Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Rechts auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Schule
Anrede,
seit 2009 haben wir Grünen uns für ein Inklusionsgesetz in Niedersachsen stark gemacht.
Fast drei Jahre später steht es heute auf der Tagesordnung.
Es könnte ein Meilenstein sein, mit dem endlich das Recht von Menschen mit Behinderungen auf volle Teilhabe auch im Bereich der Schule verwirklicht würde.
Aber das Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, wird der UN-Behindertenrechtskonven-tion nicht gerecht.
Das, was Sie heute beschließen wollen, ist lediglich Inklusion auf Probe, ein Recht auf Inklusion, das gegen den Willen der Erziehungsberechtigten den Kindern wieder entzogen werden kann, und das finde ich wirklich schlimm.
In der UN-Konvention heißt es " ”¦ die Unterzeichnerstaaten (stellen) sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt (”¦) Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben(”¦und dass) innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern."
Das bedeutet: Nicht die Kinder müssen für die Schule passen, sondern die Schule muss den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden.
Eibe Riedel, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht, hat in einem Gutachten zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention festgestellt:
"Die staatliche Befugnis, das Kind gegen dessen bzw. gegen den Willen seiner Sorgeberechtigten der Sonderschule zuzuweisen, ist abzuschaffen."
Anrede, genau diese Befugnis wollen Sie mit Ihrem Gesetz jedoch zementieren.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU und FDP haben sich fast alle Verbände gegen die Möglichkeit zur Zwangsüberweisung auf eine Förderschule ausgesprochen.
In der Gesetzesberatung sind nun die Paragraphen 59 und ehemals 61, jetzt 69, etwas retuschiert worden.
Überzeugen kann uns diese Nachbesserung nicht, denn noch immer soll die Schulbehörde ein Kind auch gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule schicken können.
Sie verstecken sich dafür hinter dem Begriff des Kindeswohls, aber in diesem Zusammenhang handelt es sich dabei um einen völlig unbestimmten Rechtsbegriff.
Wenn es um Misshandlung oder Missbrauch geht, ist klar, was Kindeswohl meint.
Aber bei der Frage, auf welcher Schule ein Kind besser gefördert wird, dürften die Meinungen, was dem Kindeswohl mehr dient, sehr weit auseinandergehen.
Wenn an einer Schule das Kindeswohl gefährdet ist, dann muss sich doch die Schule ändern und nicht das Kind muss weg von der Schule! Was ist denn das für eine Einstellung!
Meine Damen und Herren von CDU, FDP und auch der SPD, da waren wir extra mit dem Ausschuss in Südtirol, um zu schauen wie Inklusion funktioniert, aber Sie scheinen einer professionell gemachten Inklusion trotzdem nicht zu trauen.
Deshalb wollen Sie das Förderschulwesen fast komplett erhalten, obwohl das enorme Ressourcen verschlingt, die für die Inklusive Schule dringend gebraucht werden.
Um die Inklusion zu einem Erfolg zu machen, meine Damen und Herren, käme es aber genau darauf an, jetzt einen ausgefeilten Plan zur Umsetzung auszuarbeiten und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.
Wir haben dafür bereits vor drei Jahren einen ehrgeizigen Antrag vorgelegt. Diesen Antrag wollen Sie heute gleich mit vom Tisch wischen, ohne auch nur den Ansatz eines eigenen Konzepts vorgelegt zu haben, wie die Inklusion gelingen soll. Deutlich ist bislang nur geworden: Sie wollen für die Inklusion völlig unzureichende Ressourcen zur Verfügung stellen.
Sie wollen auch künftig pro Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den inklusiven Schulen viel weniger Sonderpädagogik-Lehrerstunden bereitstellen als in den Förderschulen.
Das habe ich gerade der Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage entnehmen müssen. Und das ist ein echter Skandal! Sie tricksen bei der Inklusion und gefährden damit das Gelingen!
Von einem Einsatz weiterer Fachkräfte durch Zusammenarbeit mit den Kommunen, wie wir sie in unserem Antrag vorschlagen, ist bei Ihnen nichts zu finden. Und auch die nötigen Qualifizierungen für die Lehrkräfte sind nicht ausreichend.
Anrede,
wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, damit aus dem vorliegenden Gesetzentwurf doch noch ein gutes Gesetz werden kann, denn wir Grünen wollen, dass die inklusive Schule ein Erfolg wird!
Wenn wir heute zustimmen sollen, dann müssen Sie vor allem zwei Punkte in Ihrem Gesetz ändern:
- Zwangsüberweisungen auf eine Förderschule gegen den Willen der Eltern darf es nicht mehr geben, und
- auf die teure Doppelstruktur von Inklusiver Schule und Förderschule wird zumindest perspektivisch verzichtet, damit die knappen Ressourcen vollständig für das Gelingen der Inklusion eingesetzt werden können.
Ich denke, das sind wir den Kindern, um die es hier geht, schuldig.
Sollten Sie unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, werden wie uns bei Ihrem Gesetzentwurf enthalten, weil wir Ihrem ersten kleinen Schritt zur Inklusion nicht im Weg stehen wollen.
Wir geben Ihnen nicht per Zustimmung einen Freibrief dafür, dass alles so weitergeht wie bisher.
Aber eins ist klar: Wir werden nach der Landtagswahl dieses Gesetz Grün nachbessern und dabei auch die SPD beim Wort nehmen.