Rede Ina Korter: Ganztagsschulerlass muss schulgesetzkonform sein
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Anrede,
der Ganztagsschulerlass des Kultusministers muss endlich mit dem Schulgesetz in Einklang gebracht werden.
Im § 23 des Niedersächsischen Schulgesetzes heißt es klar und eindeutig:
"Eine Ganztagsschule ergänzt den Unterricht an mindestens 4 Tagen der Woche um ein Förder- und Freizeitangebot".
In Ihrem Erlass, Herr Busemann, machen Sie unter Ziffer 8.2 dagegen lediglich ein "ganztagsspezifisches Nachmittagsangebot" an mindestens 3 Tagen pro Woche zur Bedingung für die Genehmigung einer Ganztagsschule.
Um zu erkennen, dass das nicht zusammen passen kann, muss man nicht unbedingt Jurist sein.
Es geht hier nicht um Kleinigkeiten.
Es geht um die Rechtsgrundlagen für die Verteilung von rund 400 Millionen Euro an Bundesmitteln.
Auch wenn Sie, Herr Busemann, den Ausbau der niedersächsischen Schulen zu Ganztagsschulen zunächst nicht wollten und erst auf den Geschmack gekommen sind, als sie gemerkt haben, dass Ihnen das Verteilen der Bundesmittel positive Schlagzeilen bringt, hätten Ihnen solche Fehler nicht passieren dürfen!
Dass Sie kein Pädagoge sind, wissen Sie besser als ich. Aber als gelernter Jurist sollten Sie doch mindestens Erlasse auf die Reihe kriegen, die Ihnen nicht hinterher um die Ohren fliegen, weil sie rechtswidrig sind. Beim Ganztagsschulerlass ist Ihnen das offensichtlich nicht gelungen.
Spätestens als der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Ihnen im Dezember 2005 klipp und klar dargelegt hat, dass sie reihenweise rechtswidrige Genehmigungen erteilt haben, hätten Sie unverzüglich für rechtmäßige Verhältnisse sorgen müssen.
Da haben Sie sich herausgeredet!
Stattdessen haben Sie versucht, sich mit juristischen Winkelzügen über die Runden zu retten:
Es sei rechtlich alles in Ordnung, wollten Sie uns glauben machen.
Das Ganztagsangebot könne ja auch an drei Nachmittagen und einem Vormittag stattfinden, haben Sie noch am 27. Januar auf meine Kleine Anfrage geantwortet, es gäbe keinen Handlungsbedarf heißt es da.
Anrede,
dass diese Interpretation völlig daneben ist, liegt auf der Hand: Eine Schule wird doch erst dadurch zur Ganztagsschule, dass nachmittags etwas stattfindet, alles andere ist doch absurd.
Mit etwas mehr Mut hätten Sie sofort gehandelt und sich diese Blamage erspart.
Mit seinem Vermerk vom 31. Januar 2006 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch einmal unmissverständlich dargelegt, dass diese seltsame Interpretation vom Ganztagsangebot am Vormittag rechtlich völlig unhaltbar ist. Am 10.02. wurde im Kultusausschuss mitgeteilt, Sie hätten Prüfaufträge erteilt.
Anrede,
was sich der Kultusminister da leistet, ist schon ein dreistes Stück.
Aber Herr Klare und Frau Körtner versuchen ihn noch zu toppen. Uns eine bewusste Verunsicherung der Öffentlichkeit vorzuwerfen, wie Sie es in ihrer Pressemitteilung vom 10. Februar getan haben, das schlägt dem Fass den Boden aus.
Sie sind genau wie ich als Abgeordnete auch dazu da, die Regierung zu kontrollieren und nicht als Claqueure der Landesregierung diejenigen zu diffamieren, die nicht mehr und nicht weniger fordern, als dass sich der Kultusminister an das Schulgesetz hält.
Das ist kein akademischer Streit, wie Sie meinen.
Hier geht es um deutlich dreistellige Millionensummen aus Steuergeldern. Und es geht um Rechtssicherheit für die betroffenen Schulen. Sollen sie sich an das Schulgesetz halten oder an den Erlass des Ministers?
Die Schulen sind zum Teil verunsichert, aber nicht durch uns, sondern dadurch, dass Ihr Kultusminister rechtswidrige Erlasse schreibt.
Es kann niemandem in diesem Parlament egal sein, dass die Landesregierung ein erhebliches Prozessrisiko eingeht, wenn Gesetz und Erlass nicht übereinstimmen.
Viele Schulen werden die Mittel, die sie aus dem Ganztagsprogramm der alten Bundesregierung beantragt habe, nicht bekommen, weil nichts mehr da ist, denn Herr Busemann hat die Gelder allzu großzügig verteilt.
Diese Schulen bzw. ihre Schulträger können vor Gericht geltend machen, dass sie nicht leer ausgegangen wären, wenn keine rechtswidrigen Genehmigungen erteilt worden wären.
Anrede,
mit unserem Antrag fordern wir nicht mehr und nicht weniger, als dass sich der Minister an geltendes Recht hält und die Genehmigung von Ganztagsschulen auf eine Rechtsgrundlage stellt, die mit dem Schulgesetz übereinstimmt.
Darüber kann es eigentlich überhaupt keinen Streit geben, das muss für jede und jeden Abgeordneten eine Selbstverständlichkeit sein.
Wir erwarten von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht, dass sie sich an die geltenden Gesetze halten.
Wenn die Landesregierung für sich in Anspruch nimmt, das nicht zu müssen, Unklarheiten zulässt, um ihre Fehler nicht eingestehen zu müssen, dann ist das der Anfang vom Ende für den Rechtsstaat.
Herr Busemann,
Sie haben vor diesem Hause den Amtseid auf Verfassung und Gesetzes abgelegt.
Wir erwarten, dass Sie sich daran halten.
Ich beantrage deshalb für meine Fraktion sofortige Abstimmung.