Rede Ina Korter: Kein „Hire and fire“ – Ganztagsschulen brauchen klare Regeln und sichere Verträge
Anrede,
Geiz ist manchmal doch nicht so geil.
Als im Jahr 2003 die damalige rot-grüne Bundesregierung ihr Ganztagsschul-Investitionsprogramm aufgelegt hat, da hat auch die schwarz-gelbe Landesregierung in Niedersachsen gerne zugegriffen.
Der damalige Kultusminister Busemann hat sich für jede einzelne Einweihung einer neuen Schulmensa groß feiern lassen.
Zugleich hat die Landesregierung sich streng ans Fielmann-Prinzip gehalten und keinen einzigen eigenen Cent dazubezahlt.
Aber nicht nur bei den Investitionskosten hat die Landesregierung gegeizt.
Auch die Personalkosten für die neuen Ganztagsschulen wollte sie nicht tragen. Stattdessen hat sie schnell den Ganztagsschulerlass verändert und die niedersächsische "Ganztagsschule light" kreiert.
Statt mit festem Personal gute Ganztagsschulen auf die Beine stellen zu können, sind die Schulen seitdem gezwungen, mit windigen Arbeitsverhältnissen, mit Honorarverträgen und befristeten Jobs zu jonglieren.
Damit haben sie keinerlei Grundlage für eine kontinuierliche, verlässliche pädagogische Arbeit.
Und arbeitsrechtlich werden sie auf ein Glatteis gezwungen, auf dem sie sich leicht die Beine brechen können.
Die Landesregierung verlangt von den Schulen, dass sie nur befristete Honorar- und Arbeitsverträge abschließen.
Nach zwei Jahren müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetauscht werden, weil sachgrundlose Befristungen länger nicht zulässig sind.
Pädagogische Arbeit aber lebt von Kontinuität, von Verlässlichkeit.
Wie soll die möglich sein, wenn die Arbeitsverträge auslaufen und nicht wieder verlängert werden können?
Was bedeutet das für die Motivation der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Und in eine ganz schwierige Situation bringen Sie die Schulleitungen, die für diese windigen Arbeitsverhältnisse einstehen müssen.
Das Arbeitsgericht Hannover hat jetzt bereits einem als Honorarkraft angestellten Mitarbeiter Recht gegeben und festgestellt, dass für ihn – entgegen der Vertragsgestaltung – ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Dieses Urteil sei nicht überraschend, kommentiert der Hannoverschen Allgemeinen zu Folge der Direktor des Arbeitsgerichts. Die Situation "schreie" nach einem Arbeitsverhältnis.
Anrede, wissen Sie was das heißt? Das ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung!
Und, meine Damen und Herren, diese Landesregierung hat die Schulen nicht nur in rechtswidrige Arbeitsverträge getrieben, sie muss sich auch fragen lassen, ob sie die Schulen nicht sogar zu strafbaren Handlungen verleitet hat!
In einer Reihe von Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung nach Betriebsprüfungen bereits Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, es stehen sogar mögliche Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrugs im Raum.
Der Adressat für diese Strafverfahren können aber nicht die Schulleitungen sein, sondern die Verantwortlichen sitzen in der Landesregierung selbst.
Die Verantwortung liegt letztlich allein bei den Kultusministern dieser schwarz-gelben Landesregierung, bei Herrn Busemann, bei Frau Heister-Neumann und bei Herrn Althusmann – zwei von Ihnen sind Juristen!
Ja, meine Damen und Herren,
billig kann manchmal doch recht teuer werden.
Herr Althusmann, Herr McAllister,
das Ganztagsschulkonzept Ihrer Landesregierung ist in jeder Hinsicht verantwortungslos.
Wir fordern Sie auf, die Ganztagsschulen endlich vernünftig auszustatten, so dass Ganztagsschule nicht nur auf einem Türschild außen dran steht, sondern tatsächlich auch gute Ganztagsschule drin ist.