Rede Ina Korter: Freie Schulen - Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der evangelisch-lutherischen Landesverbände

Anrede,

über den Inhalt des Gesetzes, das wir heute abstimmen sollen, hat Herr Busemann bereits am 16. Mai 2007 eine Vereinbarung mit der evangelischen Landeskirche abgeschlossen.

Grundlage ist der § 191 des Niedersächsischen Schulgesetzes, der seit ungefähr 50 Jahren der evangelischen Landeskirche das Recht einräumt, an acht Standorten Ersatzschulen in ihrer Trägerschaft zu errichten – Ersatzschulen mit privilegierter Finanzhilfe des Landes.

Privatschulen darf die evangelische Kirche – wie alle anderen freien Träger auch - ohnehin gründen.

Von den möglichen acht Standorten sollen jetzt vier neue realisiert werden, die Option auf zwei weitere soll im Schulgesetz verbleiben.

Damit haben wir jetzt drei verschiedene Konstrukte für Schulen in freier Trägerschaft:

Die katholischen Konkordatsschulen, bei denen das Land im Grunde alles zahlt, jetzt die evangelischen Ersatzschulen, da trägt das Land die Personalkosten und die Kirche die Sachkosten, und noch all die anderen Schulen der freien Träger, für die es eine geringere Finanzhilfe gibt, nämlich die, deren Reform wir gestern beschlossen haben.

Das ist natürlich eine Ungleichbehandlung verschiedener Träger, die heute niemand mehr überzeugend begründen kann.

Anrede,

es reicht nicht, zu sagen, wir vollziehen hier nur nach, was seit 50 Jahren im Gesetz steht.

Es muss doch in erster Linie um die Frage gehen:

Ist in schulpolitischer Sicht heute eigentlich noch zeitgemäß, worauf man sich vor 50 Jahren verständigt hat?

Kann es angesichts des Wandels in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten richtig sein, den Kirchen mehr Zuständigkeiten im Bereich der schulischen Bildung zu übertragen?

Anrede,

wenn wir mehr Integration wollen, ein gutes Miteinander von Menschen mit ganz unterschiedlichen ethnischen, religiösen und sozialen Hintergründen, dann dürfen wir nicht zusätzliche Schwellen aufbauen.

De Jure mag die evangelische Ersatzschule niemanden ausgrenzen. De facto könnte das aber durchaus der Fall sein, denn natürlich könnten muslimische Eltern zum Beispiel ein Problem damit haben, ihre Kinder auf eine ausgewiesen christliche Schule zu schicken.

Selbstverständlich werden sich konfessionslose Lehrkräfte eher gegen eine Schule in konfessioneller Trägerschaft entscheiden und müssen dies auch bei Neueinstellung.

Und auch das vorgesehene Schulgeld von 25 bis 40 Euro grenzt natürlich aus.

Das lässt sich auch durch die Freistellung bedürftiger Eltern nicht verhindern, weil das immer heißt, dass man sich erklären muss.

Anrede,

es macht einen gravierenden Unterschied, meine ich, ob es sich bei den Ersatzschulen um eine Neugründung handelt wie in Gifhorn und Nordhorn oder ob bestehende öffentliche Schulen in evangelische Ersatzschulen umgewandelt werden, wie es in Osnabrück und Wolfsburg geplant ist.

Wenn örtliche Schulträger auf diese Weise kostengünstig ein neues Gymnasium bekommen, dann ist doch klar, dass man vor Ort einer evangelischen Ersatzschule zustimmt, auch wenn man einer öffentlichen Schule eigentlich den Vorzug gegeben hätte.

So haben es mir jedenfalls meine Parteifreunde aus Nordhorn berichtet, wo das bestehende Gymnasium aus allen Nähten platzt.

Anrede,

bei den Gesetzesberatungen sind zahlreiche Fragen offen geblieben.

Wie steht eigentlich die Gesamtkonferenz in Wolfsburg und ihn Osnabrück zur geplanten Umwandlung ihrer Schule?

Wie verträgt sich das eigentlich mit der Eigenverantwortlichkeit?

Ist die Elternschaft befragt worden?

Wie stehen die Schulträger dazu?

Da wurde zwar gesagt, die Vereinbarung werde mit den Schulträgern vor Ort abgestimmt. Aber zumindest in Osnabrück scheint das nicht so reibungslos vonstatten zu gehen, denn dort gibt es erhebliche Widerstände. Dort soll das öffentliche Schulzentrum für drei Stadtteile (Eversburg, Atter und Pye) in eine evangelische Ersatzschule umgewandelt werden. Ein Einzugsbereich mit nicht unbedingt begüterter Bevölkerungsstruktur, Schulgeld ist zwischen 25 und 40 Euro monatlich geplant.

Auch in Gifhorn liegt noch kein Beschluss vor. Was ist mit der Lehrerschaft und den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an diesen beiden Standorten?

Fragen über Fragen, die mir im Kultusausschuss weder das Ministerium noch die CDU oder der FDP – Vertreter beantworten konnten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat erhebliche Bedenken geäußert, der Landesrechnungshof ebenfalls.

Ich weiß zudem nicht, warum wir auf die Schnelle einer Vereinbarung zustimmen sollen, an deren Entstehung wir nicht mitwirken konnten und an der wir im Nachhinein nichts mehr verändern dürfen.

Auch bei den Schulträgern ist die Entscheidung über die Standorte zum Teil noch unklar.

Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als unsere Zustimmung zu diesem Zustimmungsgesetz zu verweigern.

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