Rede Ina Korter: Erwiderung auf die Regierungserklärung zur „Eigenverantwortlichen Schule“

TOP 1: Erwiderung auf die Regierungserklärung zur "Eigenverantwortlichen Schule"

TOP 2: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

TOP 3: Aufbruch zu einer "guten" Schule – Eigenverantwortliche Weiterentwicklung der Gesamtschulen durch Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung ermöglichen

Anrede,

der Kultusminister hat  heute Morgen wieder einmal großes Theater inszeniert.

Es hat ihm nicht gereicht, seinen Gesetzentwurf für die Eigenverantwortliche Schule ins Parlament einzubringen. Nein, es musste gleich eine Regierungserklärung sein.

Wir kennen das schon:

Wenn Herr Busemann viel und lange redet, dann möchte er ablenken.

Heute möchte er davon ablenken, dass sein Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule kein großer Wurf ist, sondern nur ein mutloses kleines Reförmchen.

Herr Minister Busemann, Sie haben die Gemeinsamkeiten zwischen den Fraktionen beschworen.

Bei aller Übereinstimmung in der Zielsetzung bedeutet das aber keineswegs, dass wir uns mit Ihrem zaghaften Gesetzentwurf im Detail zufrieden geben.

Da sind wir ehrgeiziger, Herr Minister.

Sie trauen sich nicht so richtig. Und Sie trauen den Schulen nichts zu; Eltern und Schülerinnen schon gar nicht.

Ihr Gesetzentwurf gibt den Schulen nicht die Freiheit, die sie benötigen, um endlich die so dringenden inneren Reformen durchzuführen.

Und er gibt den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern nicht die Rechte, die sie brauchen, um sich mit vollem Engagement in den Schulentwicklungsprozess einzubringen.

Und schließlich sagt der Gesetzentwurf nichts dazu, wie die Schulen bei ihrem Reformprozess unterstützt werden sollen.

Anrede,

die Landesregierung behauptet in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf über die Anhörung der Verbände:

"Der Weg zur Eigenverantwortlichen Schule findet insgesamt breite Zustimmung."

Diese Äußerung ist einfach dreist, und sie dokumentiert ein bedenkliches Maß an Realitätsblindheit und Realitätsverleugnung.

Tatsächlich haben die von der Landesregierung angehörten Verbände überwiegend große Enttäuschung und herbe Kritik geäußert. Landeselternrat und Landesschülerrat haben den Entwurf sogar abgelehnt. Leitmotive der Kritik sind immer wieder:

Zu wenig Freiheit und Eigenverantwortung für die Schule und

zu wenig Beteiligung der Eltern und der Schüler.

Herr Busemann, wie viel Eigenverantwortung Sie den Schulen letzten Endes wirklich zugestehen wollen, das wissen Sie womöglich selbst nicht.

Jedenfalls haben Sie es uns bis heute nicht verraten. Im Schulgesetzentwurf steht nur: Die Schule ist eigenverantwortlich "im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften". Das ist wirklich nichts Neues und klingt schon sehr nach Radio Eriwan. Eigenverantwortlich ist die Schule weiterhin nur in dem sehr engen Rahmen, den die anhaltende Erlassflut der Landesregierung ihr zugesteht.

Um uns den Gesetzentwurf aber doch ein bisschen schmackhaft zu machen, hat der Kultusminister am 25. April eine Liste von Erlassen vorgelegt und hier wieder darauf verwiesen, dass diese vielleicht entfallen oder in die Verantwortung der Schule gegeben werden können.

Darunter finden sich so grundlegend wichtige Erlasse wie der über die "Berücksichtigung der Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge in den Schulen".

Immerhin findet sich auch der Erlass zur "Fitnesslandkarte Niedersachsen" auf dieser Liste. Offenbar hat der Kultusminister inzwischen doch gemerkt, dass es keine so gute Idee war, Fitness der Schülerinnen und Schüler von oben herab anzuordnen.

Wir möchten aber, dass Sie endlich ans Eingemachte herangehen, Herr Minister.

Wir möchten den Schulen die Freiheit geben, ihre Schultage und –wochen neu zu rhythmisieren.

Wir möchten, dass die Schulen ihre Lerngruppen flexibel nach den jeweiligen Erfordernissen auch schulformübergreifend zusammenzusetzen können.

Wir möchten, dass die Schulen neue Methoden zur Leistungsbewertung entwickeln können, dass sie das Sitzenbleiben abschaffen und stattdessen die Schülerinnen mit individuellen Förderplänen frühzeitig unterstützen dürfen.

Aber der Kultusminister bleibt hier hasenfüßig.

Eigenverantwortliche Schulentwicklung kann nur stattfinden, wenn die Schulbehörde endlich bereit ist loszulassen und nicht nur Leine zu geben, wie Sie so gern sagen, Herr Busemann.

Anrede,

wir bekommen Bildungsstandards, in denen die Ziele für die Schulen festgelegt werden. Und Niedersachsen entwickelt ein aufwändiges System von Evaluation und Leistungsüberprüfung. Bei der Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte muss die Landesregierung den Schulen endlich echte Freiräume geben.

An dieser Stelle möchte ich unseren Antrag "Aufbruch zu einer 'guten Schule' – Eigenverantwortliche Weiterentwicklung der Gesamtschulen durch Aufhebung der Pflicht zur äußeren Differenzierung ermöglichen" einbringen und erläutern:

Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen wird nicht nur durch die zahllosen Vorschriften des Kultusministeriums eingeschränkt, sondern auch durch etliche Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.

Vor zwei Jahren hat der Ministerpräsident einen kleinen Aufstand zur Auflösung der Kultusministerkonferenz inszeniert. Wichtiger als seine Kündigungsandrohung wäre es gewesen, Vereinbarungen, die die notwendige Schulentwicklung in den einzelnen Ländern behindern, zu überarbeiten.

Eine davon, die "Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I" steht jetzt in der KMK Anfang Juni auf dem Prüfstand. Diese Vereinbarung erzwingt, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur im drei- oder viergliedrigen Schulsystem in die verschiedenen Schulformen sortiert werden müssen, sie zwingt auch die Gesamtschulen, ihre Schülerinnen und Schüler in Kurse mit verschiedenen Fachleistungsniveaus zu sortieren.

Sie hindert die Gesamtschulen daran, ein wirklich gemeinsames Lernen der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und Konzepte einer wirkungsvollen individuellen Förderung durch innere Differenzierung zu entwickeln.

Die deutschen Gesamtschulen sind deshalb auch mit den gemeinsamen Schulen z.B. in Schweden und Finnland nicht wirklich vergleichbar. Wir möchten, dass diese Vorschrift endlich aufgehoben wird.

Die Gesamtschule Göttingen - Geismar, die als einzige Gesamtschule in Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung der KMK hat, hat bewiesen, dass ohne die äußere Fachleistungsdifferenzierung eine sehr erfolgreiche individuelle Förderung möglich ist.

Die Göttinger Schule war dabei so erfolgreich, dass sie vom Projekt "Reformzeit" der Robert-Bosch-Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung als Beraterschule ausgewählt worden ist.

Die IGS Göttingen-Geismar ist einer der Leuchttürme, von denen Sie gesprochen haben. Wir möchten, dass Sie diesen Leuchtturm jetzt auch leuchten lassen.

Herr Wulff und Herr Busemann, wenn Sie es mit ihrer Kritik an der KMK damals wirklich ernst gemeint haben und nicht nur aus Populismus unterwegs waren, dann sollten sie sich jetzt für die Aufhebung dieser antiquierten Vorschrift einsetzen.

Setzen Sie sich hier für Deregulierung ein und zeigen Sie, wie ernst Sie es tatsächlich mit den pädagogischen Freiheiten für die Schulen meinen.

Wir erwarten, dass Sie sich im Sinne unseres Antrages in der KMK einsetzen und beantragen wegen der zeitlichen Dringlichkeit sofortige Abstimmung heute.

Anrede,

der zweite große Streitpunkt bei der Eigenverantwortlichen Schule ist die Schulverfassung. Es ist Ihnen nicht gelungen, ein wirklich überzeugendes, demokratisches Schulverfassungsmodell vorzulegen.

Herr Busemann, Ihre eigene Parteinachwuchstruppe, die Schüler-Union, spricht von einer "Direx-Diktatur".

Sie haben es nicht geschafft, ein Schulverfassungsmodell vorzulegen, mit dem die Beteiligungsansprüche und -rechte der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern wirklich sinnvoll austariert werden.

Eltern und SchülerInnen haben bei Ihnen noch weniger Mitwirkungsrechte als vorher. Wer mitbestimmen kann, muss sich auch in die Verantwortung nehmen lassen. Diese Chance lassen Sie sich entgehen, wenn Sie Eltern und SchülerInnen so wenig einbeziehen!

Mit ihrem Schulverfassungsmodell haben Sie nun wirklich alle gegen sich:

Den Schulleitungsverband, dem klare Kompetenzen und Ressourcen fehlen.

Die Lehrerverbände, die sich in ihren Mitbestimmungsrechten eingeschränkt fühlen.

Und die Schüler und Eltern, die mit einer Alibirolle nicht zufrieden sind.

Sie, Herr Busemann, folgen noch immer einem sehr hierarchischen Konzept:

Ganz oben steht der Kultusminister als Häuptling seiner Schulbehörde, darunter stehen die Schulleitungen, danach folgen mit großem Abstand die Lehrkräfte, deren Mitspracherechte aber deutlich beschnitten werden.

Und erst ganz unten folgen die Schüler und Eltern, denen nach wie vor nicht mehr als ein Platz am Katzentisch in der geschwächten Gesamtkonferenz zugewiesen wird.

Herr Busemann, Sie haben es doch in Oldenburg bei unserer Podiumsdiskussion ganz deutlich gesagt bekommen:

Die Eltern wollen nicht nur für Schulveranstaltungen Kuchen backen. Sie wollen sich mit ihren vielfältigen Kompetenzen, die sie aus ihrer Berufstätigkeit haben, einbringen können, und sie wollen in ihrer Erziehungspartnerschaft ernst genommen werden. Für die Schülervertretungen gilt das Gleiche.

Unnötig kompliziert wird Ihr Verfassungsmodell noch durch das dem zusätzliche Gremium Schulbeirat, das aber nichts zu sagen hat, sondern nur beraten soll.

Wir empfehlen Ihnen die Schulkonferenz aus unserem Gesetzentwurf. Mit der Schulkonferenz sind alle Gruppen angemessen einbezogen, sie arbeitet effektiv und hat sich in anderen Bundesländern bereits bewährt.

Anrede,

der dritte große Kritikpunkt betrifft die fehlende Unterstützung für die Schulen.

Größere Eigenverantwortlichkeit muss selbstverständlich Konsequenzen auch für die Schulbehörden haben. Die Schulinspektion ist bereits eingeführt, kommt aber mit ihren Aufgaben und Kompetenzen in Ihrem Gesetz nicht vor. Auch die Rolle der Landesschulbehörde muss sich ändern – weg von der Kontrolle, hin zur Unterstützung und Dienstleistung.

In Ihrem Gesetzentwurf findet sich dazu nichts. Leermenge.

Die Schulen brauchen für ihre eigenverantwortliche Weiterentwicklung Fortbildung und Beratung. Und die Schulleitungen brauchen Ressourcen, vor allem auch mehr Leitungs-Zeit.

Die Ankündigungen des Ministers hierzu sind noch immer nebulös.

Anrede,

die eigenständige Weiterentwicklung der Schulen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Sie kann nicht gelingen, wenn sie als Sparmodell konzipiert ist.

Da brauchen Sie auch gar nicht plötzlich auf so peinliche und durchsichtige Weise die Lehrerinnen und Lehrer loben.

Seit Sie Kultusminister sind, Herr Busemann, haben Sie den Kolleginnen und Kollegen eine Unmenge an Veränderungen, Verordnungen und Erlassen zugemutet. Jetzt sollen sie auch noch mal eben so nebenbei voller Reformeifer, aber ohne jede Unterstützung des Ministers die Eigenverantwortliche Schule entwickeln.

Da klingt das fette Lob von Ihnen geradezu zynisch, aber - wie Sie bezeichnenderweise ja selbst gesagt haben- es kostet nichts! 

Herr Busemann,

einen weiteren Punkt möchte ich hier nicht übergehen:

Sie haben eine kleine, scheinbar nicht so bedeutende Änderung des § 23 in Ihren Gesetzentwurf eingefügt. So ganz nebenbei setzen Sie damit die Standards für die Ganztagsschulen noch weiter runter.

Herr Busemann, Sie haben für Niedersachsen die Ganztagsschule "light" kreiert , die Ganztagsschule, bei der das Land keinen Cent dazu bezahlt hat.

Mit der Gesetzesänderung wollen Sie jetzt festschreiben, dass die Schulen nicht mehr an mindestens vier Tagen in der Woche ein Nachmittagsangebot machen müssen, um sich Ganztagsschule nennen zu dürfen, sondern dass dafür nun auch Angebote an drei Nachmittagen ausreichen. Sie räumen damit endlich ein, dass der Erlass zur Ganztagsschule mit dem Schulgesetz nicht im Einklang steht. Statt nun aber den Erlass an das Gesetz anzupassen, setzen Sie lieber die Standards im Gesetz herab.

Herr Busemann,

so mutlos Sie bei der Einführung einer wirklichen Eigenverantwortlichkeit für die Schulen sind, so forsch sind Sie nun bei der Beratung des Gesetzentwurfes. Ganze zwei Beratungstage wollen Sie dem Kultusausschuss nach der Anhörung der Verbände zugestehen.

Um jeden Preis wollen Sie diesen eher halbgaren und dürftigen Gesetzentwurf bis zur Sommerpause durch das Parlament peitschen, obwohl er erst ein ganzes Jahr später in Kraft treten soll.

Ich kann Sie nur warnen: Die Landesregierung hat in letzter Zeit bereits mit zu vielen Gesetzen Schiffbruch erlitten, weil Sie keine sorgfältige Beratung zugelassen hat.

Die Eigenverantwortlichkeit der Schule kann ein Schlüsselprojekt zur Modernisierung unseres Schulwesens werden.

Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, einen eigenen detaillierten Gesetzentwurf dafür vorzulegen. Geben Sie uns allen die Chance, gute und sinnvolle Vorschläge ernsthaft zu erwägen und einzuarbeiten. Und lassen Sie uns ausreichend Zeit, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Eile ist hier verfehlt.

Und belasten Sie Ihr Angebot zur Zusammenarbeit nicht durch die völlig unpassende Forderung, die Schulstrukturdebatte weiterhin zu tabuisieren.

Immerhin ist die einzige Reform, die Sie hier bisher ins Schulgesetz geschrieben haben, eine Strukturreform gewesen.

Alle Argumente, die Sie hier gebetsmühlenhaft gegen eine neue Strukturdebatte vorbringen – die Eltern würden verunsichert und die Schulträger mit Kosten belastet – fallen auf Ihre eigene Schulreform zurück.

Gerade nach dem PISA-Bericht, der uns gestern vorgelegt worden ist, sollten Sie vielleicht doch einmal etwas ernsthafter darüber nachdenken, ob Ihre Schulstrukturreform wirklich die richtige gewesen ist.

Gerade Migrantenkinder haben nur dann wirkliche Chancen, wenn sie nicht frühzeitig in "Restschulen" ausgesondert werden.

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