Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule

Anrede,

zweieinhalb Jahre hat Birgit Feickert aus Langelsheim für ihre Tochter Amelie einen Platz an einer weiterführenden Schule gesucht. Zusammen mit den Eltern von drei anderen geistig behinderten Kindern hat die Mutter an jeder weiterführenden Schule im Landkreis Goslar angefragt, an jeder Haupt- und Realschule genauso wie an Gymnasien. "Immer wieder Klinken putzen, immer wieder erklären und betteln", sagt Feickert.

Das berichtet die HAZ am 9.1.2009 und das ist kein Einzelfall.

Anrede,

seit Jahrzehnten kämpfen Eltern dafür, dass ihre behinderten Kinder gemeinsam mit Nichtbehinderten die Schule besuchen dürfen.

Aber bis heute müssen Eltern einen wahren Hürdenlauf hinter sich bringen, wenn sie ihr behindertes Kind in einer gemeinsamen Schule mit Nichtbehinderten unterbringen wollen. Und häufig bleibt dieser Hürdenlauf vergeblich.

Bis heute ist der gemeinsame Unterricht in den niedersächsischen Schulen die Ausnahme und nicht die Regel. Nur 4,7 Prozent aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine integrative Schule.

Damit ist Niedersachsen bundesweites Schlusslicht.

Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz endlich ein Ende hat.

Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Integration ohne Wenn und Aber im Schulgesetz.

Im vergangenen Dezember haben Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen.

Mit dieser Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen

Der Text dieser Konvention ist eindeutig. In Artikel 24 Absatz 2 heißt es wörtlich:

"Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen (”¦) gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben."

Davon ist unser Schulsystem in Niedersachsen noch meilenweit entfernt.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dafür sorgen, dass das niedersächsische Schulsystem der Verpflichtung, allen Kindern uneingeschränkten Zugang zu den allgemeinen Schulen zu gewährleisten, endlich gerecht wird.

Was sieht unser Entwurf vor?

Der Vorbehalt im § 4 des Nds. Schulgesetzes, der bisher die Ablehnung einer von Eltern gewünschten integrativen Beschulung für ihr Kind ermöglicht, wird gestrichen.

Ab dem Schuljahr 2010/2011 sollen die Förderschulen in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung schrittweise in die allgemeinen Schulen integriert werden, die damit zu inklusiven Schule werden.

Betroffen sind davon mehr als die Hälfte aller Förderschülerinnen und -schüler, denn allein den Bereich Lernhilfe besuchen ca. 21 000 der insgesamt ungefähr 42 000 Förderschüler.

Auch die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen geistige, motorische und körperliche Entwicklung, Sehen oder Hören sollen in der Regel an allgemeinen Schulen gemeinsam mit Nichtbehinderten unterrichtet werden. Nur wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen, soll ein Unterricht an einer Förderschule weiterhin möglich sein.

Damit bekommt jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Schulplatz.

Warum ist uns das so wichtig?

Ich möchte hier nur drei Gründe von vielen nennen:

1. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Kinder in gesonderten Schulen, unter gleich schwachen Kindern nicht so gut vorankommen wie in einem gemeinsamen Unterricht mit leistungsstärkeren, nichtbehinderten Kindern.

2. Langzeitstudien haben gezeigt, dass durch die Separierung in Sonderschulen das Selbstbild und die Sozialkontakte der Schülerinnen und Schüler dauerhaft beeinträchtigt werden.

3. Die gesellschaftliche Ausgrenzung wird durch die Überweisung in gesonderte Schulen verfestigt.

Anrede,

für eine bessere Förderung in den Regelschulen brauchen wir dort natürlich die notwendigen Voraussetzungen.

Begleitend zu unserem Gesetzentwurf legen wir deshalb ein Konzept für den Ausbau der allgemeinen Schulen zu inklusiven Schulen vor.

Bei der schrittweisen Integration der Förderschulen in die allgemeinen Schulen sollen die gesamten personellen Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung übertragen werden, also die Lehrkräfte für Sonderpädagogik ebenso wie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Betreuungskräfte, die heute den Förderschulen zur Verfügung stehen.

Diese Ressourcen sollen auch beim Rückgang der Schülerzahlen vollständig erhalten bleiben. So kann ein guter Personalschlüssel für die sonderpädagogische Förderung erreicht werden.

In den Schulen sollen Unterstützungs-Zentren eingerichtet werden. Diese Zentren setzen ihre erhalten Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung auf der Grundlage ihrer Gesamtschülerzahl und von sozialen Indikatoren und sie setzen diese ganz gezielt für maßgeschneiderte Förderangebote ein. Das können zeitlich begrenzte Einzel- und Kleingruppenförderungen sein oder eine Integrationsklasse, die überwiegend doppelt, also mit 2 Fachkräften besetzt ist.

Zusätzlich – und das ist uns außerordentlich wichtig - sollen kommunale Beratungs- und Unterstützungsdienste für Kinder und Familien aus der Jugendhilfe, aus dem Gesundheitsdienst, aus dem Kommunalen Sozialdienst, aus der Jugend- und Familienberatung und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie direkt an den Schulen angesiedelt werden.

Das heißt: Die Hilfe kommt zum Kind und nicht die Eltern müssen mit ihren Kindern zu den diversen Hilfseinrichtungen.  Die Unterstützung wird durch Vernetzung und Bündelung effizienter und kommt da an, wo sie gebraucht wird.

Auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen kann damit schnell und umfassend reagiert werden. Wir passen die Förderstruktur den Bedürfnissen des Kindes an – nicht das Kind der Struktur.

In der Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.8.2010 sollen die Schulen mit einem intensiven Qualifizierungsprogramm auf den inklusiven Unterricht vorbereitet werden.

Dafür sind im grünen Bildungsfinanzierungskonzept 10 Mio. € pro Jahr vorgesehen.

Durch ein inklusives Schulsystem können die Kommunen erhebliche Kosten vor allem beim Schülertransport einsparen. Denn es ist extrem teuer, Schüler täglich oft sogar mit dem Taxi zum Teil über 50 km weit bis zur nächstgelegenen speziellen Förderschule zu fahren. Dieses Geld muss für die bedarfsgerechte Ausstattung der inklusiven Schulen genutzt werden

Anrede,

ich habe mich gefreut, als die Landesregierung nach ihrer Klausurtagung im letzten Sommer erklärt hat, sie wolle "die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in die Regelschulen weiter ausbauen um ihnen eine zusätzliche Bildungschance zu geben". Diese Aussage blieb wie so vieles in der Erklärung der Landesregierung vollkommen unkonkret, aber immerhin: sie könnte eine Basis sein, um gemeinsam eine inklusives Schule in Niedersachsen zu schaffen.

Die ersten in der Presse veröffentlichten Reaktionen des Kultusministeriums auf unsere Gesetzesinitiative haben uns dann jedoch sehr enttäuscht.

"Wir zwingen keinen in die Förderschule", war zu lesen.

Frau Ministerin Heister-Neumann, kennen Sie denn die Realität im Kampf um einen Integrationsplatz in Niedersachsen so wenig?

Wer wie das Kultusministerium von einem "erfolgreichen Zwei-Säulen-Modell" spricht, obwohl 95,3% der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf von einem gemeinsamen Unterricht ausgeschlossen werden, der lässt weiter die Eltern behinderter Kinder mit ihren Sorgen allein, der spricht der großen Mehrheit von behinderten Kindern und Kindern mit Handicaps das Recht auf Integration ab.

Wenn es stimmt, dass das Niedersächsische Kultusministerium die Arbeitsgruppe der KMK zur Umsetzung der UN-Konvention leiten wird, dann frage ich Sie, Frau Ministerin, mit welchen Vorschlägen wollen Sie dort eigentlich auftreten?

Anrede,

das Recht der Kinder mit Behinderungen auf Integration ist unteilbar. Wollen Sie verantworten, dass seine Verwirklichung tatsächlich noch länger mit Winkelzügen verhindert wird?

Für eine individuelle Förderung aller Kinder, der behinderten ebenso wie der nichtbehinderten, ist eine ganztägige, gemeinsame Schule Voraussetzung.

Für diese Schule werden wir uns weiter mit aller Kraft einsetzen.

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