Rede Ina Korter: Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

„Politische Bildung gehört in die Schule –Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen“. Das ist der Titel unseres rot-grünen Antrags, der heute zur Abstimmung steht.  Worum geht es?

Seit mehreren Jahren sind in den letzten 4 Wochen vor Wahlen, also in der sogenannten heißen Phase des Wahlkampfs, Besuche von Politikerinnen und Politikern während der Unterrichtszeit nicht erlaubt, so sieht es der geltende Erlass vor.

Das hat zu den absurdesten Konstruktionen geführt –z.B. dazu, dass der Unterricht beendet wird und Podiumsdiskussionen mit  Abgeordneten oder Kandidatinnen und Kandidaten nachmittags oder nach Unterrichtsschluss stattfanden.

Sie können sich vorstellen, was das zum Beispiel für Fahrschülerinnen und –Fahrschüler bedeuten kann. Oft müssen die dann zum Bus oder Zug und sind nicht dabei. Und wer keine Lust auf zusätzlichen Unterricht hat, geht lieber nach Hause.

Anrede, ist es das, was wir wollen?

Gerade in der „heißen“ Phase vor Wahlen, wenn Jugendliche auf der Straße und überall durch die Medien angesprochen werden, gerade dann soll im Unterricht die pädagogisch angeleitete Auseinandersetzung direkt mit den Kandidatinnen und Kandidaten nicht stattfinden dürfen?

Anrede,

wir sind davon überzeugt, dass hier Änderungsbedarf besteht.

Wir wollen, dass die Schulen auch praxisnahen Politikunterricht durchführen.

Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler Fragen an politische Entscheidungsträger stellen und ihren Abgeordneten und den KandidatInnen demokratischer Parteien auf den Zahn fühlen.

Die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung, wie Sie seitens der CDU –Kollegen geäußert wurde, halten wir für überzogen.

Da sind wir nicht so ängstlich.

Zum einen trauen wir unseren Schulen in Niedersachsen zu, für Neutralität und Ausgewogenheit im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zu sorgen, -dazu sind sie verpflichtet- zum anderen bin ich überzeugt, dass die meisten PolitikerInnen zwischen Information und Indoktrination zu unterscheiden wissen  und dementsprechend in den Schulen agieren.

Und vor allem sind die Schülerinnen und Schüler da sehr empfindlich und merken es schnell, wenn ihnen jemand etwas unterjubeln will. Außerdem sind immer noch die Fachlehrkräfte oder Schulleitungen dabei und können zur Not eingreifen.

Pointierte Diskussionen sind ein wichtiges  Moment demokratischer Meinungsbildung, und sie machen die Unterschiede zwischen den Parteien deutlich.

Gerade das sollten wir den Schülerinnen und Schülern nicht vorenthalten.

In der intensiven Ausschussberatung ging es vor allem um rechtliche Fragen, zu denen wir vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ausführlich unterrichtet wurden. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Vor allem ging es um die Frage, wie Schulen mit extremistischen, aber nicht verbotenen Parteien umgehen könnten.

Dazu gilt grundsätzlich das Gebot, die Parteien gleich zu behandeln, um die Chancengleichheit zu wahren.

Eine Abweichung von diesem Grundsatz  bedarf eines zwingenden Grundes.

Die prozentual relativ geringe Bedeutung der extremistischen Parteien an der Willensbildung des Volkes ist ein solcher Grund. Der Verzicht auf die Teilnahme dieser Parteien ist deshalb durchaus rechtmäßig, solange sie sich in solch niedrigen Prozentbereichen bewegen. Da kann sich eine Schule auf das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit berufen.

Es gibt also keinen Grund, überängstlich mit Verboten zu agieren, vor allem, weil sich das Problem ja nach dem bisher geltenden Erlass 5 Wochen vor einer Wahl genauso stellen konnte.

Anrede,

wir wollen die Entscheidung über spannende Podiumsdiskussionen in Schulen auch vor Wahlen in die Eigenverantwortung der Schulen geben, wie es übrigens Herr Busemann 2007 auch einmal kurzzeitig getan hat. Die Schulen sind durchaus in der Lage, dabei das Neutralitätsgebot zu beachten.

Unser Antrag sollte deshalb heute vom ganzen Haus beschlossen werden.

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