden Konzepten, wie früher, dann frage ich mich, weshalb Sie an einer Stelle Ihres Antrags davon sprechen, dass das Einkommen der Eltern nicht ausschlaggebend für den Besuch sein darf. Schulen mit Pflichtangebot entsprechen doch der Schulpflicht und kosten kein Geld, oder wollen Sie doch Angebote auf freiwilliger Basis oder beides? Oder wollen Sie wieder, wie man das schon kennt in Niedersachsen, den Schulen genau und kompliziert vorschreiben, wo ihr wahres Glück liegt?
Ganztagsschulen, flächendeckend, schreiben Sie ganz vorn in Ihrem Antrag, seien die richtige Antwort auf PISA.
Anrede
wenn die Schule ab Klasse 5 so bleibt wie sie ist, dann reicht das nicht als Antwort auf PISA.
Es ist nicht damit getan, den herkömmlichen 45 Minuten-Unterricht einfach in den Nachmittag zu verlängern oder- wie es die CDU will - am Nachmittag ein paar AGs, Nachhilfe- und Freizeitangebote dranzuhängen.
Die Umwandlung in eine Ganztagsschule muss auch dazu genutzt werden können, den Zeitrhythmus an den Schulen zu verändern, die Schule zu öffnen zu außerschulischen Lernorten und Lernangeboten, den Unterricht qualitativ zu verbessern.
Weitgreifende Veränderungen des Zeitrhythmus sind jedoch nur an Ganztagsschulen, also an Schulen mit Pflichtunterricht möglich.
Meine Damen und Herren,
Grundlage für die Einrichtung neuer Pflicht-Ganztagsschulen oder Schulen mit Ganztagsangeboten auf freiwilliger Basis muss in jedem Fall ein überzeugendes pädagogisches Konzept sein.
Dies ist mit den Beteiligten bedarfsgerecht für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler einer Region, eines Einzugbereiches zu entwickeln.
Es geht uns nicht darum, die Ganztagsschule verpflichtend für alle vorzuschreiben, wenn es sich um eine Region handelt, in der Schülerinnen und Schüler nachmittags weitgehend mit Sportverein, Musikunterricht u.ä. ausgelastet sind und Eltern dies nicht wollen.
Nein, bedarfsgerecht heißt, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Kinder und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegium abgestimmt und passgenau entwickelt.
In Niedersachsen gibt es 3 400 allgemeinbildende Schulen.
Wenn in den nächsten Jahren 500 Schulen in Ganztagsschulen oder –angebote umgewandelt werden sollen, müssen Prioritäten gesetzt werden.
Wir sehen nach PISA eine klare Priorität dafür, 50% der Bundesmittel als Anschubfinanzierung für Schulen in sozialen Brennpunkten einzusetzen, da wir uns besonders um Kinder aus sozial benachteiligten Elternhäusern kümmern müssen.
Auch Grundschulen - und gerade diese- müssen verstärkt in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Wir erwarten, dass die Landesregierung das Bundes-Förderprogramm zur Anschubfinanzierung umgehend nutzt, dazu aber auch selbstverständlich und gerade in sozialen Brennpunkten Ganztagsschulen mit Pflichtangeboten zulässt. Eine starre Einschränkung der Konzeption im Voraus lehnen wir ab.

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